§ 1604 BGB

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    • Hallo,
      kann mir einer sagen, was der §1604 sagen will?
      Heisst das, wenn ich als Unterhaltspfllichtiger wieder heirate, eine Gütergemeinschaft eingehe, dann bin ich mit dem Gesamtgut unterhaltspflichtig? Was heisst hier Gesamtgut, ist damit auch das Einkommen meiner neuen Partnerin gemeint? Oder wie ist das zu verstehen??

      Wenn ich das richtig gelesen habe ist wieder die Gelegenheit verpasst worden fester zu fassen, was eine gefestigte Lebensgemeinschaft ist...
      Also alles beim alten, zwischen 18 und 36 Monaten je nach OLG, oder?

      Gruss
      ede

      EDIT: Titel geändert (siehe Forenregeln)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()

    • RE: § 1604 BGB

      # Gütergemeinschaft - Was ist das?
      ... Gütergemeinschaft Dieser Güterstand muss durch Ehevertrag extra vereinbart werden. Sie hat zur Folge, dass alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten wird. Die Regelungen, die das Gesetz für die Gütergemeinschaft vorsieht, sind außerordentlich kompliziert. Bei Vereinbarung dieses Güterstandes existieren beispielsweise plötzlich fünf Vermögensmassen, ...

      # Was ist unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft genau zu verstehen?
      ... Die Ehegatten leben nach § 1363 Abs. 1 BGB im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Nachdem es bei der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich keine gemeinsame Vermögensmasse gibt, ist der Ausdruck irreführend. Treffender

      Hab ich grad gegoogelt.Hat mich auch interessiert.
      MfG
      Rehlein