Berechnung nach altem oder neuem UHR?

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    • Berechnung nach altem oder neuem UHR?

      Hallo,

      Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.

      Am kommenden Montag soll nun endlich meine Scheidungsverhandlung sein. Dabei geht es nur um die reine Scheidung. Strittig sind im Moment noch der Trennungsunterhalt und seit kurzem der Umgang. Nachehelicher Unterhalt wurde noch nicht gefordert, kommt aber bestimmt.

      Wenn am Montag dann die Scheidung ausgesprochen wird, welches Recht wird dann bei der Berechnug des Ehegatteunterhalts bzw. des Betreuungsunterhalt angewandt?

      Ich wundere mich gerade über meine Ex, da sie in einem Nebensatz fallen ließ, wie wichtig ihr die Scheidung am Montag wäre. Da bin ich etwas hellhörig geworden.

      LG
    • RE: Berechnung nach altem oder neuem UHR?

      hallo , da ein Scheidungsverbund besteht wird i.d.R. erst dann geschieden wenn die „strittigen Punkte“ geklärt sind.

      Ist ein Antrag gestellt die Scheidung vorzuziehen und die Streitpunkte erst später zu entscheiden ?

      Richter wird nach dem jeweils aktuellen Recht entscheiden (müssen). Die Reform besteht aber auch aus verschiedenen Einzelpunkten, von denen schon einige durch höchstrichterliche Entscheidungen der Regierung vorgegeben wurden. Die also zwar noch nicht durch Gesetz, aber durch diese Urteile auch dem Richter in der jeweiligen Tendenz vorgegeben sind.
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    • RE: aber holla

      tach auch,
      wenn Du sagst, dass der nacheheliche Unterhalt auf jeden Fall geltend gemacht werden wird, dann würde ich an Deiner Stelle mal ein wenig darüber nachdenken, weshalb noch kein Antrag vorliegt.

      Eine mögliche Erklärung könnte in der Frage der Kostenlast zu sehen sein. Bei einer Scheidung werden die Kosten im Regelfall nämlich gegeneinander aufgehoben, d.h. die Gerichtskosten werden geteilt und jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Außerdem werden bei einer Scheidung die Streitwerte addiert, so dass - aus Sicht des Unterhaltsverpflichteten - die Abhandlung des Themas Unterhalt im Scheidungsverfahren wesentlich billiger ist, als wenn zwei Prozesse geführt werden. Aus Sicht des Unterhaltsberechtigten sieht das anders aus, wenn er die Scheidungskosten niedrig halten willl und hofft, nachher dem Unterhaltsverpflichteten noch mit einem von Unterhaltsverpflichteten zu bezahlenden Prozess einen rein hauen zu können.

      Ein isoliertes Unterhaltsverfahren hat zudem noch den Nachteil, dass die Kostenlast nach dem Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens geht, so dass Du auch ggf. die Kosten der Gegenseite bezahlen darfst, wenn diese es geschickt anstellt oder wenn Dein Anwalt nicht aufpasst.

      Wenn also die Unterhaltsfrage so sicher wie das Amen in der Kirche auf den Tisch kommen wird, dann hast Du jetzt noch die Chance, sie in das Scheidungsverfahren einzubeziehen, in dem Dein Anwalt einen entsprechenden Feststellungsantrag stellt.
      Damit platzt dann erst mal der Termin, was aber nicht weiter schädlich sein dürfte, wenn Du nicht unbedingt in einem Monat neu heiraten willst.
      Ein neuer Termin wird sowieso im neuen Recht liegen - also kann Dir da kein Nachteil entstehen.

      Also würde ich an Deiner Stelle meinen Anwalt schriftlich darauf hinweisen, dass Du mit einem späteren Unterhaltsprozess rechnest und ihn bitten, noch zum Termin einen entsprechenden Feststellungsantrag über den Betrag, den Du sowieso zahlen musst und mit einer entsprechenden zeitlichen Begrenzung (nach neuem Recht) einzureichen.
      Wenn Dein Anwalt dann dennoch davon abrät (was ich nicht glaube) könntest Du ihn später wenigstens noch wegen unnötiger Kosten in Regress nehmen. Das geht aber nur, wenn Du ihn vorher auf das Thema ansprichst.

      Sollte es so sien, dass Deine Frau nur eine schnelle Scheidung wegen einer bevorstehenden neuen Ehe will, dann hindert sie ja nichts, Deinem Antrag zuzustimmen. Dann hättest Du zwar die durch den Antrag bei Deinem Anwalt entstehenden höheren Kosten vergeigt, aber Du wärest auf der sichereren Seite geblieben. Das Kostenrisiko eines "Abwartens", ob sie viielleicht neu heiraten und keinen Unterhalt will, wäre mir einfach zu hoch.

      der freak
    • RE: aber holla

      Hallo,

      Vielen Dank erstmal für die Anregungen.

      Ich weiß auch nicht, warum die Sache abgetrennt wurde. Meinen Anwalt kann ich erst übermorgen wieder erreichen, er ist im Auftrag des ISUV unterwegs.

      Nun bin ich natürlich total verunsichert.

      In der vergangenen Woche, also nach der Ladung zur "Anhörung" (Scheidung) kam eine neue Forderung des gegnerischen Anwalts. Unterhaltsforderung dort (TU und KU) rund 2200 Euro/mtl.

      Ich habe 100% nach der DT als KU für die Kinder tituliert und gehe davon aus, das kaum oder kein TU berechnet wird.

      Natürlich möchte ich die Kosten so niedrig wie möglich halten und ich möchte auch, dass das neue Unterhaltsrecht zur Anwendung kommt. Mein Anwalt sagte, dass wenn wir am Montag geschieden werden und nicht auf Rechtsmittel verzichten, der Richter eine Begründund schreiben muss usw. So das das Urteil aller Wahrscheinlichkeit erst nach dem 01.01.08 rechtskräftig wird und dann das neue UHR zur Anwendung kommt.

      Das mit den Kosten haben wir überhaupt nicht besprochen.

      Was soll ich jetzt bloß machen? Hat jemand einen klugen Rat für mich?

      LG
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