Absicherung für Zugewinnsausgleich

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    • Absicherung für Zugewinnsausgleich

      Hallo,

      ich habe folgende Frage. Nächste Woche ist mein Scheidungstermin. Da ich meinen Betrieb (Gästehaus und Landwirtschaft) in der Ehe erworben habe und mein Mann gedroht hat, mir soviel Geld wie möglich abzunehmen, stellt sich mir folgende Frage.

      Er hat ja das Recht, auch wenn bei der Scheidung noch keine Ansprüche gestellt werden, drei Jahre lang noch den Zugewinnsausgleich einzufordern. Laut meinem Steuerberater steht ihm nichts zu, da ich noch hoch verschuldet bin. Da er aber die Landwirtschaft (für die er verantwortlich war und deswegen bei mir angestellt war) sehr verlottert hinterlassen hat, frage ich mich ob ich ein Gutachten über den Hof machen soll, damit ich den schlechten Zustand dann besser dokumentieren kann, da ich im Moment gross am Aufräumen und Herrichten bin, aber alles in Eigenleistung, also nicht so gut nachweisbar.

      Deswegen würde es mich beruhigen, den Wert des Hofes, so wie er jetzt ist, festzulegen.

      Hat jemand Erfahrung damit ?

      Vielen Dank

      Emma
    • RE: Absicherung für Zugewinnsausgleich

      Hallo, Emma,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      ob ich ein Gutachten über den Hof machen soll, damit ich den schlechten Zustand dann besser dokumentieren kann
      Nun, wenn Du einen vereidigten Sachverstaendigen beauftragst, Dir ein Wertgutachten zu machen, hast Du etwas in der Hand, womit Du in einem spaeteren ZG-Verfahren den Wert zum Endstichtag beweisen kannst.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Absicherung für Zugewinnsausgleich

      Hallo stormykate,
      wenn Du selbst einen Gutachter mit der Wertschätzung beauftragst, ist und bleibt dieser Gutachter in einem künftigen Prozessverfahren im ein "Privatgutachter", egal ob vereidigt oder nicht. Das entwertet seine Feststellungen.

      Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du beim Amtsgericht die Einleitung eines sogenannten Beweissicherungsverfahrens beantragst. Dann beauftragt das Gericht - nicht Du selbst - einen vereidigten Gutachter. Der ist dann aber nicht "Privatgutachter", sondern "Gerichtsgutachter". Seine Festellungen haben einen wesentlich höheren Beweiswert.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Absicherung für Zugewinnsausgleich

      Hallo Prinzip,

      das ist genau das, was ich in all den anderen Beiträgen betreffend Zugewinn immer schreibe. Ein selbst beauftragter Sachvertändiger zieht meist ein Gegengutachten nach sich, was die Kosten des Verfahrens insgesamt unnötig nach oben treibt und im Streitfall wenig berücksichtigt wird.

      Grüße
    • Benutzer online 1

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