Uneidliche Falschaussage

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    • Uneidliche Falschaussage

      Hallo liebe Forenteilnehmer,
      habe mal eine Frage zu Eurer Einschätzung:

      Meine Frau hat mich ja 4 Jahre betrogen, mit 2 verschiedenen Männern aus einer Zeitungsanzeige, dies hat sie mir alles im Detail in einer Versöhnungsphase vor der Trennung detailiert beschrieben.

      Jetzt hast sie vor Gericht gelogen, behauptet dass es den ersten Mann nie gegeben hätte (sie es Ihren Freundinnen nur erzählt hätte um sich wichtig zu machen) und den zweiten Mann, denn Ihre Freundinnen gesehen haben, den hätte sie in einem Supermarkt und nicht per Zeitungsanzeige kennengelernt (Er wäre Ihr mit Einkausfswagen reingefahren, dann hätte er sich dafür mit Kaffee entschuldigt;-)
      Diese Version hat auich Ihr Freund mit einer schriflichen Aussage bestätigt.
      Ich möchte das nun zur Anzeige bringen (uneidliche Falschaussage und Anstiftung zur ...), denn es verändert den ganzen Charackter des Ehebruches vollständig (OLG Celle: "...aufgrund von widersprüchlichen Aussagen...".
      Die (Ex-) Freundinnen von Ihr können bestätigen:
      - Dass sie von beiden detailliert berichtet und es ca 1 wöchentliche intime Treffen + ca 5 Wochenendaufenthalte gab mit Mann2 (mussten teilweise als Alibi herhalten, bis sich meine Frau eine fiktive Freundin ausgedacht hat)
      - Zeugin A wurde eine SMS von Mann 1 gezeigt
      - Zeugin B wurde die Zeitungsanzeige gezeigt etc.

      Ich würde das jetzt gerne unabhängig vom Unterhaltsprozess zur Anzeige bringen, wie schätzt Ihr das Ganze ein, mein Anwalt meint ich könnte es direkt bei der Polizei zur Anzeige bringen. Immerhin gab es bei der Zeugenvernehmung eine eindringliche Manhnung zu Wahrheitspflich mit Drohung bzgl. Prozessbetruges.
      Ich kann einfach nicht hinnnehmen, dass sie einfach so davonkommt,
      wobei sogar deren Ex-Freundinnen derselben Meinung sind und das Ganze als extrem ungerecht beurteilen.

      Liebe Grüsse

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo heinrichxxy,

      um was geht es Dir?

      - Um die strafrechtliche Verfolgung der durch Dich zu beweisenden erstmal unterstellten "uneidliche Falschaussage" (StGB §153) ?

      oder

      - Um den Bezug dieser zu beweisenden erstmal unterstellten "uneidliche Falschaussage" in einer Familienrechtsangelegenheit?
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Heinrich,

      da brauchts aber schon genauere Angaben.
      Uneidliche Falschaussage kann sie machen, wenn sie als Zeugin in einem Prozeß über die entsprechenden Folgen belehrt wurde. Ich gehe davon aus, dass diese Belehrung, weil keine Zeugin auch nicht stattgefunden hat.
      Die Juristen, die hier mitlesen, werden Dich da sicher noch intensiver informieren. Und überhaupt: Was bringt es Dir? Wegen so etwas wirst Du keine "Verwirkung" des Unterhalts erreichen.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Alina (so heisst übrigens meine Tochter;-)

      in diesem Thread ging es hauptsächlich um die Verwirkung,
      dies habe ich nicht durchbekommen:-( Entkoppelt davon ist, da es keinen Einfluss mehr auf dn Unterhalltsprozess hat die Frage der uneidlichen Falschaussage.
      Mein Anwalt sagt, die kann ich unabhängig zur Aneige bringen, da ein eigener Tatbestand.

      Liebe Grüsse

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Aber sie hat doch Ihren Freund dazu angestiftet, diese "romantische Geschichte" zu unterstützen, dass sie sich im Supermarkt kennengelernt haben wollen, dies ist definitiv falsch, da sie mich ja detailiert aufgeklärt hat. Und welchen Grund sollte sie haben, den Freundinnen und mir dies so zu sagen und der Freundin sogar noch eine Zeitungsanzeige zu zeigen.
      Diese Falschaussage nimmt aber den Vorsatz beim Ehebruch.

      Ich weiss, Ihr sagt wieder relax, aktzeptiere...

