Betreuungsunterhalt und Elterngeld

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    • Betreuungsunterhalt und Elterngeld

      Hallo zusammen,

      ich habe ein wenig im Forum gesucht aber nur ältere Beiträge gefunden.

      Kann mir jemand sagen, in wieweit das Elterngeld bei dem Betreuungsunterhalt angerechnet wird.
      Und in wieweit kann man BU überhaupt geltend machen, wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, bzgl. des EU der Ex?

      Vielen Dank im Voraus!

      LG
    • RE: Betreuungsunterhalt und Elterngeld

      Hallo Sternchen01,
      nach aktueller Rechtslage liegst Du im Rang hinter der Ex.
      Die Ex würdest Du demnach nicht verdrängen, für euer Kind würde jedoch KU eingeräumt werden müssen (indirekte Anhebung des SB vom KV, dabei spielt das Elterngeld keine Rolle). Dies könnte evtl. zur Folge haben, dass der EU angepasst werden könnte. Du schreibst nicht ob KU für eheliche Kinder gezahlt wird. Sind m. E. zu wenig Eckdaten von Dir eingestellt.
      Grüße
      Smash
    • RE: Betreuungsunterhalt und Elterngeld

      Hallo Smash,

      habe keine Eckdaten genommen weil ich es eigentlich grundsätzlich wissen wollte.

      Letzten Endes geht es mir dabei um BU ab dem 01.01.08

      Unser Kind wird wohl im Januar zur Welt kommen. Im ersten Jahr kann ich leider wegen fehlender Betreuung nicht wieder arbeiten, aber wird ja schon durch das Elterngeld etwas aufgefangen. Außer unserem Kind gibt es aus der 1. Ehe noch 3 weitere (5, 9,10). Kein Mangelfall, zumindest nicht was den KU betrifft.

      Aber halt grundsätzlich die Frage in wieweit mir überhaupt BU zusteht wenn ich Elterngeld bekomme und man das in einer Lebensgemeinschaft gegenüber der Ex bzgl EU überhaupt geltend machen kann.

      LG
    • RE: Betreuungsunterhalt und Elterngeld

      Hallo Sternchen01,
      zustehen und durchsetzen sind zwei verschiedene Dinge im Familienrecht.
      Du schreibst es wird sich bezüglich KU kein Mangefall beim KV einstellen, ok.
      Aber aufgrund steigender Anzahl an KU - Berechtigten sinkt das verbleibende Rest EK des KV,
      für die Ex und falls dann noch was übrig ist, für Dich (zukünftig vermutlich für beide Frauen).
      Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass das FamG (Nds.) seinerzeit keinen BU für mich eingeräumt hat.
      Somit stellte sich die Frage einer etwaigien Anrechnung des Elterngeldes bei uns nicht mehr.
      Mein LG bezahlte seinerzeit auch AU für Ex und KU für die zwei ehelichen Kinder.
      Mit viel Glück, wird sich etwas daran ändern wenn das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt.
      Tut mir leid Dir keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.
      Grüße
      Smash
    • RE: Betreuungsunterhalt und Elterngeld

      Guten Abend Sternchen,

      ab 01.01.08 erhalten erstmal alle Kinder KU nach dem Einkommen des KV´s, der Rest dürfte auf die KM´s nach ihrem Bedarf aufzuteilen sein.
      Vom Elterngeld sind 300€ anrechnungsfrei, der überschießende Anteil fließt in die BU-Berechnung ein, Dein Mindestbedarf wie auch der der Exfrau ist 770€.