Hausratsausgleich nach Scheidung

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    • Hausratsausgleich nach Scheidung

      Hallo,

      obwohl im Dezember 2005 bereits rechtskräftig geschieden ist das Thema gemeinsames Haus (wir sind beide im Grundbuch eingetragen, schuldenfrei) und Hausrat noch immer! nicht geklärt.

      Ich bin seinerzeit lediglich mit meiner Kleidung und meinem Arbeitszimmer ausgezogen; muste mir einen komplett neuen Hausrat anschaffen und wohne fortan zur Miete. Meine Ex hat nicht einmal mein Werkzeug rausgerückt, das sie def. nicht benötigt.

      Meine Fragen:

      Gehören Autos eigentlich auch zum Hausrat (sie wurden nur privat benutzt)?

      Wie kann ich meine Ex zwingen, mit mir den vorhandenen Hausrat aufzuteilen?

      Wie kann ich meine Ex zwingen, mir endlich die Hälfte meines Hauses (220 qm, 3 Garagen, Sauna, Wintergarten) zu geben bzw. mich auszuzahlen? Sind hier irgendwelche Fristen zu beachten?

      Kann ich eine Zwangsversteigerung des Hauses in Auftrag geben wenn sie sich weiterhin weigert mich auszuzahlen?

      Sie muss mir momentan € 500 für die Hausnutzung "meiner Hälfte" zahlen (Rendite 3,75 % brutto). Diese Miete ist eindeutig im Sinne der "armen Ehefrau" zu niedrig angesetzt worden und für ein Haus in dieser Größenordnung, Lage, Zustand etc. einfach nur lächerlich!

      Was habe ich für Möglichkeiten endlich! an mein Kapital (ca. € 200.000) zu kommen?!?

      Vielen Dank im Voraus für zahlreiche Tipps und Hilfe!
      Euer JoJo52
    • RE: Hausratsausgleich nach Scheidung

      Hallo JoJo 52,
      die an Dich gezahlte "Nutzungsentschädigung" erscheint mir angesichts des geschilderten Objektes völlig unrealistisch. Nach einer Ehescheidung wird der Wohnwert z.B. im Rahmen einer Unterhaltsfestsetzung mit der sogenannten Marktmiete als geldwerter Vorteil angesetzt.Leider schreibst Du nicht, von wem und in welchem Zusammenhang diese Nutzungsentschädigung "festgesetzt" worden ist.

      Hier könnte es nämlich zwei unterschiedliche gerichtliche Zutändigkeiten geben:

      Wenn diese "Nutzungsentschädigung" im Rahmen einer Unterhaltsregelung "angesetzt" worden ist, wäre in diesem Fall für die Bemessung das Familiengericht zuständig.

      Solltest Du dageen eine normale Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung erhoben haben, wäre die Zuständigkeit des "normalen" Zivilgerichts gegeben.

      Sollte dagegen die Höhe der zu zahlenden "Nutzungsentschädigung" zwischen Euch einvernehmlich und außergerichtlich geregelt sein, müßtest Du einmal den Wortlaut der Vereinbarung - selbstverständlich in anonymisierter Form - mitteilen. Da Du ein Nordlicht bist: "Gib nur Butter bei die Fische", dann kann ich Dir weiterhelfen.

      Im übrigen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die sogenannte Auseinandersetzungsversteigerung zu bentragen. Zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Dies ist aber ein sehr risikoreicher Weg, da bei Versteigerungen selten der Marktwert erlöst wird.

      Taktisch besser ist es, zu versuchen, den Wohnwert bzw. die Nutzungsentschädigung realistisch anzupassen und so Druck auf die Gegenseite auszuüben, um einen gemeinsamen Verkauf zu ermöglichen. Hier habt Ihr gemeinsame Interessen, nämlich einen möglichst hohen Kaufpreis und damit für jeden Beteiligten einen möglichst hohen Erlösanteil zu erzielen.

      Wegen der Hausratsteilung kann ein entsprechendes Verfahren auf Aufteilung bei zuständigen Familiengericht nach der sogenannten Hausratsverordnung durch Antrag eingeleitet werden. Es herrscht insoweit kein Anwallszwang.

      Wenn es sich bei den Autos um sogenannte "Familienkutschen" handelt, sind sie bei der Hausratsteilung - nicht beim Zugewinnverfahren - zu berücksichtigen.

      MfG
      Prinzip