Angepinnt Diskriminierung ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo zusammen,


      nur mal zur Erinnerung: hier gehts darum, ob Väter nichtehelich geborener Kinder die gleichen Rechte haben sollten, wie die Väter ehelich geborener Kinder.

      Also bitte : wieder zum Thema zurück - sonst schiebe ich alles, was nicht dazu paßt (diese mehr als flüssige Frauen-Männer-Diskussion) in den Plausch - dort kann das dann zum 100. Mal durchgekaut werden.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo zusammen,


      ich kann ebenfalls nicht verstehen, warum nicht alle Väter die gleichen Rechte haben sollen. Von daher würde gern mal einen wirklichen Grund wissen, warum die Väter - die nicht mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes verheiratet sind - weniger Rechte haben, als die Väter - die mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind.

      Bei der Konstellation: KM und KV leben bereits länger mit dem Kind zusammen - da sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn man den Vater so einfach mir nichts, dir nichts vom Kind "entfernen" kann. Mit welcher Begründung?

      Zumindest bin ich dafür, allen Vätern die gleichen Rechte in Bezug auf Ihre Kinder einzuräumen. Wenn sie es dann nicht nutzen, geht das zwar genauso zu Lasten des Kindes wie bei den Elternteilen, die ihre Sorgerecht bzw. Umgangsrechte nicht wahrnehmen - aber das kann ja kein Grund sein, es denen zu verwehren, die sich kümmern wollen.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Karbon,

      ..Von daher würde gern mal einen wirklichen Grund wissen, warum die Väter - die nicht mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes verheiratet sind - weniger Rechte haben, als die Väter - die mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind.


      Da weiß ich Antworten:

      - weil es immer noch Leute gibt, die glauben ein 'uneheliches' Kind sei etwas Verwerfliches

      - weil viele das traditionelle Familienbild durch die neuen Lebensformen, wie z.B. Patchworkfamilien bedroht sehen. Diese neuen Lebensformen halten sie für ein Übel der Gesellschaft, dass sie nicht noch durch Gleichstellung unverheirateter Väter befördern wollen.

      - weil viele (incl. Jugendämtern) nach wie vor glauben, dass das Kind zur Mutter gehört und der Vater für die Entwicklung des Kindes einen schöne aber nicht unbeding erforderliche Ergänzung ist.

      Bitte nicht falsch verstehen - das ist nun wahrlich nicht meine Meinung und sicher auch nicht die der Mehrheit in diesem Forum. Aber 'Draußen' wird man mehr oder weniger offen mit solchen Einstellungen konfrontiert. Anders ist nicht zu verstehen, warum man als Vater, der nach Information über sein Kind und Umgang mit seinem Kind strebt, von den damit befassten Institutionen geschnitten, diskriminiert und erniedrigt wird.

      Da zu befürchten ist, dass solche Meinungen auch in den konservativ-liberalen Regierungskreisen anzutreffen sind, die jetzt für die Ausarbeitung der neuen SR-Gesetze zuständig sind, sollten wir, d.h. diejenigen, die eine Änderung im Sinne des EuGH wünschen, jetzt handeln und diese Leute mit Briefen, Mails, etc, entfernt WB , um sie mit 'Volkes Stimme' zu konfrontieren.

      Es wird die Betroffenen nicht weiterbringen, wenn wir uns im Forum einig sind und in verfrühten Jubel ausbrechen. Anstatt am Thema vorbeizuplänkeln, wie das einige mit fast sinnfreien Beitägen tun, sollten wir überlegen, wie wir Einfluß auf die laufende Gesetzgebung nehmen können, nachdem endlich Bewegung in die Sachen gekommen ist.

