Fiktives Einkommen bei KM?

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    • Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo, liebes Forum!

      Ich bin seit 2005 geschieden. Unsere Kinder (19,18 und 12) leben bei der Mutter. Sie gehen alle noch zur Schule. Ich zahle sowohl KU als auch EU.

      Meine Ex-Frau hat 8 Jahre als Kellnerin gejobbt (600-800€/mtl.) Nun hat sie diesen Job nicht mehr. Und da ihr nun das Geld fehlt, habe ich Post von ihrer Anwältin bekommen: der Unterhalt soll neu berechnet werden!

      Seit dem Jahr 2003 wurden bei meiner Ex-Frau 440€ als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

      Muss ihre Anwältin bei der neuen Berechnung auch mit den 440€ als sogenanntes fiktives Einkommen rechnen, oder wie sieht das jetzt aus?

      Wer hatte schon mal einen ähnlichen Fall oder weiss darüber Bescheid?
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo, Schäng!

      ja klar, der Unterhalt wurde alle 2 bis 3 Jahre neu berechnet. Das letzte Mal im Jahr 2005.

      Zur Zeit sieht es folgendermaßen aus: DT (2005), EG 6
      K1: 393 € (-77€)
      K2: 393 € (-77€)
      K3: 334 € (-77€)
      EU: 716 €

      Wird alles komplett an die Mutter überwiesen
      - abzgl. 600€ Miete
      - abzgl. 131€ Nebenkostenvorauszahlung

      Gruss, Schnurps
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schäng,

      ja klar, ich glaube ich habe Dir ne wichtige Info unterschlagen ;)

      Wir haben uns 1999 getrennt. Ich habe jahrelang KU und TU bezahlt.

      Dass der Unterhalt für K1 und K2 nicht mehr stimmt weiss ich auch. Die Berechnung ist noch von 2005.

      Gruss Schnurps

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schnurps63 ()

    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schnurps63,

      Muss ihre Anwältin bei der neuen Berechnung auch mit den 440€ als sogenanntes fiktives Einkommen rechnen, oder wie sieht das jetzt aus?

      Sie wird sich u.a. mit völlig neuen Gegebenheiten (zwei Kinder (vermutlich) privilegiert volljährig) und auch dem neuen bevorstehendem UHR folglich ganz anderen Zahlen auseinandersetzen müssen.
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Sie wird sich u.a. mit völlig neuen Gegebenheiten (zwei Kinder (vermutlich) privilegiert volljährig) und auch dem neuen bevorstehendem UHR folglich ganz anderen Zahlen auseinandersetzen müssen.


      Und was kann das bedeuten?

      Das mit dem privilegiert habe ich nicht verstanden :rolleyes:
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schnurps63,

      Und was kann das bedeuten?

      Vieles, aber hierzu fehlen Angaben über Dein Einkommen sowie sonstigen unterhaltsrelevanten Fakten.

      Das mit dem privilegiert habe ich nicht verstanden

      Privilegiert und somit Minderjährigen in der Rangstufe nach BGB §1609 gleich zu setzen, wenn diese
      • nicht älter als 21
      • unverheiratet
      • bei einem Elternteil lebend
      • in allgemeiner schulischen Ausbildung
      sind.
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schäng!

      na das kann ja noch richtig heiter werden :rolleyes:

      Aber unter dem Strich denke ich mal, wird es mit dem neuen UHR nicht schlimmer für mich, oder?

      Meine Ex-Frau ist der Meinung, dass ihr rechtmäßig mehr Unterhalt zusteht. Ich kann es fast nicht glauben. Zumal zwei Kinder volljährig sind, und die jüngste ist auch schon 12.

      Gruss
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schnurps63,

      Aber unter dem Strich denke ich mal, wird es mit dem neuen UHR nicht schlimmer für mich, oder?

      Da Du Dich mit eigenen Einkommensverhältnissen zurück hältst, kann ich nur pauschal beurteilend antworten - Nein -

      Meine Ex-Frau ist der Meinung, dass ihr rechtmäßig mehr Unterhalt zusteht.

      Unter der Premisse fehlender Infos erdreiste ich mir mal zu schreiben: Meinungen sind wünschenswert, aber im seltensten Fall auch rechtskonform insbesondere im Hinblick auf das neue bevorstehende UHR! ;)
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo, Schnurps63!

      Du schreibst oben bzw. hier:
      Unsere Kinder (19,18 und 12) leben bei der Mutter. Sie gehen alle noch zur Schule. ...
      Ich verdiene 3000€ netto.
      Wenn keine weiteren Abzuege zu beruecksichtigen sind, kaeme KU nach DT 9 in Betracht und - wenn man wegen vier UH-Beanspruchenden eine Stufe runtergehen wollte - DT 8 in Betracht:

      Dann stuenden wohl den Kindern Zahlbetraege wie folgt zu ... und zwar bis zum 31.12.2007:

      dem 12-jaehrigen Kind 432-77=355 EUR
      dem 18-jaehrigen Kind 497-154=343 EUR
      dem 19-jaehrigen Kind 497-154=343 EUR
      insgesamt KU: 1041 EUR

      ab 01.01.2008 gibt es dann neue KU-Saetze.

