17jährige soll zwangseingewiesen werden

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    • 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo zusammen!

      Ich versuche hier mal ein Problem zu schildern und hoffe auf eine Art Erfahrungsaustausch.
      Es geht um meine 17jährige Stieftochter. Sie lebt bei ihrer Mutter und der Kontakt zwischen uns Erwachsenen (also meinem Mann, dessen Ex, deren Mann und mir) ist sehr gut. Familienfeste ect. werden gemeinsam bei der Stieftochter gefeiert usw.

      Situation nun aktuell:
      Das Mädchen hat vor 2 Jahren die Hauptschule beendet und lebt seither so in den Tag hinein. Sie hat Praktikas gemacht und diese immer wieder abgebrochen weil: entweder tat das Knie weh oder der Rücken oder sonst was.
      Dann ging sie auf eine Schule. Das ging dann 2 Wochen gut und sie fing wieder an zu schwänzen. Offiziell sagte sie dann: sie hätte ständig Migräne gehabt, konnte deshalb nicht zur Schule. Oder die Mitschüler hätten sie geärgert.
      Also wieder zuhause.

      Sie "gammelt" zuhause rum, Mutter und Stiefvater arbeiten - Mutter stundenweise. Mutter sagte zu ihr: wenn du schon zuhause bist, dann helfe bitte im Haushalt.
      Machte sie nicht.
      Sie geht und kommt wann sie will, zeigt ihren Eltern den Stinkefinger und ist richtig frech.
      Vor allen Dingen lügt sie !!
      Sie hat bereits zuhause Geld geklaut und schiebt dies dann ihrem Freund vor oder - wenn es rauskommt, dass der Freund es nicht war - behauptet sie, ihr Brunder sei es gewesen.
      3 Tage kam sie nun nicht heim.
      Dann kam sie wieder zum Schlafen. Und ist einfach nur frech, wenn überhaupt noch was geredet wird.

      Sie erzählt überall Dinge, die einfach nicht stimmen. Nur Lügen. Angeblich sei sie mit ihrer Oma im Krankenhaus gewesen. Oma war nie im KH....warum sie so was sagt: keine Ahnung.
      Sie lebt in einer Lügenwelt und glaubt dies wohl auch noch selber alles.

      Mutter ist nun zum Jugendamt um um Rat zu fragen. Außerdem war sie noch bei einer anderen Beratungsstelle.
      Dort wurde ihr nun - nach ausführlichen Schilderungen - gesagt:
      Setzt eine Art Vertrag auf mit dingen wie: dann hast du zuhause zu sein, das sind deine Pflichten usw.
      Diesen hat Tochter genommen und zerknüllt.

      Nun sagte jemand von der Beratungsstelle:
      Das Kind braucht psychologische Betreuung. Sie sei wohl richtig krank, im schlimmsten Falle solle eine Zwangseinweisung stattfinden.

      Nun meine Frage:
      hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht???

      Ich hoffe, ich habe hier nicht zu wirr geschrieben. Denn verwirrt bin ich auf jeden Fall.

      LG
      Tritania
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Tritania,

      wohl sogar ziemlich verwirrt.....
      Dein weitergehender Ausflug ins Unterhaltsforum machts nicht einfacher um was es euch eigentlich geht...

      Hilfe fürs Kind, Kohle, oder beides....

      grüße mezzo
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo Tritania,

      nehmt doch auch einmal Kontakt zum JA und Beratungsstellen auf, was für Möglichkeiten es für Deine Stieftochter gibt, wieder in das rechte Gleis zu kommen.

      Vielleicht wäre ja psychologische Betreuung gut, um einmal herauszufinden, was sie so aus der Bahn geworfen hat.

      Das finanzielle würde ich erst einmal hinten an stellen. Es kann sein, dass Dein Mann weiterhin unterhaltspflichtig ist, sobald sie sich in Behandlung begibt. Läuft alles so weiter wie bisher, sie auch keine weitere Ausbildung mehr machen, ist Dein Mann sicherlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

      LG und alles Gute Alina
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo Tritania,

      da hat Euch jemand von der Beratungsstelle einen ganz schönen Bären aufgebunden!

      Zwangseinweisung heisst immer geschlossene Jugendpsychatrie. Die wird nur vorgenommen, durch richterlichen Beschluss, wenn:

      akute Eigengefährdung (Suizidgefahr) vorliegt oder aber akute Fremdgefährdung. Und auch dann bleiben die Kids nur so lange drin, bis die akute GEfahr vorbei ist, alles andere ist dann freiwillig!

      Ungehorsamkeit, Erziehungsprobleme langen nun wirklich nicht aus.

      Gruss
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo Tritania, da muss aber schon einiges mehr vorkommen, wäre erst der letzte Schritt.

      Zuerst kann Mutter JA um „Hilfe bei der Erziehung“ bitten.
      Dann könnte eine betreute Wohngruppe in Frage kommen, wo Tochter dann, mit anderen „Problemkindern“ zusammen mit ausgebildeten Betreuern eine Wohngemeinschaft bilden und darin dann ein soziales Verhalten, Miteinander lernen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo und danke für Deinen Beitrag.

      Das Thema ist wohl akute Eigengefahr. Kein Suizid - das nicht.

      Ich versuche mal die - ebenfalls laienhafte - Beschreibung der Mutter zu formulieren:
      Man solle jetzt schnell handeln - bevor Tochter 18 J. ist.
      Sie gefährde sich selber durch ihre Scheinwelt, in der sie leben würde.
      Und in diese Scheinwelt gehören auch die Lügen und ganzen Geschichten, die sie erzählt und auch selber glaubt.