      Aber selbst die besten Freundinnen meiner Ex-Frau bestärken mich, weil sie die Schuld eindeutig bei meiner Frau sehen und es sehr gut nachempfinden können.
      Aber kann es sein, dass sie einfach rumlügt, ich alles von Anfang an zugegeben habe, auch wenn es mich benachteiligt;-(

      Liebe Grüsse

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Schäng,

      es geht mir in der Tat erst einmal nur um die Verfolgung des eigenen Straftatbestandes §153, weiss nur nicht, wie es im Zivilprozess behandelt wird (Bagatelle?)

      Wenn dies zu einer Verurteilung führt, kann ich mir aber auch vorstellen, dass es im Rahmen der Abänderungsanzeige wegen der Unterhaltsreform (wenn sie denn kommt) auch Vorteile hat, wenn die dem gleichen Richter bekannt wird, weiol ich darauf verweisen kann.

      Oder ist es den Richtern egal, ob alle rumlügen, was ist da mit Respekt dem Gericht gegenüber?? Ist es ein legitimes Mittel zu lügen??

      Liebe Grüsse

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo heinrichxxy,

      um Dich selbst zu schützen wirst Du für die Tatbestände des neunten
      Abschnittes des StGB §153ff. um stichhaltige Beweisführung bemühen
      müssen, ledigliche Meinungen und Schuldzuweisungen der besten
      Freundinnen (gäbe mir zu denken) in Richtung Deiner Ex-Frau sind
      wohl nicht das probate Mittel um eine Beweis- und Klageführung damit zu stützen.

      Du läufst im Zweifel Gefahr selbst mit dem StGB zehnter Abschnitt §164
      zu kollidieren.
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Schäng,
      zwei Freundinnen (die Besten, eine davon wurde gleich herbeigerufen, als ich die frivolle SMS meiner Frau entdeckt hatte, wegen baugleichem Handy) bestätigen die beiden Männer (auch wenn sie den ersrten Mann nicht gesehen haben) die SMS des ersten Mannes wurde von einer Freundin gesehen, die Zeitungsanzeige wurde von zweiter Freundin gesehen.

      Ich kann ja leider nicht zur Zeitung gehen, obwohl die Daten noch gespeichert sein sollen, weil es im Zivilprozess nicht möglich ist.

      Was soll ich also machen, reichen Zeugenaussagen nicht??

      Was ist, wenn ich die Ex-Frau des Ex-Freundes meiner Frau kontaktiere, und sie auch von der Zeitungsanzeige weiss, das wäre ein völlig unabhängiger Zweig??


      Wir sowas überhaupt verfolgt, oder wird sowas abgetan??


      LG

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo heinrichxxy,

      Du sehnst nach Rache, lass´ es, reib´ Dich daran nicht auf, geb´ Dich damit zufrieden zu wissen von welcher Art von Frau Du Dich hast scheiden lassen.

      Selbst bei einer korrekten Aussage Deiner Ex-Frau hätte das FamG wohl nicht anders entscheiden können, wie es unter der Premisse der unbewiesenen unterstellten uneidlichen Falschaussage getroffen hat.
      Siehe meine Ausführungen zu BGB §1579 (6) in Verwirkung Unterhalt

      Komm´ jetzt zur für Dich sicherlich viel nützlicheren Ruhe.
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Schäng,
      ich kann Unterechtigkeiten nicht ertragen,
      zwar ist es ärgerlich, dass ich jetzt 646 KU + 378 EU zu zahle habe, trotz Ihres eigenen Einkommens von 1100 Euro, sie aber trotzdem ratenfreie Prozesskostenhilfe bekommt,
      viel problematischer ist aber die Ungerechtigkeit!!

      Auch hätte ich nie gedacht, dass ich so reagiere, bin absolut nie eifersüchtig gewesen, ansonsten auch eher unemotional, wie meine Freundin meint, aber während der Trennung kamen sehr archaische Gefühle auf, die fortdauern.

      Auch meine Freundin fragt mich regelmässig, wann ich denn die Anzeige mache, weil sie dies auch richtig findet.

      Also es ist sicher Rache, aber vor allem der Drang nach ein wenig Gerechtigkeit!!

      Liebe Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hall heinrichxxy,

      was andere richtig finden ist wurscht.
      Du wirst es richtig finden müssen um
      dann den strafrechtlichen Schritt zu
      gehen und auch nur Du, nicht die
      anderen, zu verantworten hast.
      Ich rate von diesem Schritt aus
      kollegialen Gründen und aus Erfahrung ab.
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo heinrichxxy,

      ich weiß jetzt nicht wie alt die Kinder sind, es waren glaube ich zwei,
      dann kommt Deine Zeit schneller als KM lieb sein kann und ISUV
      wird es dann auch noch geben :D und wir begleiten Dich gerne
      bis dahin.
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Es waren 2 (13,5 Jaher und fast 12).

