DT und Mindestunterhalt

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    • RE: DT und Mindestunterhalt

      Hallo Prinzip
      also bekommt die Exfrau ohne ihr zutun mehr Geld.Wenn mein Mann anstelle von312,00jetzt 389,00pro Kind zahlen müßte(er hat2)
      wären das schon mal 154,00 pro Monat mehr KU.Diese 154,00 kämen zur Berechnung von EU zum Netto dabei.Also hätte sie noch mal Anspruch auf77,00 mehr EU.Wieso bauen eigentlich alle auf das neue Gesetz,was den EU angeht.? hört sich garnicht euphorisch an.Ex steht doch dann mehr zu.
      Grüße
      Rehlein
    • RE: DT und Mindestunterhalt

      Hallo Rehlein1965,

      auch wenn "Prinzip" :D und ich noch nicht ganz konform des neuen UHR und der Berücksichtigung des KU´s zum EU sind, kann ich Dir ebenso im Sinne von "Prinzip" antworten.

      Wenn mein Mann anstelle von312,00jetzt 389,00pro Kind zahlen müßte(er hat2)

      Da der Zahlbetrag von 389€ nicht dem neuen Mindestunterhalt entsprechen wird, ist dieser erstmal anzuzweifeln.

      Also hätte sie noch mal Anspruch auf77,00 mehr EU.

      Wenn wie durch Dich angenommen ein Zahlbetrag von 389€ KU angenommen würde, dieser erhöhte Zahlbetrag in die EU-Berechnung einfließt und den EU entsprechend reduziert.
    • RE: DT und Mindestunterhalt

      Hallo Schäng,
      ok,kleiner Denkfehler. Aber selbst wenn es bei einem zahlbetrag von 312,00 bliebe,ist die EX die lachende dritte.Und es hieß doch groß und breit die Ex bekommt bald weniger.
      Aber wohl nur im Mangelfall.
      Die Töchter meines Mannes sind 13 und 15 1/2 und besuchen beide die gleiche Ganztagsschule.Ex arbeitet ca3-4 Std von morgens 5 bis ca8 Uhr.Anstatt weniger bekommt sie ja dann wohl mehr.
      Bin auf die neue tabelle sehr gespannt.
      Gruß
      Rehlein