In Ermangelung einer Antwort für den Themenstarter aus Nachzahlung trotz Vereinbarung herausgelöst
und für die weitere Diskussion auf Grundlage von außergerichtliche Einigung Unterhalt nach hier verlegt. Schäng!
Hallo Andreas,
was hälst Du nun von solchen "Vereinbarungen", über die wir in den letzten Tagen diskutiert haben, wenn Du nur an das Gute im Menschen glaubst und Dir dann diesen Sachverhalt ansiehst. Ich habe 40 Jahre Berufserfahrung und eine 70-jährige Lebenserfahrung hinter mir.
Ich empfehle immer, zu versuchen, auf der sicheren Seite zu sein. Da hilft die Beachtung gesetzlicher Grundlagen, zwar nicht immer, aber immer öfter.
MfG
Prinzip
und für die weitere Diskussion auf Grundlage von außergerichtliche Einigung Unterhalt nach hier verlegt. Schäng!
Hallo Andreas,
was hälst Du nun von solchen "Vereinbarungen", über die wir in den letzten Tagen diskutiert haben, wenn Du nur an das Gute im Menschen glaubst und Dir dann diesen Sachverhalt ansiehst. Ich habe 40 Jahre Berufserfahrung und eine 70-jährige Lebenserfahrung hinter mir.
Ich empfehle immer, zu versuchen, auf der sicheren Seite zu sein. Da hilft die Beachtung gesetzlicher Grundlagen, zwar nicht immer, aber immer öfter.
MfG
Prinzip
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