      Und ob Deine Ex noch EU beanspruchen kann, ist zunehmend zu bezweifeln. Sicherlich waere zu pruefen, welche Mitschuld sie am Jobverlust traegt.

      Gruss, Andreas

      (Zahlbetraege korrigiert, Andreas*)
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andreas* ()

    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo, Schaeng!

      Du schreibst:
      welche DT liegt Dir vor
      Ich griff auf die unter Unterhaltstabellen und -leitlinien 2007 verlinkten zu ... und siehe da: die UHL-Sued sind alle von 2005 :rolleyes:

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Andreas*

      dafür ja die DT oben angepeppt, mit dem Hinweis bei den einzelnen UHL dass - gelten unter Beachtung der neuen Düsseldorfer Tabelle weiter.

      Ich sehe auch Du bist schneller als ich und hast die Beträge der aktuellen DT angepasst [IMG]http://forum.isuv.de/images_isuv/icons/icon16.gif[/IMG]
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Ihr Beiden!

      Das Einkommen müsste noch um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigt werden.

      Da hätte ich auch noch eine Frage zu, soll ich dazu ein neues Thema aufmachen?

      Ich deute es mal kurz an: mir wurden immer pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Ich fahre aber täglich 50km (einfache Strecke) zur Arbeit. Ich meine, letztendlich habe ich doch erheblichen Aufwand, beim Verschleiss und bei den Spritpreisen zur Zeit sowieso :(

      Gruss Schnurps
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo Schnurps63,

      Das Einkommen müsste noch um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigt werden.

      Soso, ich dachte angesichts unserer guten Aufklärung der Bevölkerung wäre das schon passiert.

      Da hätte ich auch noch eine Frage zu, soll ich dazu ein neues Thema aufmachen?

      Nö, bitte hier im Zusammenhang mit dem Themenstartthema.

      Ich deute es mal kurz an: mir wurden immer pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Ich fahre aber täglich 50km (einfache Strecke) zur Arbeit. Ich meine, letztendlich habe ich doch erheblichen Aufwand, beim Verschleiss und bei den Spritpreisen zur Zeit sowieso

      Stelle Fakten ein und echauffiere Dich nicht allen Teilnehmern des Forums wohl nicht unbekannten Kosten!
    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Soso, ich dachte angesichts unserer guten Aufklärung der Bevölkerung wäre das schon passiert.

      Sorry, bin erst seit gestern hier.

      Stelle Fakten ein und echauffiere Dich nicht allen Teilnehmern des Forums wohl nicht unbekannten Kosten!


      Was wären denn Fakten? Tankbelege? Reparatur-Rechnungen?

      Die letzte Antwort von Dir hat mir nicht gefallen. Sie schien mir etwas, wie soll ich sagen, leicht genervt! Oder täusche ich mich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schnurps63 ()

    • RE: Fiktives Einkommen bei KM?

      Hallo, Schnurps63!

      Du schreibst:
      Das Einkommen müsste noch um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigt werden.
      Und wie sollen wir wissen, wie hoch die sind ?(

      mir wurden immer pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Ich fahre aber täglich 50km (einfache Strecke) zur Arbeit. Ich meine, letztendlich habe ich doch erheblichen Aufwand
      Nun, Du kannst in BaWue (wie bei der Steuererklaerung) waehlen, ob Du die Pauschale ODER den detaillierten Nachweis der (dann hoeheren) Ausgaben geltend machen willst.

      5 vH-Pauschale waere also 150 EUR/Monat.
      km-Pauschale waere: 2 x (30 km a 0,30 EUR + 20 km a 0,20 EUR) = 26 EUR / Arbeitstag
      bei 220 Arbeitstagen / Jahr = 477 EUR / Monat

      Dann ergibt sich ein bereinigtes Einkommen von 2524 EUR, was bei einer Herabstufung (wg. 4 UH-Beanspruchenden) DT 7 ergaebe und somit folgende Zahlbetraege fuer die Kinder:

      fuer das 12-jaehrige Kind 409-77=332 EUR
      fuer das 18-jaehrige Kind 471-154=317 EUR
      fuer das 19-jaehrige Kind 471-154=317 EUR
      insgesamt KU: 966 EUR

      ab 01.01.2008 gibt es dann neue KU-Saetze.

      Da wird ja der KU-Zahlbetrag immer kleiner ... und langsam eine *Provision* faellig: Online-Aufnahmeantrag. ;)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.