Scheidung wenn die Frau sich weigert

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: Scheidung wenn die Frau sich weigert

      Hallo,
      sie wäre psychisch nicht in der Lage dazu. Der Richter schüttelte nur den Kopf. Jetzt will sie erstmal den nachehelichen Unterhalt geregelt haben. Wenn sie nicht geschieden ist, ist sie privatversichert. Das ist der wirkliche Grund und sie bekommt den Trennungsunterhalt. Arbeiten will sie auch nicht. Sie hat was mit dem Nacken, 30 % schwerbeschädigt, mein sie könne nicht arbeiten. Von ihren Ärzten hat sie AU und Erwerbsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt.

      Gruß
      jun
      jun
    • RE: Scheidung wenn die Frau sich weigert

      Hallo jun, eine Zustimmung ist auch nach "nur" 1 Jahr nicht unbedingt erforderlich.

      Wenn nur 1 "Ehe"mailige/r die Scheidung will dann muss Richter (durch Befragung) ermitteln ob die Ehe zerrüttet ist oder doch noch Chancen auf ein "wiederzusammenkommen" bestehen.
      Nur im 2. Fall wird nicht geschieden.

      sie wäre psychisch nicht in der Lage dazu.
      das wäre allerdings auch ein Grund nicht zu scheiden. Je nach Schwere sogar über die 3 Jahre hinaus.
      Hier solltest Du (durch Deinen RA) aber auf Attest oder Gutachten durch anerkannten Fach- u./o. Amtsarzt bestehen.

      Jetzt will sie erstmal den nachehelichen Unterhalt geregelt haben.
      hat sie (durch ihren RA) einen Antrag dazu gestellt ? Dann muss Richter das machen. Und wegen dem Verbundverfahren wird i.d.R. erst nach (bzw. mit) Urteil geschieden.

      Sie hat was mit dem Nacken, 30 % schwerbeschädigt, mein sie könne nicht arbeiten.
      Von ihren Ärzten hat sie AU und Erwerbsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt.
      auch hier solltest Du auf Atteste, Gutachten bestehen, "ihre Ärzte" nicht anerkennen.
      Und klären ob sie deswegen Rente bekommt. Die ist einzurechnen, und vor allem die Gutachten der Rentenärzte dürften reht aussagekräftig sein, kosten nix extra.

      Dadurch kann sich das ganze allerdings ziemlich hinziehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Scheidung wenn die Frau sich weigert

      Hallo,

      der Richter hat ja gefragt. Sie wollte nicht.

      Den Antrag auf Feststellung des nachehelichen Unterhalts hat sie gestellt.

      Rente würde sie aufgrund Erwebsunfähigkeit nicht bekommen, weil sie die letzten Jahre wohl nicht versicherungstechnisch gearbeitet hätte. Sie hat vor 20 Jahren das letzte Mal gearbeitet.

      Hinziehen wird sich das ganze sowieso :(

      Gruß

      jun
      jun
    • RE: Scheidung wenn die Frau sich weigert

      Hallo,

      die Erkrankung erstreckt sich auf zwei Nackenwirbel, die wohl zusammengewachsen sind. Bis zur Scheidung konnte sie auch ganz gut damit leben. Außerdem hat sie kaufmännische Angestellte gelernt und muss somit keine körperliche, schwere Arbeit leisten. Sie hat zwar 30 %, aber Verwandtschaft von mir sitzt im Rollstuhl 100 % und geht voll arbeiten.

      Bin mal gespannt, das muss ein Gutachten halt bringen inwieweit sie arbeitsfähig ist.

      Vielen Dank für die Antworten

      jun
      jun