Angepinnt Diskriminierung ?

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    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo tosi,


      Hallo evra

      Klaro, kein Problem, wenn es den Männern anatomisch möglich wäre schwanger zu werden, das Kind zu gebähren und im Zweifel auch noch zu stillen. Dann bin ich für gleiches Recht für beide.
      Da sie das aber nicht können, müssen Frauen unter Umständen die Schwangerschaft, die Geburt und die Stillzeit alleine durchstehen und nicht nur das, wie wir alle wissen.

      So ein Quatsch.

      Das hieße ja, dass jede Frau automatisch mit einer Schwangerschaft gut für ihr Kind sorgen würde und zum alleinigen Sorgerecht berechtigt, alleine, weil sie in der biologischen Lage dazu ist.

      Das würde dann im Umkehrschluss ja auch heißen, dass Männer aufgrund ihrer biologischen Überlegenheit das ausschließliche Recht auf Reparaturen aller Art, auf die Macht über die Fernbedienung ;) und auf die Lebensplanung der Frauen hätten (schließlich sind die meisten Männer den Frauen körperlich überlegen). Sowas hatten wir doch schon... willst du das wirklich?


      Genau hier liegt in meinen Augen der Knackpunkt und ich möchte nicht wissen wieviele Kinder es dann gibt, die einen namenlosen Vater haben.
      Man kann es drehen und wenden wie man möchte, wenn der Mutter der Name des Vaters entfallen ist, hat Papa halt die Pappnase.
      Das mag hart klingen aber diese Art der Diskriminierung ist von Natur aus so gegeben.

      LG
      tosi

      Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz zu ändern ist, und zwar auf eine gleichberechtigte Lösung hin und nicht dieses einseitige Machtgefälle.

      Also:
      Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, in solchen Fällen, wie Du sie beschreibst, kann ein Elternteil das FamG einschalten, welches dann entscheidet. Dazu müssen dann halt beide Eltern anwesend sein, und wenn eines fehlt, tja....

      LG
      Wolfsfrau
    • RE: Diskriminierung ?

      Original von evra
      tosi,

      Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, dürfte auch bei verheirateten Eltern das Sorgerecht allein bei den Müttern liegen.


      Guten Morgen evra,

      Nein, wie kommst du darauf? In welchem meiner Posts habe ich so etwas geschrieben?

      GSR basiert auf funktionierender Elternebene und die ist nunmal in einer nicht ehelichen Elternschafft an häufiger gestört als bei verheirateten Eltern.
      Leidtragend wären dabei die Kids, wenn es keinen Konsenz zwischen den Eltern gibt und der eine Hü und der andere Hot sagt.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      Original von Wolfsfrau
      Hallo tosi,

      So ein Quatsch.

      Das hieße ja, dass jede Frau automatisch mit einer Schwangerschaft gut für ihr Kind sorgen würde und zum alleinigen Sorgerecht berechtigt, alleine, weil sie in der biologischen Lage dazu ist.


      Das heißt es sicherlich nicht aber ebenso wenig ist sichergestellt, dass ein sorgeberechtigter Vater ein guter Vater ist.
      Ein Vater, der sich um sein Kind kümmern will, der wird es auch tun, egal ob mit oder ohne Sorgerecht und ein Vater mit Sorgerecht wird sich nicht nur weil er sorgeberechtigt ist um sein Kind kümmern.
      Eines sollte jedoch klar sein, ein Vater, dem sein Kind am Herzen liegt wird eine Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgeerklärung unterzeichnen und hätte somit sein Sorgerecht. Wo liegt hier also das Problem?


      Also:
      Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, in solchen Fällen, wie Du sie beschreibst, kann ein Elternteil das FamG einschalten, welches dann entscheidet. Dazu müssen dann halt beide Eltern anwesend sein, und wenn eines fehlt, tja....

