Hallo,
kann mir einer sagen, was der §1604 sagen will?
Heisst das, wenn ich als Unterhaltspfllichtiger wieder heirate, eine Gütergemeinschaft eingehe, dann bin ich mit dem Gesamtgut unterhaltspflichtig? Was heisst hier Gesamtgut, ist damit auch das Einkommen meiner neuen Partnerin gemeint? Oder wie ist das zu verstehen??
Wenn ich das richtig gelesen habe ist wieder die Gelegenheit verpasst worden fester zu fassen, was eine gefestigte Lebensgemeinschaft ist...
Also alles beim alten, zwischen 18 und 36 Monaten je nach OLG, oder?
Gruss
ede
EDIT: Titel geändert (siehe Forenregeln)
kann mir einer sagen, was der §1604 sagen will?
Heisst das, wenn ich als Unterhaltspfllichtiger wieder heirate, eine Gütergemeinschaft eingehe, dann bin ich mit dem Gesamtgut unterhaltspflichtig? Was heisst hier Gesamtgut, ist damit auch das Einkommen meiner neuen Partnerin gemeint? Oder wie ist das zu verstehen??
Wenn ich das richtig gelesen habe ist wieder die Gelegenheit verpasst worden fester zu fassen, was eine gefestigte Lebensgemeinschaft ist...
Also alles beim alten, zwischen 18 und 36 Monaten je nach OLG, oder?
Gruss
ede
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