      Grüße KlarUnklar

      Edit: Wort entfernt, das als Aufforderung zu SPAM-ähnlichen Aktionen verstanden werden könnte. ISUV tritt für eine sachliche Diskussion ein ! mfg WB
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Wolfgang,

      ein wenig verspätet noch ein Kommentar zu deiner Rechtfertigungsnachvollziehung von Behördenregulierungen bei häuslicher Gewalt+Kindeswohlgefährdung:

      ICH hatte die Polizei und das Jugendamt schon 2 Jahre vor der Anweisung zu Gerichtsanhörungen über die häusliche Gewalt informiert und den Verursacher der Kindeswohlgefährdung SELBST per POLIZEILICHER ANZEIGE=GEWALTSCHUTZGESETZLICHE MAßNAHME aus der Ehewohnung und damit meinem und dem häuslichen Umfeld des Kindes entfernen lassen:
      die Polizei kommt nicht, wenn der Kindesvater schlägt, das Jugendamt auch nicht und wenn sie kommen, spielen Täter wie Behörden THEATER und schauen weg.

      Du schrobst:
      "Du schreibst aber über Gewalt in der Ehe, die polizeibekannt wurde. Bei einem solchen Polizeieinsatz, wenn da minderjährige Kinder dabei waren, geht ein Polizeibericht ans zuständige JA.

      Wenn nun ein MA des JA diese 2 Meldungen bekommt, ist es sicher verständlich dass dann genauer über die Situation der Kinder recherchiert wird. Sowohl JA als auch Familiengericht müssen auch "von Gesetzes wegen" das Wächteramt des Staates wahrnehmen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Kinder da sind.

      Von daher dürfte das was Du geschildert hast kommen. Eine Ausnahmeregelung wegen Kindeswohlgefährdung. Aber eben nur da wo solche Anzeichen vorliegen. Nicht der Normalfall"

      Die Kindeswohlgefährdung hatte ich meiner Ansicht nach per polizeilicher Anzeige und Wohnungsverweis beendet, falls man davon ausgeht, dass ein schlagender Vater auch eine Gefährdung für das Kind darstellt:

      erst die räumliche+personelle Trennung der Eheleute hat die Gewalt im Familienalltag auch für das Kind endgültig beendet.

      Der "Herr" selbst+die KV-Vertretung meint dazu, dass er ja NUR die Frau in Anwesenheit des Kindes geschlagen hätte und nicht das Kind selbst, weshalb man ihm das Sorgerecht auch nicht abnehmen solle, was eine Richterin befürwortete...

      Wie gesagt, 2 Jahre nach meiner Trennung per Rausschmiss nochmal von Kindeswohlgefährdung auf Behördenseite zu sprechen und das ganze aufzurollen, ist Folge des Scheidungsantrags vor dem Familiengericht gewesen: den Polizeibericht dazu wollte die zuständige Richterin nicht einmal schriftlich wahrnehmen, die Anwälte ebenfalls nicht, auch nicht das Jugendamt:

      es gab keine KOOPERATION zwischen Familiengericht und Zivil- oder Strafgerichten, keine Kooperation zwischen Polizei und Jugendamt.

      Jedenfalls nicht in den Jahren 2002-2007 in Berlin, Bezirke Spandau (Jugendamt+Polizei) und Tempelhof-Schöneberg (Familiengericht) sowie Moabit (Gericht für Strafsachen wie Körperverletzung).

      Zu der Anmerkung, das sei ein "Sonderfall", wie diese Fälle gerne bundesweit verniedlicht und tabuisiert werden:

      Der nette KV, von dem in diesem Falle die Rede ist, gehört zur Bildungs- und Einkommensgruppe von Anwälten und Richtern:
      man weiß mittlerweile, dass auch viele gutsituierte KV Gewalt in der Familie anwenden.
      Ich glaube nicht mehr, dass dieser "Fall" zu den Ausnahmefällen gehört, dazu kenne ich mittlerweile zu viele weitere Fälle, die auf die gleiche Art und Weise tabuisiert werden.
      Ich habe für diese Trennung von weiteren Schlägen auf ein Jahreseinkommen von ca. 50.000,-€ verzichtet: und man gab sich 2 Jahre lang alle Mühe mich behördlich MUNDTOT zu machen.
      Das macht man mittels PKHs, mit Anwälten und Richtern, mit Gesetzesauslegungen, wie es gerade passt.

