Hallo zusammen,
ich habe ein wenig im Forum gesucht aber nur ältere Beiträge gefunden.
Kann mir jemand sagen, in wieweit das Elterngeld bei dem Betreuungsunterhalt angerechnet wird.
Und in wieweit kann man BU überhaupt geltend machen, wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, bzgl. des EU der Ex?
Vielen Dank im Voraus!
LG
ich habe ein wenig im Forum gesucht aber nur ältere Beiträge gefunden.
Kann mir jemand sagen, in wieweit das Elterngeld bei dem Betreuungsunterhalt angerechnet wird.
Und in wieweit kann man BU überhaupt geltend machen, wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, bzgl. des EU der Ex?
Vielen Dank im Voraus!
LG