      LG
      Wolfsfrau


      Du schreibst "wenn eines fehlt, tja...." Genau das meine ich doch.
      Wem willst du gemeinsames Sorgerecht geben, wenn keine Angaben über den Vater vorliegen? Woran willst du den Vater festmachen? Wie soll das funktionieren?
      Was ist daran jetzt soo anders als an dem, was ich in meinem ersten Posting schrieb, außer das mein Vorschlag war, diese Dinge vor der Geburt des Kindes zu erfragen und entsprechend zu regeln.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo,

      leider hat das vorhin mit dem Zitateinfügen nicht geklappt daher hier nochmal ein Versuch:


      Ein Vater, der sich um sein Kind kümmern will, der wird es auch tun, egal ob mit oder ohne Sorgerecht und ein Vater mit Sorgerecht wird sich nicht nur weil er sorgeberechtigt ist um sein Kind kümmern.

      Ohne Sorgerecht für den KV leider nicht möglich weil-

      z.B. kein Anspruch auf Einsicht in Zeugniss - kann also nicht mithelfen ob Kind in der Schule gefördert werden muss oder nicht
      Kein Mitsprache Recht bei Schulwahl, Schulbildung, Relegionsausübung, Arztbesuchen ect. Viele Beispiele hierfür kannst Du auch in diesem Forum nachlesen.


      Eines sollte jedoch klar sein, ein Vater, dem sein Kind am Herzen liegt wird eine Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgeerklärung unterzeichnen und hätte somit sein Sorgerecht. Wo liegt hier also das Problem?

      Vaterschaftanerkennung kann er unterschreiben beim Sorgerecht sieth es anders aus. Wenn die KM das nicht will PECH für Papa.
      Kann er auch nicht einklagen Folgen siehe oben


      Daher sollte das GSR für ein Kind unabhänging davon sein ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

      GSR basiert auf funktionierender Elternebene und die ist nunmal in einer nicht ehelichen Elternschafft an häufiger gestört als bei verheirateten Eltern.




      Eine funtionierende Elternebende ist nicht abhängig davon ob Eltern verheiratet sind oder nicht.

      Gibt Lebenspartnerschaften die seit 20 Jahren gut funktionieren mit Kindern. Deine Aussage scheint mir sehr realitätsfremd zu sein.
    • RE: Diskriminierung ?

      Original von Jette
      Original von tosi
      Original von Wolfsfrau
      Hallo tosi,

      Das heißt es sicherlich nicht aber ebenso wenig ist sichergestellt, dass ein sorgeberechtigter Vater ein guter Vater ist.

      Frage ist dann eine Sorgeberechtigte Mutter immer eine gute Mutter??


      Hallo Jette

      Nein sicherlich nicht immer. Ich halte es generell für Schwachsinn die Qualität eines Elternteils am Sorgerecht zu definieren.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      Eines sollte jedoch klar sein, ein Vater, dem sein Kind am Herzen liegt wird eine Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgeerklärung unterzeichnen und hätte somit sein Sorgerecht. Wo liegt hier also das Problem?

      Bei der Mutter.

      Wenn die das nämlich nicht will, dann kann sich der nichtsorgeberechtigte Vater auf den Kopf stellen und mit den Beinen Hurra schreien, er wird nichts ändern können.

      Und genau um solche (antiquierten) Einstellung:
      GSR basiert auf funktionierender Elternebene und die ist nunmal in einer nicht ehelichen Elternschafft an häufiger gestört als bei verheirateten Eltern.

      laufe ich emotional Sturm! DAS ist Diskriminierung nicht verheirateter Eltern par excellence!

      So ein Quatsch! Was hat denn das Papier des Ehezeugnisses mit einer funktionierenden oder nicht funktionierenden Elternebene zu tun??? Ändern sich Menschen, weil sie verheiratet sind? Bestimmt nicht!

      Tosi, du solltest vielleicht mal reflektieren, warum dir das alleinige Sorgerecht seitens der Mutter so wichtig zu sein scheint.

      Macht zu haben und diese sinnvoll zu nutzen sind immer noch zwei Paar Stiefel.

      LG
      Wolfsfrau
    • RE: Diskriminierung ?

