Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Original von yamato
      Hallo erstmal,

      bin neu hab mich aber über die Aussagen der Arge etwas geärgert.
      Der § 33 SGB II regelt den Anpruchsübergang auch für Unterhaltsansprüche des Leistungsempfängers. Dabei schließt er den Anspruchsübergang bei Schwangeren oder Kinderbetreuenden Müttern ggü. ihren Eltern sowie den Anspruchsübergang von Kindern ggü. ihren Großerltern eindeutig aus. Die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte (BSHG Zeiten) und auch der Sozialgerichte (ab 01/05) verbietet es den Argen eindeutig diesen Ausschluss dadurch zu umgehen, in dem sie die Hilfeempfängerin im Wege der Mitwirkung auffordern selbst zu klagen.

      Ansich kann die Arge hier gar nichts tun, ist nur die Frage ob die Tochter und junge Mutter die Kraft hat, dies gegen die Arge durchzusetzen.


      Hallo,

      also, laut ARGE hat volljährige Tochter mit Kind keinen Anspruch auf ALG II da sie noch zu Hause wohnt! Somit haben der KV des Neugeborenen und ihr leiblicher Vater für sie aufzukommen und deshalb hat man sie an den RA verwiesen. Einkommen des KV ist aber noch unbekannt.

      Wenn ich dann bedenke, was ich hier so erfahren habe und auch im Internet gefunden habe, muss ich an der Kompetenz der ARGE Sacharbeiter stark zweifeln!

      Zuständiges OLG wäre für uns Düsseldorf (hatte ich bis dato noch nicht erwähnt)

      Grüße
      Liberty

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Liberty ()

    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Evra,

      müssen wohl, können aber wohl eher nicht oder wollen nicht X(

      Geld bekommt sie doch nur ab Tag der Antragsstellung oder? Dann gehen hier für die Tochter wertvolle Tage verloren.

      Schade das sich das Ganze so schwierig gestaltet, fördert auch nicht grad den harmonischen Umgang miteinander. Uns bleibt nix anderes übrig als auf die RA Beratung der Tochter zu warten, aber solche Aussagen sind mehr als unbefriedigend.

      Grüße
      Liberty
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Original von Susanne
      Hallo,

      das stand im 1. Beitrag:
      Jetzt hat sie ALG II beantragt,


      Antragstellung ist also erfolgt. Nicht locker lassen!

      Gruß
      Susanne


      Laut neuesten Infos hat sie nicht sondern wollte! Hat sich von ARGE zum Anwalt schicken lassen und den Antrag nicht gestellt!! (laut Telefonat)

      Grüße
      Liberty
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Hallo Liberty,

      wenn sie mit dem Anliegen 'Antrag auf ALG II' dort vorgesprochen hat und dann 'weitergeleitet' wurde, ist das dennoch ein rechtskräftiger Antrag. Man spricht hier vom 'konkludenten Handeln'. Man muss das Wort Antrag gar nicht in den Mund nehmen, ein solcher Antrag wäre z.B. auch gestellt, wenn jemand reinkommt und das typische Zeichen für Geld mit Daumen und Zeigefinger macht.

      Nochmal: Nicht abspeisen lassen!

      Gruß
      Susanne
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Original von Susanne
      Hallo Liberty,

      wenn sie mit dem Anliegen 'Antrag auf ALG II' dort vorgesprochen hat und dann 'weitergeleitet' wurde, ist das dennoch ein rechtskräftiger Antrag. Man spricht hier vom 'konkludenten Handeln'. Man muss das Wort Antrag gar nicht in den Mund nehmen, ein solcher Antrag wäre z.B. auch gestellt, wenn jemand reinkommt und das typische Zeichen für Geld mit Daumen und Zeigefinger macht.

      Nochmal: Nicht abspeisen lassen!

      Gruß
      Susanne


      Hallo!

      Also, die Volljährige Tochter konnte keinen Antrag bei der ARGE stellen, dies hätte ihre Mutter tun müssen (laut Arge, da Tochter ja noch zu Hause bei Mutter und Stiefvater wohnt, U25 ist und wurde deutlich an KV des Babys wie auch an den eigenen Vater verwiesen).

