Volljährigenunterhalt bei FsJ

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    • Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo,

      meine Tochter, 19 Jahre, hat im Juni mit dem Abi die Schule abgeschlossen. Sie hat mir dies nicht mitgeteilt, weil sie keinen Kontakt mit mir wünscht seit ich von der Frau getrennt lebe. Sie hat sich kurzfristig jetzt, nachdem ich die Abänderungsklage eingereicht habe, für ein FsJ beworben und macht dies jetzt in einem Kinderhort (mit Hausaufgabenbetreuung). Angeblich will sie dann ein Lehramtsstudium ab Oktober 2008 machen. Das FsJ würde dem Studium dienen wird als Begründung ausgeführt.
      Der gegnerische Anwalt meint, es steht ihr noch Unterhalt zu, weil sie 270 Euro Taschengeld und freie Kost erhält. Ich war über die Planung eines sozialen Jahres nicht einbezogen.

      Muss ich noch was zahlen?

      Vielen Dank

      jun
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Guten Morgen Jun!

      Das FsJ würde dem Studium dienen wird als Begründung ausgeführt.


      Dienen heißt nicht Pflicht (Voraussetzung)!

      Da du in Bayern wohnst, könnte vielleicht für dich das Urteil des OLG München zum FSJ interessant sein (ebenso OLG Naumburg von diesem Jahr).


      Beschluss des OLG München 15. November 2001 Az. 12 UF 1289/01
      Eine junge Frau leistete – wohl als Orientierungsphase vor dem geplanten Studium - ein freiwilliges Soziales Jahr ab. Während des Sozialen Jahrs bekommen die jungen Helfer(innen) wie die Zivildienstleistenden Sachleistungen und Taschengeld vom Staat. Der Vater wollte deshalb an seine Tochter in diesem Zeitraum weniger Unterhalt zahlen.
      Das Oberlandesgericht München gab ihm Recht (12 UF 1289/01). Die Tochter erhalte von der sozialen Einrichtung Unterkunft und Verpflegung gestellt (oder den dafür erforderlichen Geldbetrag); daneben bekomme sie Taschengeld. Wie bei den Zivildienstleistenden auch sei damit der monatliche Bedarf voll gedeckt. Ihr Wunsch, während des freiwilligen Sozialen Jahres zu Hause zu wohnen, müsse wegen der damit verbundenen höheren Fahrtkosten unberücksichtigt bleiben. Auf keinen Fall könne die junge Frau deswegen von ihrem Vater während dieses Jahres Unterhalt verlangen.


      OLG Naumburg
      10.05.2007
      Aktenzeichen: 4 UF 94/07
      Quelle: NJW 31/2007, S. VIII

      Kein Unterhaltsanspruch des Kindes während eines freiwilligen sozialen Jahres
      Einem volljährigen Kind ist nach Beendigung der Schule eine angemessene Orientierungsphase zuzugestehen.

      Ist dieser Orientierungszeitraum länger, muss das Kind in dieser Zeit selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen und hat keinen Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt auch für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, das nicht Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium ist.


      OLG München Volltext

      Finde leider keinen anderen Volltext zum Urteil, hoffe der Link geht in Ordnung.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo jun, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      Es ist durchaus erlaubt, ja sogar erwünscht, sich in die Foren einzulesen, auch sich der Suchfunktion nach seinen Fragen zu bedienen.

      In Volljährigenunterhalt bei FSJ hatten wir das schon ausführlich beantwortet.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Ich habe ja versucht mich einzulesen, aber darüber gibt es nichts Genaues. Keine konkreten Urteile, oder doch? Wo finde ich sowas.

      Gestern hatte ich Gerichtstermin, da hat der Richter keine Anstalten gemacht, dass ich keinen Unterhalt zu zahlen hätte. Ganz im Gegenteil, er wollte, dass ich mich vergleiche und noch 100 Euro zahle. Ich lasse es jetzt auf das Urteil ankommen und bin auf die Begründung gespannt.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Seit Juni ist die Schule abgeschlossen, der Richter wollte sogar, dass ich für August und September(anteilig) den vollen Unterhalt zahle. Sie hat am 17.09. das soziale Jahre begonnen.