      Nochmal Hallo

      Original von Jette
      Hallo,

      leider hat das vorhin mit dem Zitateinfügen nicht geklappt daher hier nochmal ein Versuch:


      Ein Vater, der sich um sein Kind kümmern will, der wird es auch tun, egal ob mit oder ohne Sorgerecht und ein Vater mit Sorgerecht wird sich nicht nur weil er sorgeberechtigt ist um sein Kind kümmern.

      Ohne Sorgerecht für den KV leider nicht möglich weil-

      z.B. kein Anspruch auf Einsicht in Zeugniss - kann also nicht mithelfen ob Kind in der Schule gefördert werden muss oder nicht
      Kein Mitsprache Recht bei Schulwahl, Schulbildung, Relegionsausübung, Arztbesuchen ect. Viele Beispiele hierfür kannst Du auch in diesem Forum nachlesen.


      Nein!
      Frag mal wieviele sorgeberechtigte Väter das Zeugnis trotzdem nicht zu sehen bekommen und welche Mitsprachemöglichkeit sie bei der Schulwahl haben/hatten. Es besteht Schulpflicht, da ist das GSR völlig irrelevant. GSR ist lediglich bei schwerwiegenden gesundheitlichen Dingen, sprich OP oder in finanziellen Dingen (Sparbuch/Konto fürs Kind) von Bedeutung.
      In den Fällen, die du genannt hast stimmt die Elternebene nicht und das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.



      Eines sollte jedoch klar sein, ein Vater, dem sein Kind am Herzen liegt wird eine Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgeerklärung unterzeichnen und hätte somit sein Sorgerecht. Wo liegt hier also das Problem?

      Vaterschaftanerkennung kann er unterschreiben beim Sorgerecht sieth es anders aus. Wenn die KM das nicht will PECH für Papa.
      Kann er auch nicht einklagen Folgen siehe oben


      Deshalb GSR bei Sorgeerklärung bzw. Vaterschaftsanerkenntnis ohne "good will" der Mutter aber nicht standardmässig von Geburt an.


      Daher sollte das GSR für ein Kind unabhänging davon sein ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.


      Wenn sie denn auch wirklich Eltern sind im Sinne der gemeinsamen Erziehung des Kindes ja, sonst nein.



      GSR basiert auf funktionierender Elternebene und die ist nunmal in einer nicht ehelichen Elternschafft an häufiger gestört als bei verheirateten Eltern.


      Eine funtionierende Elternebende ist nicht abhängig davon ob Eltern verheiratet sind oder nicht.


      Stimmt und genauso wenig von GSR und ASR


      Gibt Lebenspartnerschaften die seit 20 Jahren gut funktionieren mit Kindern.


      Genau und das sogar zum Teil ohne GSR weil die Elternebene stimmt. ;)


      Deine Aussage scheint mir sehr realitätsfremd zu sein


      Hmmm, meinst du wirklich?
      Ich sehe die ganze Diskussion ums Sorgerecht nur als Streitaufhänger vor den Gerichten. Letztendlich sind beide Eltern für das Wohl ihres Kindes verantwortlich und dazu gehört in erster Linie eine vernünftige Kommunikation der Eltern, die ganz sicher nicht nur durch das GSR gewährleistet wird. Dazu bedarf es immer noch kommunikatioswillige und sich respektierende Eltern.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      Wolfsfrau,

      das mit tosi ist doch ganz einfach:

      1. weil Frauen die Schwangerschaft allein durchstehen, allein stillen können, müssen die Mütter von nichtehelichen Kids das alleinige Sorgerecht haben,

      2. weil nichteheliche Elternbziehungen häufig gestört sind, müssen die Mütter das alleinige Sorgerecht haben.

      Gute, starke Argumente, nur: Was ist mit den ehelichen Kids, haben da die Mütter die Schwangerschaft nicht allein durchzustehen? 'Ganz ehrlich, ich habe noch keinen schwangeren oder stillenden verheirateten Vater gesehen!

      Was ist mit gestörten ehelichen Beziehungen? Dann müsste man logischerweise auch unabhängig von dem Status des Elternseins der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen.

