Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zu obigen Thema bei nichtverheirateten Eltern.
Wenn der KV bei dem ersten Kind das Sorgerecht übertragen bekommen hat und das Kind den Namen des Vater bekommen hat, überträgt sich das automatisch auf das zweite Kind?
Muss das zweite Kind auch den Nachnamen des KV haben, selbst wenn dieser mit der KM nicht mehr zusammen ist??
Hat er automatisch das Sorgerecht nur weil er bei dem ersten Kind es schon hat?? Oder würde dies ebenfalls nur mit Unterschrift der Mutter geschehen??
KV ist am zweiten KInd nicht interessiert, weder an dem Sorgerecht noch an dem Namen noch an dem Umgang.
Möchte nur Umgang mit dem ersten Kind......
Wie sehen da die Chancen aus, das das erste kind auch dem Namen der Mutter wieder bekommt, wenn er an dem Geschisterchen kein Interesse hat??
Vielen Dank
Gruß
Lasona
ich habe eine Frage zu obigen Thema bei nichtverheirateten Eltern.
Wenn der KV bei dem ersten Kind das Sorgerecht übertragen bekommen hat und das Kind den Namen des Vater bekommen hat, überträgt sich das automatisch auf das zweite Kind?
Muss das zweite Kind auch den Nachnamen des KV haben, selbst wenn dieser mit der KM nicht mehr zusammen ist??
Hat er automatisch das Sorgerecht nur weil er bei dem ersten Kind es schon hat?? Oder würde dies ebenfalls nur mit Unterschrift der Mutter geschehen??
KV ist am zweiten KInd nicht interessiert, weder an dem Sorgerecht noch an dem Namen noch an dem Umgang.
Möchte nur Umgang mit dem ersten Kind......
Wie sehen da die Chancen aus, das das erste kind auch dem Namen der Mutter wieder bekommt, wenn er an dem Geschisterchen kein Interesse hat??
Vielen Dank
Gruß
Lasona
Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.