      Ich versteh den Richter nicht. Gerechtigkeit ist alles andere. Bin mal wieder völlig depremiert.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Noch eine Frage von mir:

      Muss die Frau Unterhalt für die volljährige Tochter zahlen? Die Frau hat ein Mietshaus und wohnt zur Zeit noch mietfrei in unserem gemeinsamen Haus. Die Tochter wohnt bei ihr. Mieteinnahmen sind ca. 600 Euro monatlich.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo jun, ist nun wirklich alles mehrfach erklärt in den etwas älteren Beiträgen. Beim Familienministerium gibt es eine Seite zu dem Thema, da steht alles was Du brauchst.

      Zu Deiner Zusatzfrage: wenn Tochter Unterhaltsanspruch hat, dann an beide Eltern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Original von Wolfgang Becker
      Hallo jun, ist nun wirklich alles mehrfach erklärt in den etwas älteren Beiträgen. Beim Familienministerium gibt es eine Seite zu dem Thema, da steht alles was Du brauchst.

      Zu Deiner Zusatzfrage: wenn Tochter Unterhaltsanspruch hat, dann an beide Eltern.


      Sicher ist alles geklärt, aber immer so, dass kein Unterhalt zu zahlen ist, da freiwillig. Das Gericht bei mir sieht das wohl anders. Ich bin der einzige Fall, wo beim FsJ gezahlt werden muss.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Es werden ihr 70 Euro Fahrtkosten von ihren 270 Euro abgezogen. Somit blieben ihr 200 Euro und das Kindergeld. Das heißt, ich soll ihr die ungefähre Differenz von 100 Euro zahlen. Habe mich aber nicht verglichen und warte jetzt auf das Urteil. Die Monate August bis halben September soll ich nachzahlen.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo Jun!

      Da du schreibst, das Tochter 270 Euro Taschengeld und freie Kost erhält.

      Wie wurde die freie Kost einberechnet?

      Die Leitlinien besagen ja, das es sich um:
      4. Geldwerte Zuwendungen
      Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kost und Logis, sind Einkommen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.


      handelt.

      Das "Taschengeld" beim FSJ setzt sich zusammen aus:
      Grundvergütung, Sozialabgaben, wenn Verpflegung, Arbeitskleidung und/oder Unterkunft nicht gestellt werden, werden dafür Zuschüsse bzw. Kostenerstattung (Geldersatzleistung) gezahlt.

      Mir bekanntes Beispiel für Zuschuss Verpflegung ca. 50 Euro und Ersatzleistung Unterkunft knapp 60 Euro.

      Wenn Tochter keine freie Kost hätte, würde sie im Umkehrschluss einen Zuschuss zur Vergütung bekommen und somit höheres Einkommen haben.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Die freie Kost wurde nicht eingerechnet. Der Richter sieht das wohl nicht so. Irgendwie fühlt man sich immer auf der Verliererseite. Das Urteil wird am 7.11.07 verkündet bin da mal gespannt was dabei rauskommt.

      Danke erstmal für die Unterstützung.
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo Jun!

      Das Ganze ist sicher eine Einzelfallentscheidung des Richters, wobei hier der Richter eine Orientierungsphase von 1 Jahr der Unterhaltsberechtigten zugestehen würde :rolleyes:.

      Inwieweit hier nach mündlicher Verhandlung noch eine Einberechnung der freien Kost einkommenserhöhend geltend gemacht werden könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Bitte teil uns das Urteil mit!

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo kosmos,

      auf das Urteil sind wir auch sehr gespannt. Der Richter hat schon so komische Urteile in Sachen Unterhalt gefällt. Da hat er eheprägende Darlehen nicht anerkannt. Lächerlich.
      Ich teile euch das Urteil mit.

      Drück mir mal die Daumen.

      Danke nochmal.

      Viele Grüße

      jun
      jun
    • RE: Volljährigenunterhalt bei FsJ

      Hallo,

      inwieweit wird die KM zum Unterhalt herangezogen? Sie wohnt in unserem gemeinsamen Haus mit der Tochter. Das Haus ist schudenfrei. Sie hat Mieteinnahme von monatlich ca. 550 Euro. Bekommt von mir 330 Euro Unterhalt.

      Vielen Dank.

      jun
      jun