Unterhalt

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    • Hallo @ all

      ich habe da ein Problem und hoffe sehr das ihr mir da helfen könnt. Ich bin zum 1. mal schwanger und noch relativ unerfahren in den ganzen Unterhaltssachen. Ich werde eine allein erziehende Mama werden, da er sich gerade von mir getrennt hat. Wie funktioniert das jetzt alles mit dem Unterhalt? Habe von einer Freundin erfahren, das sie für ihr Kind 109 € Unterhaltvorschuss bekommt. Bei mir ist das etwas kompliziert: also er hat zur Zeit eine private Insolvenz zu laufen und meinte: von mir bekommst du eh kein Geld. Ist das richtig? Bekommt mein Kind dann auch nur die 109 €? Danke euch für eure Hilfe.
    • RE: Unterhalt

      Hallo und willkommen im Forum "Neilara" !

      Man müsste mal wissen, was der zukünftige Vater so als monatliches Einkommen hat, dann wie das Insolvenzverfahren sich nach Gläubigern aufschlüsselt, Unterhalt geht m.W. vor anderen Schulden.

      Im Falle der totalen Leistungsunfähigkeit wirst Du, ausgehend davon Du lebst mit Kind in den sogenannten neuen Bundesländern, tatsächlich nur 109€ bis zum 6.Geburtstag des Kindes von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten, danach nichts mehr.
    • RE: Unterhalt

      Hallo Neilara, auch von mir willkommen im Forum. und alles Gute zum Nachwuchs.

      Noch ergänzend:
      Insolvenzverfahren bedeutet dass alles was über dem Pfändungsfreibetrag erarbeitet wird freiwillig an die Gläubiger geht. Verteilt Insolvenzverwalter. wenn schon eine Unterhaltsverpflichtung besteht dann erhöht die den Freibetrag.

      Wenn nun während des laufenden Verfahrens eine Verpflichtung dazu kommt, da weis ich nicht wie das läuft. Am besten Insolvenzverwalter informieren und fragen wie das dann läuft.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt

      Hallo Neilara,

      Original von Neilara
      also er hat zur Zeit eine private Insolvenz zu laufen und meinte: von mir bekommst du eh kein Geld. Ist das richtig? Bekommt mein Kind dann auch nur die 109 €? Danke euch für eure Hilfe.


      die Unterhaltspflicht wird von der Insolvenz nicht berührt. Der BGH hat mit Urteil [url=http://lexetius.com/2005,295]XII ZR 114/03 vom 23.02.2005 [/url] sogar die Verpflichtung zur Insolvenz statuiert, wenn dadurch der Unterhalt sichergestellt werden kann.

      Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt ganz normal nach Unterhaltrecht. Die Frage ist also erstmal, wieviel der Vater verdient (bereinigtes Netto).

      In der Insolvenz wird das Kind beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt, gegenüber den "normalen" Gläubigern verbleibt dem Schuldner mindestens ein Pfändungsfreibetrag von 985,15€ + 206,56€, siehe Tabelle zu § 850 c ZPO. Für den Unterhalt steht die Differenz zwischen dem familienrechtlichen Selbstbehalt und dem Pfändungsfreibetrag zur Verfügung.

      Grüsse
      sky