      Oder krasser formuliert: Ich (stolzer und glücklicher Vater) lebe in einer intakten Beziehung ohne Trauschein mit Kind. Weil ich im Gegensatz zu ehelichen Vätern nicht stillen kann, weil es im Ländle ausserdem noch Fälle geben soll, wo aussereheliche Beziehungen gestört sind, wird mir der Automatismus des gemeinsamen Sorgerechts verweigert. Das ist beispielhaft zu Ende gedacht tosis Position!

      Ich wiederhole meinen Vorschlag der Umkehr des Vorgehens: Automatisch gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, die Mutter gibt eine entsprechende ERklärung beim Jugendamt ab und diese Erklärung ist tragfähig oder der Vater ist einverstanden.

      LG
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Tosi,

      genauso sehe ich das auch. Ein KV ist nicht automatisch "Vater", weil er mit Geburt eines Kindes am SR mit beteiligt ist. Den KV meines Kindes hat das damals nicht interessiert, genauso wenig, wie er sich eigentlich jetzt für meinen Sohn interessiert.

      Anfang der Sommerferien war mein Sohn 1W beim KV und hatte das Zeugnis mit. Der KV hat nicht einmal einen Blick darauf geworfen, geschweige denn gefragt, wie es denn in der Schule so geht. Seitdem hat er sich auch nicht mehr bei meinem Sohn gemeldet (nicht einmal zu seinem Geburtstag angerufen).

      Ich bin gerne damit einverstanden, ein GSR für Paare einzuführen, die zwar nicht miteinander verheiratet sind, aber gemeinsam Eltern für ihr Kind sein wollen. Aber bitte nicht für die Väter, die nur zufällig und ungewollt zum Kind kommen.

      LG Alina
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Wolfsfrau

      Original von Wolfsfrau
      Eines sollte jedoch klar sein, ein Vater, dem sein Kind am Herzen liegt wird eine Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgeerklärung unterzeichnen und hätte somit sein Sorgerecht. Wo liegt hier also das Problem?

      Bei der Mutter.


      Eben nicht! Weil...


      Wenn die das nämlich nicht will, dann kann sich der nichtsorgeberechtigte Vater auf den Kopf stellen und mit den Beinen Hurra schreien, er wird nichts ändern können.


      dieses dann nicht mehr in den Entscheidungsrahmen der Mutter gehört.
      Wie ich schon schrieb:
      Vaterschaftsanerkenntnis + Sorgeerklärung = Sorgerecht ohne "good will" der Mutter.



      GSR basiert auf funktionierender Elternebene und die ist nunmal in einer nicht ehelichen Elternschafft an häufiger gestört als bei verheirateten Eltern.

      So ein Quatsch! Was hat denn das Papier des Ehezeugnisses mit einer funktionierenden oder nicht funktionierenden Elternebene zu tun??? Ändern sich Menschen, weil sie verheiratet sind? Bestimmt nicht!


      Ich schrieb ganz bewusst häufiger gestört und das ist wohl eine Tatsache, der auch du dich nicht entziehen kannst.


      Tosi, du solltest vielleicht mal reflektieren, warum dir das alleinige Sorgerecht seitens der Mutter so wichtig zu sein scheint.

      Macht zu haben und diese sinnvoll zu nutzen sind immer noch zwei Paar Stiefel.


      Liebe Wolfsfrau, nun muss ich dich enttäuschen.
      Mein Ex und ich haben 2 Kinder, die bei mir leben. Trotzdem haben wir GSR und ich werde daran auch nichts ändern, weil ich ASR nicht brauche und nicht will.

