Hallo liebe User, die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gibt es nur wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, dann sogar automatisch.
Sind dagegen die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, dann hat automatisch die Mutter die alleinige Sorge. Damit beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten müssen beide eine sog. Sorgeerklärung unterschreiben.
Eine fehlende Unterschrift (also eines ET) kann nicht eingeklagt werden, wie bei vielen anderen, auch Teilsorgen betreffenden, Dingen der Fall ist.
Diese einseitige "Bevorzugung" der Mutter ist zwar biologisch gegeben, es gibt aber auch Stimmen die das als Diskriminierung aus geschlechtlichen Gründen ansehen.
Meine Meinung dazu: es gibt Situationen, auch direkt nach der Geburt, wo es unerlässlich ist dass jemand Entscheidungen für das Kind trifft. Und dann ist nun mal die Mutter ganz sicher "greifbar" um diese Entscheidung zu treffen.
Dann - aber auch nur dann, und nur für diese Zeit - ist es m.M. vertretbar, ja unbedingt notwendig, dass Mutter die alleinige elterliche Sorge hat.
Aber schon wenn der Vater bei der Geburt dabei (oder "in der Nähe", greifbar, ist, sollten auch beide Eltern gemeinsam die dann sicher sehr schwere Entscheidung treffen.
Auch wird immer wieder eingewendet, dass es Väter gibt die kein Interesse am Kind haben.
Das will ich gar nicht leugnen, glaube auch dass sowas öfters bei nicht (miteinander) verheirateten Eltern vorkommt als wenn die beiden verheiratet sind.
Nur, warum muss dann, wenn dies nicht der Fall ist, weiterhin Mutter den absoluten Vorrang haben ?
Ich denke, wenn ein Vater gewillt ist seiner Verantwortung auch nachzukommen, dies auch amtlich be(ur)kundet, dann sollte man ihn das auch lassen. Es sei denn dass Mutter wirklich triftige Gründe dagegen anführen kann. Dann kann man das immer noch den Gerichten zur Entscheidung überlassem.
Nun meine Fragen an Euch, wie ist Eure Meinung dazu ?:
* so lassen wie es ist
* automatische gemeinsame Sorge bei allen Eltern egal ob verheiratet oder nicht.
* wenn Vater eine Sorgeerklärung unterschreibt dann Umwandlung von alleiniger Sorge Mutter zu gemeinsamer Sorge beider Eltern.
Sind dagegen die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, dann hat automatisch die Mutter die alleinige Sorge. Damit beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten müssen beide eine sog. Sorgeerklärung unterschreiben.
Eine fehlende Unterschrift (also eines ET) kann nicht eingeklagt werden, wie bei vielen anderen, auch Teilsorgen betreffenden, Dingen der Fall ist.
Diese einseitige "Bevorzugung" der Mutter ist zwar biologisch gegeben, es gibt aber auch Stimmen die das als Diskriminierung aus geschlechtlichen Gründen ansehen.
Meine Meinung dazu: es gibt Situationen, auch direkt nach der Geburt, wo es unerlässlich ist dass jemand Entscheidungen für das Kind trifft. Und dann ist nun mal die Mutter ganz sicher "greifbar" um diese Entscheidung zu treffen.
Dann - aber auch nur dann, und nur für diese Zeit - ist es m.M. vertretbar, ja unbedingt notwendig, dass Mutter die alleinige elterliche Sorge hat.
Aber schon wenn der Vater bei der Geburt dabei (oder "in der Nähe", greifbar, ist, sollten auch beide Eltern gemeinsam die dann sicher sehr schwere Entscheidung treffen.
Auch wird immer wieder eingewendet, dass es Väter gibt die kein Interesse am Kind haben.
Das will ich gar nicht leugnen, glaube auch dass sowas öfters bei nicht (miteinander) verheirateten Eltern vorkommt als wenn die beiden verheiratet sind.
Nur, warum muss dann, wenn dies nicht der Fall ist, weiterhin Mutter den absoluten Vorrang haben ?
Ich denke, wenn ein Vater gewillt ist seiner Verantwortung auch nachzukommen, dies auch amtlich be(ur)kundet, dann sollte man ihn das auch lassen. Es sei denn dass Mutter wirklich triftige Gründe dagegen anführen kann. Dann kann man das immer noch den Gerichten zur Entscheidung überlassem.
Nun meine Fragen an Euch, wie ist Eure Meinung dazu ?:
* so lassen wie es ist
* automatische gemeinsame Sorge bei allen Eltern egal ob verheiratet oder nicht.
* wenn Vater eine Sorgeerklärung unterschreibt dann Umwandlung von alleiniger Sorge Mutter zu gemeinsamer Sorge beider Eltern.
[COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]
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