Hallo zusammen.
Ich weiss, das Thema "berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeugs" ist schon einige Male diskutiert worden. Ich wollte mich gerne vergewissern, dass meine Vorgehensweise korrekt ist.
Ich bin vom gegnerischen Anwalt gebeten worden, ueber meine Einkommensverhaeltnisse Auskunft zu geben. Neben Gehaltszetteln der letzten 12 Monate habe ich eine Liste mit berufsbedingten Aufwendungen angegeben. Die einfache Entfernung zur Arbeit betraegt 25 km. Ich habe darum gebeten, die taeglichen 50 km bei der Berechnung zu berucksichtigen. Als Antwort kam: "bezueglich der beruftsbedingten Aufwendungen wird nur eine Pauschale von 5% Pauschale anerkannt." Kein Hinweis, was ich machen soll, damit die tatsaechlichen 50 km beruecksichtigt werden.
Ich befuerchte nun, dass der gegnerische Anwalt lediglich 5% des Nettoeinkommens berucksichtigen wird, obwohl das deutlich unter den 50 km x 0,30 Euro pro Tag liegt.
Habe ich vielleicht juristisch gesehen eine falsche Formulierung in meiner Auskunft gewaehlt? Wie gehe ich vor, so dass die tatsaechlichen Aufwendungen fuer die berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeugs vom gegnerischen Anwalt beruecksichtigt werden? Scheinbar reicht die Angabe der Entfernung zum Arbeitsplatz nicht aus. Sollte ich sofort Tankbelege der letzten 12 Monate als Kopien schicken? Reicht das dann? Muss ich explizite Angaben machen, warum ich mit dem PKW zur Arbeit fahre? Vielleicht kann mir jemand einen Tip bzgl. der richtigen Vorgehensweise geben. Das waere toll.
OLG ist Stuttgart. Kein Mangelfall.
Ich wuensche Euch einen guten Start in die neue Woche.
Ich weiss, das Thema "berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeugs" ist schon einige Male diskutiert worden. Ich wollte mich gerne vergewissern, dass meine Vorgehensweise korrekt ist.
Ich bin vom gegnerischen Anwalt gebeten worden, ueber meine Einkommensverhaeltnisse Auskunft zu geben. Neben Gehaltszetteln der letzten 12 Monate habe ich eine Liste mit berufsbedingten Aufwendungen angegeben. Die einfache Entfernung zur Arbeit betraegt 25 km. Ich habe darum gebeten, die taeglichen 50 km bei der Berechnung zu berucksichtigen. Als Antwort kam: "bezueglich der beruftsbedingten Aufwendungen wird nur eine Pauschale von 5% Pauschale anerkannt." Kein Hinweis, was ich machen soll, damit die tatsaechlichen 50 km beruecksichtigt werden.
Ich befuerchte nun, dass der gegnerische Anwalt lediglich 5% des Nettoeinkommens berucksichtigen wird, obwohl das deutlich unter den 50 km x 0,30 Euro pro Tag liegt.
Habe ich vielleicht juristisch gesehen eine falsche Formulierung in meiner Auskunft gewaehlt? Wie gehe ich vor, so dass die tatsaechlichen Aufwendungen fuer die berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeugs vom gegnerischen Anwalt beruecksichtigt werden? Scheinbar reicht die Angabe der Entfernung zum Arbeitsplatz nicht aus. Sollte ich sofort Tankbelege der letzten 12 Monate als Kopien schicken? Reicht das dann? Muss ich explizite Angaben machen, warum ich mit dem PKW zur Arbeit fahre? Vielleicht kann mir jemand einen Tip bzgl. der richtigen Vorgehensweise geben. Das waere toll.
OLG ist Stuttgart. Kein Mangelfall.
Ich wuensche Euch einen guten Start in die neue Woche.