      Im Grunde sind wir uns doch einig, dass der KV das SR haben soll. Es geht doch nur um die Frage ob nun von Geburt an oder später mit Sorgeerklärung. Ich plädiere hier für die 2. Variante.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo evra,

      klar kannst du das ganze ad absurdum führen und weiterhin einzelne Passagen meiner Posts aus dem Zusammenhang reißen. Nur leider führt das zu nichts.
      Vielmehr lässt es auf eine gewisse Streitbarkeit schließen. Von dir habe ich nämlich noch keinen konstruktiven Beitrag zum Thema lesen können und stänkern kann ich auch.
      Argumentiere doch einfach mal, warum deiner Ansicht nach der Vater das Sorgerecht ab Geburt haben sollte und welche Vorteile sich für ihn und das Kind ergeben.
      edit:
      oder welche Nachteile sich für beide ergeben

      Erwartungsvoll
      tosi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tosi ()

    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo zusammen,

      ISUV vertritt zur vorangegangenen Diskussion folgende Meinung:

      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es sehr, dass auf Impuls der Kinderkommission des Deutschen Bundestages die Rechte von Kindern gestärkt werden sollen. Dies wird durch Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung erreicht werden. Der Verband hat sich schon seit Jahren für die vorbehaltslose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention eingesetzt.
      Ziel muss es sein, nun schnellstmöglich die Kinderrechte in der Praxis umzusetzen.

      Mit Nachdruck forderte der ISUV Vorsitzende Michael Salchow:
      „Trotz Reform des Sorgerechts sehen heute viele Kinder nach der Trennung nur noch einen Elternteil, nicht zuletzt deswegen, weil der betreuende Elternteil den Umgang verweigert. Das Recht, seine Mutter und seinen Vater zu kennen, ist Kinderrecht und grundlegend für die Identitätsfindung. Daher muss Umgangsverweigerung stärker sanktioniert werden. Alle Kinder haben gleiche Rechte, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Daher müssen die besonderen familienrechtlichen Regelungen für nichteheliche Kinder dem Standard ehelicher Kinder angepasst werden. Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden.“

      Auszug aus der Pressemitteilung 34/2006 vom 19.12.2006
    • RE: Diskriminierung ?

      ...und weiter:

      BGB § 1626
      Elterliche Sorge, Grundsätze

      (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

      Somit hat das Kind das Recht auf beider elter(nteil)lichen Sorge - dort steht nicht nur Mütter oder Väter ausschließend.
      Wer als Elternteil über den anderen Elternteil in der Sorge, ohne einen Anlass zu haben, befinden möchte, verstößt gegen das Recht des Kindes.
    • RE: Diskriminierung ?

      tosi,

      natürllich bin ich streitbar. Das ist ja wohl auch nicht falsch. Danke für das Kompliment :D, freut mich sehr!

      Du hast aber offensichtlich nicht alles gelesen, was ich geschrieben habe. Ich habe einen Vorschlag gemacht, den auch wiederholt.

      Ausserdemhatten wir diese Diskussion, die Du jetzt hier anzettlen möchtest, vor 1998, also der grundsätzlichen Änderung des Sorgerechts! Stark abgekürzt mal ein schlagendes Argument:

      Es kann nicht sein, dass ein Vater ohne dass er irgend etwas falsch gamacht hätte, von vornherein erst einmal in die "Zahlvater-Position" gedrängt wird, also als "money-cow" herhalten muss.

      Ich habe auch erhebliche grundrechtliche Bedenken. Nicht wegen des Vaters, sondern wegen des Kindes. Ich meine, ein nichteheliches Kind hat genau wie ein eheliches unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung den Anspruch, dass der Vater von vorn herein mit an den Entscheidungen, die es betreffen beteiligt wird. Und das geht nun mal nur mit Sorgerecht.

      Kinderrecht einfach! Und die Kids werden diskriminiert, nicht die Väter, wenn es einen besonderen Aktes bedarf, um den Vätern ein Sorgerecht einzuräumen! Und dieses Entscheidung noch von der Willkür der Mutter abhängig ist.