      Ich habe seitdem mein Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz derart "verloren", dass ich weiß, dass man in Deutschland RECHT KAUFT:
      Recht im Sinne von Gerechtigkeit ist nicht Gegenstand von Sorgerechtsprozessen oder Strafprozessen, auch nicht die SORGE für das Kind oder die Kinder selbst. Die Rollenträger im Gerichtssaal haben mental Summen im Kopf und lavieren Verluste und Gewinne, wenn sie Entscheidungen beratschlagen.Wenn ein KV sich einen guten Anwalt leisten kann, kann er sich auch vor Gericht sein Recht=Kind kaufen. Das ist die juristische Praxis im Ergebnis: was mit dem Kind los ist in einem Gerichtssaal, beim Anwalt, beim Jugendamt, beim Vater, bei der Mutter interessiert im wesentlichen niemanden.

      Ich bin aufgrund dieser meiner Erfahrung zu folgender Auffassung bezüglich des GSR gekommen:

      1. Jedem KV sollte sofort das Sorgerecht per Eilentscheid entzogen werden, sobald eine Mutter mit blauem Auge oder Knochenbrüchen im Krankenhaus landet oder anderweitig öffentlich bemerkbar wird: egal ob ehelicher KV oder nichtehelicher KV.

      2. Die zuständigen Behördeninstanzen bei Kindes-Sorgeregelungen müssen REDUZIERT werden:

      a. Abschaffung des SorgeRECHTS als juristisch verhandelbaren Rechtsgut, keine Zuständigkeit mehr für Anwälte und Gerichte, damit die Kinder nicht mehr als Verhandlungsmasse zu Prozessen oder Anhörungen MISSBRAUCHT werden, davor GESCHÜTZT werden.

      b. Qualifizierung der Jugendämter als familienunterstützende Einrichtungen, die mit lokalen Instanzen zusammenarbeiten OHNE Gerichtsanweisungen.

      c. GSR bei Zustimmung der Mutter, egal ob ehelich oder nichtehelich; kein automatisches GSR mehr per ehelicher Geburt oder per juristischer Entscheidung.

      3. Bezüglich der hier verhandelten Argumente pro oder contra GSR für nichteheliche Väter:

      Keine gesetzliche Abänderung, da damit nur wieder der juristische Rubel ums Kind zum Rollen gebracht wird, Kinder wieder vor Gerichte und Ämter geschleift werden, um sagen zu können, dass sie Mami UND Papi lieb haben (mehr können sie ja gar nicht sagen zu der Streitfrage der Eltern!).


      lg laonella
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Laonella,

      neben dem Opferschutzgesetz /häusliche Gewalt gibt es auch den weißen ring. Kennst Du den?

      Ansonsten kann ich nur sagen dass Deine Geschichte schlimm ist, aber deswegen nicht alle Väter schlecht sind.

      Zu Deinen Forderungen fällt mir nix mehr ein. Ich teile Deine Meinung nicht nur im geringsten, sondern überhaupt nicht.

      Alles Liebe
      piano
      Liebe überwindet Zeit und Raum . . .
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo,

      Ich antworte direkt auf die Frage. Für mich wäre die Lösung etwas zwischen Option 2 (automatisch) und Option 3 (nach Sorgeerklärung vom Vater).

      Diese Lösung würde so anschauen:
      1) Beide Eltern bekommen erstmal die gemeinsame Sorge
      2) Die Mutter kann (wichtig: ohne dafür zum Gericht gehen zu müssen!!) um die alleinige Sorge "bitten".
      Wenn der Vater a) einverstanden ist oder b) nicht erreichbar ist (nicht nur von der Mutter sondern auch von den Behörden - unwahrscheinlich da er dann die Vaterschaftsannerkennung nicht hätte unterschreiben können),
      ...dann wird die alleinige Sorge der Mutter übertragen.
      Ist der Vater erreichbar und nicht einverstanden (=will die Sorge behalten), kann die Mutter die alleinige Sorge nur beim Gericht (eventuell) bekommen.

      Ich finde diese Lösung vorteilhaft in den meisten Situationen. Die Diskriminierung kommt weg. Die interessierte Väter bekommen den Sorgerrecht. Die uninteressierte Väter nicht. In den meisten Fällen muss kein Gericht sich dabei eingreifen (auch für alle vorteilhaft).

