Hallo,
es gibt keinerlei Gerichtsurteile, die die anerkennung von chronischen Krankheiten bei der Berechnung des KU berücksichtigen. Lt. SGB 12 sind von Hartz4 chronische Krankheiten mit einem Mehrbedarf bedacht.Dieser Mehrbedarf mindert meiner Meinung nach das unterhaltsrelevante Einkommen um den Satz der in SGB12 berechnet ist. Dieser Satz ist bei dem KU auch in Abzug zu bringen. Wer hat denn da Erfahrungen?? Wäre über jede Mitteilung dankbar. Habe am Donnerstag einen Termin wegen KU Neuberechnung.
OLG Jena, Kinder: 2, 9 und 12
Schönen Gruß aus Erfurt
Andreas
es gibt keinerlei Gerichtsurteile, die die anerkennung von chronischen Krankheiten bei der Berechnung des KU berücksichtigen. Lt. SGB 12 sind von Hartz4 chronische Krankheiten mit einem Mehrbedarf bedacht.Dieser Mehrbedarf mindert meiner Meinung nach das unterhaltsrelevante Einkommen um den Satz der in SGB12 berechnet ist. Dieser Satz ist bei dem KU auch in Abzug zu bringen. Wer hat denn da Erfahrungen?? Wäre über jede Mitteilung dankbar. Habe am Donnerstag einen Termin wegen KU Neuberechnung.
OLG Jena, Kinder: 2, 9 und 12
Schönen Gruß aus Erfurt
Andreas
Der Weg ist das Ziel