Hallo,
meine Tochter, 19 Jahre, hat im Juni mit dem Abi die Schule abgeschlossen. Sie hat mir dies nicht mitgeteilt, weil sie keinen Kontakt mit mir wünscht seit ich von der Frau getrennt lebe. Sie hat sich kurzfristig jetzt, nachdem ich die Abänderungsklage eingereicht habe, für ein FsJ beworben und macht dies jetzt in einem Kinderhort (mit Hausaufgabenbetreuung). Angeblich will sie dann ein Lehramtsstudium ab Oktober 2008 machen. Das FsJ würde dem Studium dienen wird als Begründung ausgeführt.
Der gegnerische Anwalt meint, es steht ihr noch Unterhalt zu, weil sie 270 Euro Taschengeld und freie Kost erhält. Ich war über die Planung eines sozialen Jahres nicht einbezogen.
Muss ich noch was zahlen?
Vielen Dank
jun
meine Tochter, 19 Jahre, hat im Juni mit dem Abi die Schule abgeschlossen. Sie hat mir dies nicht mitgeteilt, weil sie keinen Kontakt mit mir wünscht seit ich von der Frau getrennt lebe. Sie hat sich kurzfristig jetzt, nachdem ich die Abänderungsklage eingereicht habe, für ein FsJ beworben und macht dies jetzt in einem Kinderhort (mit Hausaufgabenbetreuung). Angeblich will sie dann ein Lehramtsstudium ab Oktober 2008 machen. Das FsJ würde dem Studium dienen wird als Begründung ausgeführt.
Der gegnerische Anwalt meint, es steht ihr noch Unterhalt zu, weil sie 270 Euro Taschengeld und freie Kost erhält. Ich war über die Planung eines sozialen Jahres nicht einbezogen.
Muss ich noch was zahlen?
Vielen Dank
jun
jun