      Diese Möglichkeit (Schritt 2) muss in einer leichten Form vorhanden sein. Dies sollte vielen Müttern das Leben einfacher machen.

      Es ist aber nur eine Meinung... viele Grüße
      --
      wart
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo wart,

      Option 2 (automatisch) und Option 3 (nach Sorgeerklärung vom Vater).


      So sieht das schon ganz gut aus. Und vor allem das:

      2) Die Mutter kann (wichtig: ohne dafür zum Gericht gehen zu müssen!) um die alleinige Sorge "bitten".


      halte ich persönlich schon mal für einen ganz dicken punkt.
      Die "Macht" ist genommen und das "Gezetter" geht gegen null.

      Wenn der Vater a) einverstanden ist oder b) nicht erreichbar ist (nicht nur von der Mutter sondern auch von den Behörden - unwahrscheinlich da er dann die Vaterschaftsannerkennung nicht hätte unterschreiben können), ...dann wird die alleinige Sorge der Mutter übertragen


      Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Der Mutter/Richter/Gutachter wird eine RiesenSorge genommen, aber rechtlich ist KV auf der sicheren Seite.
      Ledige Väter werden vom "bezahl-Status" in die Erziehung (Rechte wie Pflichten) eingebunden.

      Gute Worte und Punkte, die Du schreibst. So kann das funktionieren.

      Gruß
      Piano
      Liebe überwindet Zeit und Raum . . .
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo piano,

      der Weiße Ring hat den Strafprozess gegen den KV finanziert, auf Antrag der KV-Vertreterin (RAin) wurde das Verfahren vor Eröffnung gegen Zahlung von 100,-€ an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt. Der anklagende Staatsanwalt war zum Termin verhindert, seine pausbäckig-lächelnde und junge Vertreterin hat dem Deal mit Richter und KV-Vetretung zugestimmt.

      Jahre häuslicher Gewalt kosten in unserem Rechtssystem weniger als Falschparken: Falschparken ist teurer als Frauen hauen. Das wissen viele aus der Juristenbranche: hiermit verbreite ich diese Information!

      Der weiße Ring kann gegen so ein marodes Justizsystem nicht mehr viel ausrichten.

      Zu deiner menschlichen Irritation: ich habe wieder einen neuen und männlichen Partner: ich weiß, dass nicht alle KV oder Männer so skrupellos sind.

      Ich betrachte die Strukturen, das Systematische daran: auch bei der Sorgerechtsdebatte.

      LG laonella
    • RE: Diskriminierung ?

      Ich setze mal meine Antwort ans Ende dieses Threads, damit es nicht völlig verwirrend wird.
      Sie gilt aber nun vor allen Dingen Laonella.

      Hallo laonella,

      Dein Fall zeigt (mir) zum wiederholten mal, dass natürlich unbequeme oder gar aggressiv geschlechtsspezifische Beiträge eine eigene Erfahrung zum Grunde haben, die ich, wie in Deinem Fall gelinde gesagt haarsträubend finde.
      Vor diesem Hintergrund mag ich Deine Beiträge, die sicher nicht immer so ganz regelgerecht sind durchaus akzeptieren.
      Ein Forum ist selbstverständlich auch dafür da, Usern die Möglichkeit zu geben, sich auch mal richtig "auszukotzen".
      Das von Dir erwähnte Gericht ist hier schon öfters im Zusammenhang mit etwas unverständlichen Entscheidungen genannt worden und ich werde mal mit unserem Bezirksstellenleiter in Berlin sprechen. Leider nützt Dir das wohl heute nichts mehr.
      Es nützt Dir sicher auch nichts, wenn ich Dir sage, dass das deutsche Rechtssystem eines der besten der Welt ist. Das heißt natürlich nicht undbedingt, dass es wirklich gut oder zumindest nicht verbesserungswürdig ist.

      Im Fall des GSR, welches in der in Deutschland bestehenden Form vom EU Gerichtshof gerügt wurde, kann ich nur sagen, dass es leider der falsche war, der diese Rüge erstritten hat, denn er hätte auch mit GSR den Umzug der Mutter (15 Km) niemals verhindern können. Aus meiner Sicht eine berechtigte Entscheidung des EU Gerichtshof, vom falschen erstritten.