      Das Problem war ja, das die fallspezifischen Kinderbetreungsmöglichkeiten die Richter am OLG nicht interessierten, der Jüngere geht zur Ganztageschule (Meine Frau hat natürlich Belege hinzugefügt, dass auch mal Stunden ausfallen) hier findet Hausaufgabenbetreuung und Betreuung während der Fehlzeiten statt.

      Die Richter meinten lapidar, Schule alleine wäre es ja nicht, sie müssen zur Musik gebracht werden etc. (keiner geht übrigens zur Musikschule)

      Auch der Beleg meines Arbneitgebers, dass ich im Falle der höheren Erwerbstätigkeit flexibel die Kinder jede 2te Woche nehmen kann (da sie nur 500 m entfernt wohnen) hat die Richter nicht interessier, "von Wechslebetreuung halten wir ohnehin nichts".

      Sie haben einfach sturr das Altersphasenmodel von Celle angewandt,
      Einzelfallentscheidung Fehlanzeige.

      Ich hoffe, nach der Unterhaltsreform gehen sie genauso nach Schema F.
      Deswegen, rechne ich weiter mit dem Schlimmsten;-(

      LG

      Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo heinrichxxy,

      ich schrieb doch, die Zeit arbeitet für Dich, also schone Dich persönlich.
      • Es wird die Unterhaltsrechtsreform kommen, damit die verbundene Eigenverantwortung geschiedener Elternteile
      • Die Kinder werden älter, folglich unterhaltsrechlich eine Lehre begonnen wird bzw. die Volljährigkeit eintritt

      Ich weiß sehr gut um Deine "Rachegühle" bei mir liegen sie nunmehr 17 Jahre zurück und schau mal wo ich heute stehe bzw. schreibe, auch Du wirst diesen Tunnel der Gefühle verlassen und wieder Licht erkennen können.
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      da es hier nicht um Unterhalt geht (dann hätte ich es an den bestehenden Thread angehängt) sondern um Rache, Gefühle geht vom (Unter)Forum "Unterhalt" hierher nach "Trennungsstreß" verschoben.

      hallo heinrich, kann mich Schäng nur anschließen. Mach Dich nicht selber kaputt. Eure Kinder brauchen auch dich. Als Vater, der sich um das Wohl der Kinder kümmert. und nicht als "Rächer seiner Gefühle an der Mutter".

      Du bist betrogen worden, das ist schlimm. Aber was spielt es da für eine Rolle ob sie die Bekanntschaft zuerst im Internet oder im Supermarkt gemacht hat ? Betrogen ist betrogen.

      Die „Strafe“ hat sie auch schon: Dich nicht mehr als Partner zu haben.

      Und an Deine Freundin: soll doch froh darüber sein, sonst hätte sie Dich doch jetzt nicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Uneidliche Falschaussage

      Hallo Heinrichxxy,

      ich kann verstehen, dass du
      - sauer auf deine Ex bist
      - sie mit ihren Aktionen nicht durchkommen lassen willst
      - Gerechtigkeit möchtest.

      Während der Trennungsphase hätte ich manchmal riesige Zeitungsanzeigen schalten, Litfasssäulen bekleben und sonstwas veranstalten mögen nur um aller Welt klar zu machen, dass mein Ex die Unwahrheit über mich erzählt. Das hat mich fast verrückt gemacht. Erst als ich mich entschieden habe, das anzunehmen (weil ich und die Leute die mir wichtig sind, die Wahrheit kannten), konnte ich loslassen.

      Und deshalb kommt nun für dich das große Aber von meiner Seite:

      - sei froh, dass du deine Ex los bist
      - gib ihr nicht mehr Raum in deinem Leben, als unvermeidbar ist
      und daraus folgt:

      Lass die Sache auf sich beruhen. Klar bist du wütend, aber meinst du, deine Ex - so verständnisresistent wie sie zu sein scheint - würde irgendwas aus deiner Aktion lernen. Und falls du nicht damit durchkommst, würde sie sich eher noch eins lachen.

      Schon deine Nerven und nutze deine Energie für Sachen, die viel wichtiger sind.

      Gruß Jona