Hallo an alle und die Bitte, mir einen Rat zu geben. Mein Fall ist sicher ausgesprochen ungewöhnlich:
Im August haben mein Mann und ich geheiratet. Wir haben nie zusammen gewohnt oder eine Bedarfsgemeinschaft in welcher Art und Form auch immer gebildet. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis mit ca. 1300 € netto und er bekommt Hartz IV.
Auf jeden Fall haben wir uns noch am Tag der Hochzeit getrennt und die entsprechenden Erklärungen über das Getrennt leben auch beim Jobcenter abgegeben. Ich habe auch steuerlich nichts geändert.
Heute bekam ich Post vom Jobcenter , das für meinen getrennt lebenden Mann zuständig ist. Die wollen von mir doch tatsächlich Trennungsunterhalt haben. Dabei haben wir nicht eine Stunde zusammengewohnt bzw. wurde auch die Ehe nicht mal vollzogen. Ich werde als Unterhaltspflichtige bezeichnet. Kann das wirklich sein, dass ich für einen "Irrtum" nur noch auf einen Selbstbehalt angwiesen sein werde?
Im August haben mein Mann und ich geheiratet. Wir haben nie zusammen gewohnt oder eine Bedarfsgemeinschaft in welcher Art und Form auch immer gebildet. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis mit ca. 1300 € netto und er bekommt Hartz IV.
Auf jeden Fall haben wir uns noch am Tag der Hochzeit getrennt und die entsprechenden Erklärungen über das Getrennt leben auch beim Jobcenter abgegeben. Ich habe auch steuerlich nichts geändert.
Heute bekam ich Post vom Jobcenter , das für meinen getrennt lebenden Mann zuständig ist. Die wollen von mir doch tatsächlich Trennungsunterhalt haben. Dabei haben wir nicht eine Stunde zusammengewohnt bzw. wurde auch die Ehe nicht mal vollzogen. Ich werde als Unterhaltspflichtige bezeichnet. Kann das wirklich sein, dass ich für einen "Irrtum" nur noch auf einen Selbstbehalt angwiesen sein werde?