      Gespräch RA der Tochter ergab: Einkommen des KV ihre Babys wie auch das Einkommen ihres Vater (sprich meinem Mann) soll offengelegt und überprüft werden, um zu sehen wer in welcher Höhe für sie aufzukommen hat. Vermutlich sei bei meinem Mann nichts zu holen da SB € 1 100.-- und er ja auch mir und den beiden minderjährigen und schulpflichtigen Kindern "Unterhaltspflichtig" ist. Das die ARGE die Tochter keinen Antrag stellen läßt, ohne das sie versucht hat die anderen Unterhaltspflichtigen in Anspruch zu nehmen sei normal!

      RA will aber aufgrund der vielen Änderungen im Unterhaltsrecht in der letzten Zeit nochmal einige Dinge nachschlagen. Tochter hat neuen Termin vereinbart, wir werden aber wohl auf jeden Fall angeschrieben.

      Ehrlich gesagt, sind wir schon etwas verunsichert..............

      Grüße
      Liberty
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Hallo Liberty,

      um Dir bzw. Euch ein ruhigeres Wochenende zu ermöglichen, müsste Dein Mann mindestens bzw. diesen Betrag übersteigendes

      1.100€ eigener Selbstbehalt + 800€ Dein Selbstbehalt (minus eigenes bereinigtes Einkommen) + zweimal Mindestunterhalt 365€ Eurer Kinder = bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen

      haben.
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Original von Schäng
      Hallo Liberty,

      um Dir bzw. Euch ein ruhigeres Wochenende zu ermöglichen, müsste Dein Mann mindestens bzw. diesen Betrag übersteigendes

      1.100€ eigener Selbstbehalt + 800€ Dein Selbstbehalt (minus eigenes bereinigtes Einkommen) + zweimal Mindestunterhalt 365€ Eurer Kinder = bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen

      haben.


      Hallo Schäng,

      erstmal vielen Dank für Deine Antwort (und das um diese Uhrzeit) :)

      Mein Mann ist Alleinverdiener, auf diesen Betrag kommen wir nicht.
      Verstehe trotzdem nicht, das mein Mann immer noch vorrangig in der Unterhaltspflicht seiner Tochter sein soll und nicht der KV des Enkelkindes an erster Stelle steht für die Volljährige und deren Kind.

      Viele Grüße
      Liberty
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Moin Liberty,

      ich erkenne aus dem von Dir Geschriebenem bislang keine vorrangige Berücksichtigung Deines Mannes, eher die Suche nach einem der zahlt. ;)
      Also wenn Dein Mann nicht mehr als 2630€ netto nach Abzug aller noch weiterer Positionen, wie z.B. Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten zum Arbeitgeber) etc. hat, habt ihr jetzt eine ruhiges Wochenende.
      Gebt gelassen Auskunft!
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Hallo,

      so, Schreiben vom Anwalt der Tochter ist da:
      Da der KV ihres Kindes die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat und somit weder für sie noch das Kind Unterhalt zahlt wäre mein Mann für die Tochter weiterhin unterhaltspflichtig!! Einkommensnachweise von Nov. 06 - Nov. 07 werden verlangt.

      Grüße
      Liberty
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Hallo Liberty,

      Da der KV ihres Kindes die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat und somit weder für sie noch das Kind Unterhalt zahlt wäre mein Mann für die Tochter weiterhin unterhaltspflichtig!!

      Diese Argumentation zieht, die Forderung dürfte dann aber wegen BGB §1609 ins Nirvana laufen, denn Du schreibst auf meine Feststellung:

      Also wenn Dein Mann nicht mehr als 2630€ netto nach Abzug aller noch weiterer Positionen, wie z.B. Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten zum Arbeitgeber) etc. hat, habt ihr jetzt eine ruhiges Wochenende.

      folgendes:

      Mein Mann ist Alleinverdiener, auf diesen Betrag kommen wir nicht.

      Da ein Unterhaltsanspruch besteht:

      Gebt gelassen Auskunft!
    • RE: Volljährigen Unterhalt für schwangere Tochter?

      Hallo Schäng, hallo Forumsleute,

      so, heute kam dann die für uns gute Nachricht:
      Nach Prüfung des Einkommens und der vorrangigen Unterhalspflichtigen ist mein Mann mal erst aus der Unterhaltssache raus! Außer er bezieht noch andere Einkünfte oder ich habe eigenes Einkommen, in diesem Fall lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf.

      Vielen Dank fürs zur Seite stehen und die guten Infos die wir hier unseren Fall betreffend bekommen haben.

      Viele Grüße
      Liberty
    • Benutzer online 1

      1 Besucher