Fallen Sponsorengelder in den Zugewinn ?

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    • Fallen Sponsorengelder in den Zugewinn ?

      Liebe ISUV-Mitglieder,

      habe zu folgendem Fall eine Frage:

      Ehemann hat Motorsporthobby und bezieht regelmäßig Sponsorengelder für sein aktives Hobby.

      Werden diese Zahlungen im Zugewinnsverfahren im Scheidungsfall berücksichtigt auch wenn Ehefrau mit dem Hobby nix zu tun hat ?

      Liebe Grüße

      Thomas
    • RE: Fallen Sponsorengelder in den Zugewinn ?

      Hallo,
      Sponsorengelder sind - ggf. abzüglich der nachweisbaren Kosten - dem laufenden Einkommen zuzurechnen und bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen, wie - prägende - Einkünfte aus Nebentätigkeit.

      Erst wenn sie sich- z.B. durch Rücklagenbildung - von Erträgen in Kapital vrwandelt haben, sind sie ggf. im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Fallen Sponsorengelder in den Zugewinn ?

      Hallo, Thomas!

      Du schreibst:
      Ehemann ... bezieht regelmäßig Sponsorengelder ...
      Werden diese Zahlungen im Zugewinnsverfahren im Scheidungsfall berücksichtigt
      Wie die anderen schon schreiben kann der regelmaessige Bezug der Sponsorengelder unterhaltsrechtlich auf das Einkommen angerechnet werden.

      Dir geht es aber um die Frage der Beruecksichtigung im Zugewinnverfahren. Dort spielt es keinerlei Rolle, woher das Vermoegen stammt, das die Eheleute zum Anfangs- und Endstichtag ihr eigen nennen. Sprich: Wenn der EM ein Konto hat, auf dem regelmaessig die Sponsorengelder eingehen, so ist der (ungeschmaelerte) Kontostand zum Endstichtag in das Endvermoegen einzustellen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Fallen Sponsorengelder in den Zugewinn ?

      Hallo,

      Könnten hier nicht auch die Punkte in den diversen Unterhaltsrichtlinien greifen, die da sagen (z.B. Südleitlinien) "8. Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht."

      evtl. auch 1.4 "Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden."

      Grüße
      TU
      carpe diem

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