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Evra, menno, warum schreibst Du das was ich denke und schreiben wollte? :P

      Hallo tosi,

      der Titel des Beitrages heißt "Diskriminierung ?".
      Deine Beiträge zeugen von auschließlicher Implikatur der Väter ggü., dies ist und war durch den Themenstarter, soweit ich ihn ja kenne, nicht gewollt bzw. beabsichtigt.
      Durch die Abrede des gemeinschaftlichen Sorgerechts wird das nicht ehelich geborene Kind diskriminiert, welchem hierdurch sein Recht dadurch einfach abgesprochen bzw. eingeschränkt wird.
      Die unlängst orientierte Auffassung des BVerfG ist die, dass Kinder egal welchen Staus ob ehehlich oder nicht ehelich die gleichen Rechte haben müssen.
      Nostalgische Rechtsauffassungen, wie Deine ohne zitieren zu wollen, entbehrt jeglicher Grundlage heutiger gesellschaftlicher Verhältnisse.
    • RE: Diskriminierung ?

      Hallo Schäng,

      du hast mit deinen Ausführungen absolut Recht, wenn es sich um ein Kind handelt, das aus einer Beziehung hervorgeht, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. In diesem Fall sollte ein GSR selbstverständlich sein, wobei es dabei für das Kind doch erstmal keinen Unterschied macht ob nun von Anfang an oder etwas später.
      Wichtig ist doch, dass der Vater seinen Anspruch auf die gemeinsame Sorge durchsetzen kann, ohne auf den guten Willen der Mutter angewiesen zu sein. Das ließe sich m.M.n. durch eine Vaterschaftsanerkenntnis und gleichzeitiger Sorgeerklärung = Sorgerecht lösen.

      Was mir schleierhaft ist, ist wie das GSR von Geburt an durchgesetzt werden soll. Wie soll denn das in die Praxis umgesetzt werden? Soll eine Mutter strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie den Namen des Vaters verweigert? Ist dann die Mutter ausreichend priviligiert das ASR zu erhalten? Was geschieht dann mit dem Kind?

      Ich halte die Durchsetzung für ein GSR ab Geburt für schlicht weg nicht machbar und andererseits verantwortungsbewusste Eltern für durchaus in der Lage die Sorgerechtsentscheidung rechtzeitg genug zu fällen s.o.

      LG
      tosi
    • RE: Diskriminierung ?

      tosi,

      Du hängst Dein Prinzip/Konzept an Ausnahmen auf. Das kann nie funktionieren. Umkehr Regel/Ausnahmeprinzip ist doch ganz einfach: Wenn die Mutter nichts tut, ist gemeinsames Sorgerecht angesagt. Wenn sie aktiv wird, muss eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

      So einfach ist das!

      Gruss
    • RE: Diskriminierung ?

      tosi,

      die unwissende KM über einen/den KV wird sicherlich wenn es um den Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss geht schnell auf den Boden der Tatsachen zurück geführt.

      Ich schließe mich persönlich und aus der Sicht von ISUV - der Aussage unseres Bundesvorsitzenden Michael Salchow - und Evra umfänglich an: Wenn die Mutter nichts tut, ist gemeinsames Sorgerecht angesagt. Wenn sie aktiv wird, muss eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

      In diesem Fall sollte ein GSR selbstverständlich sein, wobei es dabei für das Kind doch erstmal keinen Unterschied macht ob nun von Anfang an oder etwas später.

      Die gemeinsame Verantwortung und die Pflicht zur Sorge über ein Kind beginnt mit der Geburt (eigentlich schon pränatal bzw. präkoital) , z.B. Vornamensgebung, Taufe, etc..
      Dein implizierter Verzug "ob nun von Anfang an oder etwas später" kann nicht im Interesse des Kindes sein, im weiteren wird es keine Rechtsgrundlage geben, welche das nicht anzuzweifelnde GSR erst nach 2 Wochen oder einem Monat oder gar wie Du gerne hättest auf Gutdünken der KM einräumt.
      Im Verlaufe der Unterhaltsrechtsreform, hierunter auch Angleichung des BGB §1615l ggü. ehelichen betreuenden Elternteilen, wird sich nicht nur mein Rechtsgedanke zum Sorgerecht an den entscheidenden Gerichten durchsetzen, nicht umsonst mein obiges Zitat zur Presseerklärung des ISUV!