Hallo zusammen,
soeben habe ich Post von einer Anwältin erhalten,die mir mitteilt,das sie die Interessen meiner Tochter vertritt.
Vorgeschichte:Tochter 18 Jahre eigene Whg.beginnt eine Lehre zum 01.08.2007 und schickt mir zum 10.08.2007 eine Mitteilung,das ich Ihr zum Unterhalt verpflichtet wäre und den Antrag auf BAB.
Den Antrag auf BAB habe ich umgehend ausgefüllt und persönlich bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Heute nun das Schreiben dieser Anwältin:
Meine Mandantin hatte Sie bereits am 10.08.2007 angeschrieben und Unterhaltsansprüche angemeldet.Zur exakten Berechnung fordere ich Sie auf uns Auskunft über Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse zu erteilen unter Vorlage geeigneter Belege wie Entgeldabrechnungen der zurückliegenden 12 Monate und des letzten Einkommenssteuerbescheid.
Das mtl Brutto der Tochter beträgt 501 und 398.04netto
Mein durchschnttliches Netto laut JA von 01.01.2006-31.12.2006 beträgt 1330 Euro .ich fahre täglich 25 km einfach und zahle an das JA für die minderjährige Tochter 250 Euro Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung.(BAföG beantragt)
Ich bin wieder verheiratet und bin gemeinsam veranlagt mit Steuerklasse 4.
Welche 12 Gehaltsmitteilungen sind relevant?Was kann durch die Steuererklärung sich an der Sache verändern?Was ist mit den Zahlen meines Mannes in der Steuererklärung?
Da ich von einem SB von 1100Euro ausgehe,bin ich überhaupt leistungsfähig?Muss hier nicht erst der BAB-bescheid abgewartet werden?
Vielen Fragen,und wie immer,- es ist Wochenende-und mir klopft das Herz bis zum Hals.
lg
kape
soeben habe ich Post von einer Anwältin erhalten,die mir mitteilt,das sie die Interessen meiner Tochter vertritt.
Vorgeschichte:Tochter 18 Jahre eigene Whg.beginnt eine Lehre zum 01.08.2007 und schickt mir zum 10.08.2007 eine Mitteilung,das ich Ihr zum Unterhalt verpflichtet wäre und den Antrag auf BAB.
Den Antrag auf BAB habe ich umgehend ausgefüllt und persönlich bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Heute nun das Schreiben dieser Anwältin:
Meine Mandantin hatte Sie bereits am 10.08.2007 angeschrieben und Unterhaltsansprüche angemeldet.Zur exakten Berechnung fordere ich Sie auf uns Auskunft über Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse zu erteilen unter Vorlage geeigneter Belege wie Entgeldabrechnungen der zurückliegenden 12 Monate und des letzten Einkommenssteuerbescheid.
Das mtl Brutto der Tochter beträgt 501 und 398.04netto
Mein durchschnttliches Netto laut JA von 01.01.2006-31.12.2006 beträgt 1330 Euro .ich fahre täglich 25 km einfach und zahle an das JA für die minderjährige Tochter 250 Euro Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung.(BAföG beantragt)
Ich bin wieder verheiratet und bin gemeinsam veranlagt mit Steuerklasse 4.
Welche 12 Gehaltsmitteilungen sind relevant?Was kann durch die Steuererklärung sich an der Sache verändern?Was ist mit den Zahlen meines Mannes in der Steuererklärung?
Da ich von einem SB von 1100Euro ausgehe,bin ich überhaupt leistungsfähig?Muss hier nicht erst der BAB-bescheid abgewartet werden?
Vielen Fragen,und wie immer,- es ist Wochenende-und mir klopft das Herz bis zum Hals.
lg
kape