Namensrecht und Sorgerecht

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    • Namensrecht und Sorgerecht

      Hallo liebe Forenmitglieder,


      ich habe eine Frage zu obigen Thema bei nichtverheirateten Eltern.

      Wenn der KV bei dem ersten Kind das Sorgerecht übertragen bekommen hat und das Kind den Namen des Vater bekommen hat, überträgt sich das automatisch auf das zweite Kind?

      Muss das zweite Kind auch den Nachnamen des KV haben, selbst wenn dieser mit der KM nicht mehr zusammen ist??
      Hat er automatisch das Sorgerecht nur weil er bei dem ersten Kind es schon hat?? Oder würde dies ebenfalls nur mit Unterschrift der Mutter geschehen??

      KV ist am zweiten KInd nicht interessiert, weder an dem Sorgerecht noch an dem Namen noch an dem Umgang.
      Möchte nur Umgang mit dem ersten Kind......

      Wie sehen da die Chancen aus, das das erste kind auch dem Namen der Mutter wieder bekommt, wenn er an dem Geschisterchen kein Interesse hat??

      Vielen Dank

      Gruß
      Lasona
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Liebe Lasona,

      das ist kein Automatismus, also, beim 2. Kind dieselben Optionen wie beim ersten. Nur, die Namensänderung beim ersten Kind kommt mir wie ein Abstrafen vor. Und das ist nicht Sinn des Gesetzes. Vater und Mutter haben sich mal gemeinsam für einen Nachnamen des Kindes entschieden. Dann sollte es auch dabei bleiben.

      "Familie" definiert sich nicht über Namen!

      Gruss
    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Hallo Evra,


      danke für die Info´s.

      Ich denke nicht das Sie ihn abstrafen möchte.
      Sie möchte das ihre beiden Kinder den gleichen Namen haben.
      UNd da der KV nicht möchte das das 2.Kind seinen Namen hat.........muss sie ja diesen Weg gehen.

      Wie sähen die Chancen da aus???

      Gruss
      Lasona
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Lasona,

      ich find den Ansatz einfach schief! Wieso müssen die Kids den gleichen Namen haben? Kommt doch oft genug vor, dass das nicht der Fall ist. War bei mir auch so. Der Grosse (heute 31) heisst anders, als sein kleiner Bruder (heute 21). Nie Probs gehabt. Beiden das immer erklärt. War für beide nebensächlich, für mich auch.

      Und wir sind sowas von Familie, glaub es mir!

      LG
    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Hallo Evra,


      sehe das ähnlich.

      Die Frage ist hier aber eine andere.

      Wie kann ein Vater das eine gemeinsame Kind abholen und den Umgang pflegen und das andere nicht????
      Nur weil letzteres von ihm nicht gewollt war???

      Für mich ist dein ein Zeichen von mangelnde Erziehungsfähigkeit auch seinem ersten Kind gegenüber.

      Wie soll dieses Kind das verstehen, dass sein kleines Geschwisterchen nicht vom Papa geholt wird?????

      Wie soll man es dem Vater den klar machen, was er denn da tut???

      Meine Frage ist einfach, was muss Sie tun, damit sie den Namen vom Kind ändern kann???

      Mit welcher Begründung will der Vater den Namen des Kindes erhalten, wenn er es dem zweiten enthält???
      Möchte er dann sagen, dass erste wollte ich das zweite nicht.

      Ausserdem hat er die Ehe versprochen und sie nicht geheiratet.

      Danke
      Lasona
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lasona ()

    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Hallo Lasona, ich kann zwar Deine Verwunderung verstehen, aber wir können durchaus aus 1 "?" eine Frage erkennen.

      Also wenn ich das recht verstehe zweifelt "er" nicht an seiner Vaterschaft sondern ist nur beleidigt weil er kein 2. Kind wollte ?!

      @evra, bist Du sicher dass nur eheliche Kinder aus gleicher Beziehung immer den gleichen (Nach)Namen haben (müssen) ?

      Aber ich sehe hier keinen Grund das ältere Kind umzubennen noch einen warum das jüngere Kind nicht wie das Ältere heisen sollte. Vaters alleiniger Wunsch ist m.E. dazu nicht ausreichend.

      Wie kann ein Vater das eine gemeinsame Kind abholen und den Umgang pflegen und das andere nicht ?
      genau das wüßte ich nicht - und könnte sowas auch nicht. Selbst wenn das "2." von Mutter mit "Absicht" kam, kann doch nix zu und ist trotzdem genauso "vom selben Fleisch + Blut".
      Das kann dann Vater ganz schön schwierige Fragen einbringen ... und dann heißt es wieder "die Mutter hat Kind aufgehetzt".

      Wie soll man es dem Vater den klar machen, was er denn da tut ?
      gute Frage. Kannst den gerne mal hierher schicken. Wir werden ihm dann schon den "kopf gehörig waschen".
      Vielleicht ne Familienberatungsstelle drum bitten es zu versuchen.

      Ausserdem hat er die Ehe versprochen und sie nicht geheiratet.
      na ja, das wäre ja doch zu viel verlangt. Wenn er wirklich den Eindruck hat "hereingelegt" worden zu sein dann ist ja zu dieser Frau das Vertrauen weg. Bei aller "Selbstbeteiligung".
      Und so ein Versprechen war noch nie (gesetzlich) bindend, es können evtl. Vorbereitungskosten geltend gemacht werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Lieber WB,

      ehelich oder ausserehelich, ist für mich einerlei. Vielleicht ein Missverständnis. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht so ganz. Wieso ich bei der Namesgebung (Nachnahme meine ich) unterschieden habe.

      Mach mich insoweit schlau.

      LG
    • RE: Namensrecht und Sorgerecht

      Hallo evra, meine Gedankengänge:
      Ehepaar kann ja seine beiden Namen behalten. Dann müssen die beim 1. Kind einen der beiden Namen als Kindesnamen auswählen. Bis hierhin ist die Namenssituation nicht (miteinander) verheirateter Eltern ja gleich.
      Nun dachte ich dass dann auch bei diesen weitere Kinder wie das "1." heißen (müssen).

      Inzwischen aber, wenn ich das von anderer Seite aufziehe, sieht es wieder anders aus.
      Nicht (miteinander) veerheiratete Elltern müssen ja erst die Sorgeerklärung unterschreiben bevor sie einen der beiden Namen wählen können. Wenn Vater aber nicht unterschreibt, und dazu kann man ihn wohl auch nicht "zwingen", dann kann das Kind ja nur nach Mutter heißen.

      Was hat Vorrang ? Dass Kinder gleich heißen sollen oder die gemeinsame elterliche Sorge als Voraussetzung ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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