Hallo Heinrich,
du musst aber bedenken das auch bei der Einbenennung der KV mitspracherecht hat so wahr das Sorgerecht geteilt ist.
Das kann sich unter Umständen so wie in unserem Fall zwei Jahre hinziehen bis man das Gericht überzeugt hat das die Ersetzung der Unterschrift des KV's unabdingbar ist.
LG wusel
Das ist richtig! Aber der Vater wird doch wohl lieber in eine Einbenennung als in eine Adoption einstimmen. Wenn das Kind noch nichteheleich ist und der Vater kein Sorgerecht hat, ist es ja noch einfacher!
Ciao
Heinrich
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