      Der Kernpunkt ist, und Du hattest es erwähnt, dass oftmals das Sorgerecht dafür herhalten muss, Druckmittel gegen den Ehepartner zu sein. Ich habe nicht wirklich eine Idee, wie man das ausschließen kann.
      Ich kann Dir aber versicherm, dass es fast ebenso viele Fälle von häuslicher Gewalt gibt, wo die Frau den mann schlägt oder psychisch quält. Die Zahlen sind nur wesentlich ungenauer, weil die Dunkelziffer weit höher ist (verletzter Mannesstolz).

      Wo Du uneingeschränkt Recht hast:
      Die Fälle häuslicher Gewalt gegen den Partner oder gegen die Kinder werden in Deutschland zu lax verfolgt und bestraft.
      Die Verfolgung kann der Gesetzgeber natürlich per Verordnung beeinflussen, die Bestrafung kaum, ohne die Unabhängigkeit der Gerichte einzuschränken. Hier sind wir in einem Diskussionsbereich, der da heißt:
      Wird in Deutschland im Bereich des Strafrechts grundsätzlich zu weich bestraft? das ist aber ein ganz anderes Thema und gehört nicht hierher.

      Warum schreibe ich eigentlich?
      Ganz einfach: ich möchte Dir ein frohes und glückliches Weihnachtsfest wünschen. Vor allem aber wünsche ich Dir, dass die Zeit Deine Wunden heilt und Du Deine sicher berechtigte Verbitterung verlierst.

      In diesem Sinne viele Grüße
    • RE: Diskriminierung ?

      Das Thema ist ja gerade wieder aktuell geworden.

      Wenn man unverheiratet ist und man als Mutter nicht zustimmt, dem Vater das GS zu geben, bin ich sehr dagegen das gesetzlich zu forcieren. In meinem Umfeld gibt es nicht eine einzige alleinerziehende Mutter, bei der sich der KV um das Kind kümmert. Vielmehr glänzen sie alle durch Abwesenheit und fehlende Unterhaltszahlungen. Warum sollte man dann auch noch gesetzlich genötigt werden, Einverständnisserklärungen des KV bei diversen Punkten einholen zu müssen? Das erschwert einem den Alltag nur noch mehr.

      Ich habe nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht, wenn man verheiratet ist. Auch bin ich dafür, dass man die Rechte der sich kümmernden Väter stärken sollte. Aber es gibt wirklich mehr als genug Väter denen der Nachwuchs egal ist. Hier sollte man den Müttern nicht noch mehr Steine in den Weg legen.

      Gruß,
      Sunshine
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo sunshine,


      Auch bin ich dafür, dass man die Rechte der sich kümmernden Väter stärken sollte

      Genau das soll ja jetzt passieren indem "nichteheliche" Väter die gleichen Rechte bekommen können wie verheiratete Väter. Wenn ein nicht verheirateter Vater sich nicht kümmert und auch keinen Unterhalt zahlt, hat der sicher auch kein Interesse, das gemeinsame Sorgerecht, notfalls gerichtlich, zu erstreiten. Und es schadet dem Kind ganz sicher nicht, wenn dieser Vater bereits ab Geburt/ab Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Mutter das Sorgerecht innehat (wenns denn mal irgendwann eine gesetzliche Regelung geben sollte).

      Aber es gibt wirklich mehr als genug Väter denen der Nachwuchs egal ist.

      Yes - und ein Großteil dieser Väter war mit der Mutter verheiratet und ist sorgeberechtigt.

      Da haben wir dann die, die sich trotz guter Worte von allen möglichen und unmöglichen Seiten nicht kümmern. Die meisten dieser Menschen lassen dann allerdings auch die andere Partei schalten und walten wie sie möchte - nur einige absolut uneinsichtige Exemplare kümmern sich nicht, zahlen keinen KU - werfen aber mit Steinen. Und zwar unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht - ob sorgeberechtigt oder nicht.

      MMn kann man nicht allen nichtehelichen Kindern einen sorgeberechtigten Vater verwehren - nur weil ein Bruchteil deppert ist.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)