      Das ist wohl so der Kernpunkt.

      LG
      Tritania
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Das denke ich mir ja auch.

      Wie gesagt, sie soll nun erst in Therapie. Aber das muß sie ja wollen. Und danach sieht es nicht aus.

      Ich persönlich kann das alles nicht nachvollziehen.
      Ich sehe das so:
      Mutter hat nie so wirklich Grenzen gesteckt, nun macht Tochter, was sie will und soll dafür in eine "Anstalt".

      Ich versuche nun mal, mehr Infos zu erhalten. Bestimmt kommen noch viele Fragen auf.

      tritania
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      also das ist aber auch Unsinn. Es gibt auch betreute Wohngruppen , in denen 18 Jährige und über 18 Jährige leben, auch mit 16 Jährigen zusammen etc.

      Ein 18 J. Sohn einer Bekannten kam auch gerade erst in so eine Wohngruppe.

      Und bezüglich der Psychiatrie : Nur wegen "Lügengeschichten" und Reibereien mit den Eltern kann man eine fast 18 Jährige wirklich nicht einweisen. Das wäre auch schlimm, wenn das ginge.

      Akute Eigengefahr ist etwas anderes, als Lügen oder Scheinwelten, wie du sie beschreibst.

      Und wieso sollte man handeln schnell, bevor sie 18 ist in dieser Hinsicht ?
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo Sheila!

      Die Begründung dafür wurde der Mutter so gesagt:

      jetzt, wo tochter noch nicht volljährig ist, könne man noch mehr "Druck" ausüben. Wenn sie erst mal 18 ist und sie selber entscheiden kann sei der Zug halt abgefahren.
      Sinngemäß.....

      tritania

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tritania ()

    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      ich muss mich korrigieren :

      es kommt natürlich auf den Einzelfall an, ob eine betreute Wohngruppe im Alter von 17 oder 18 befürwortet wird. Ich meinte damit, es ist Unsinn, dass dies per se nicht möglich ist, das ist es durchaus.

      Wenn das JA oder die beteiligten Stellen hierfür keine Notwendigkeit sehen (ich kenne mich nicht sehr genau aus, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen) , dann bezweifle ich allerdings auch, ob eine Notwendigkeit einer zwangsweisen Unterbringung gesehen wird ?
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Richtig.

      Tochter will nicht!!!
      Will überhaupt keine Hilfe - braucht sie ihrer Meinung ja auch nicht.

      Sie will ja auch keine Ausbildung machen. zu ihrer Mutter sagte sie, dann lässt sie sich halt ein Kind machen. Ihrer Meinung nach bräuchte sie dann auch nicht arbeiten.
      Ohne worte, oder???!!!!

      Alles sehr komisch!

      tritania
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Die Überlegung ist gut.

      Allerdings, wenn ich so darüber nachdenke, werden die vielleicht so argumentieren:
      - Heimunterbringung heißt, freiwilliges Mitarbeiten des Kindes/des Jugendlichen.

      - Zwangseinweisung (welch schreckliches Wort bzw. Bedeutung!!) heißt: Jugendamt hat die Kosten nicht und es kann gegen den Willen geschehen.

      tritania
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo,

      leider gibt es immer mehr so Fälle. Ich kann nur eines sehr vorsichtig raten (wobei jeder Fall anders ist): Die Eltern sollten sich in ständiger Beratung mit kompetenten Menschen - sein es nun Jugendamt oder eine andere Beratungsstelle - befinden.

      Mit dem 18. Geburtstag dann langsam die "Daumenschrauben" anziehen. Also: Kein Taschengeld. Keine Wäsche waschen, kein Waschpulver zur Verfügung stellen (nur so ein Beispiel). Der Familien-PC ist tabu (was zahlt sie für Strom u.s.w.). Und gegebenenfalls unter Fristsetzung auffordern, sich anderweitig wohnungsmässig zu orientieren. DAs alles dann aber auch konsequent durchhalten. Also nichts androhen, was dann wieder eingeschmissen wird.

      WEnn dann der Leidensdruck gross genug ist, dann kann man überlegen, wie ihr (gemeinsam mit ihr) geholfen werden kann.

      Das wäre so der Weg, den ich vorschlagen würde.

      Gruss
    • RE: 17jährige soll zwangseingewiesen werden

      Hallo evra!

      So ähnlich läuft es jetzt schon (auch mit Absprache JA):

      sie bekommt kein Taschengeld mehr, TV ist aus Zimmer, Telefon ist weg.
      Wäsche wascht Mutter auch nicht mehr.

      Es wurde eine Art "Vertrag" aufgesetzt mit dem Inhalt, dass eben diese Punkte aufgeführt wurden, die Maßnahmen und die Folgen daraus.
      Diesen hat Tochter zerkneult und auf den Boden geworfen.

      In einer Art Wutanfall hat sie ihre Zimmertür so kaputt gemacht, dass eine Neue rein muß. Das wird aber nicht sofort passieren (Kostenfaktor) und nun hängt da eine Decke.
      Tochter schrieb einen Zetter: ihr könnt mich mal und ich komme erst wieder, wenn die Tür drin ist.
      Sie weiß, dass die Tür erst mal nicht reinkommt.

      Zur Zeit kommt sie ab und zu nur Nachts mal heim.

      tritania