Hallo,
Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.
Am kommenden Montag soll nun endlich meine Scheidungsverhandlung sein. Dabei geht es nur um die reine Scheidung. Strittig sind im Moment noch der Trennungsunterhalt und seit kurzem der Umgang. Nachehelicher Unterhalt wurde noch nicht gefordert, kommt aber bestimmt.
Wenn am Montag dann die Scheidung ausgesprochen wird, welches Recht wird dann bei der Berechnug des Ehegatteunterhalts bzw. des Betreuungsunterhalt angewandt?
Ich wundere mich gerade über meine Ex, da sie in einem Nebensatz fallen ließ, wie wichtig ihr die Scheidung am Montag wäre. Da bin ich etwas hellhörig geworden.
LG
Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.
Am kommenden Montag soll nun endlich meine Scheidungsverhandlung sein. Dabei geht es nur um die reine Scheidung. Strittig sind im Moment noch der Trennungsunterhalt und seit kurzem der Umgang. Nachehelicher Unterhalt wurde noch nicht gefordert, kommt aber bestimmt.
Wenn am Montag dann die Scheidung ausgesprochen wird, welches Recht wird dann bei der Berechnug des Ehegatteunterhalts bzw. des Betreuungsunterhalt angewandt?
Ich wundere mich gerade über meine Ex, da sie in einem Nebensatz fallen ließ, wie wichtig ihr die Scheidung am Montag wäre. Da bin ich etwas hellhörig geworden.
LG