Hallo tosi,
So ein Quatsch.
Das hieße ja, dass jede Frau automatisch mit einer Schwangerschaft gut für ihr Kind sorgen würde und zum alleinigen Sorgerecht berechtigt, alleine, weil sie in der biologischen Lage dazu ist.
Das würde dann im Umkehrschluss ja auch heißen, dass Männer aufgrund ihrer biologischen Überlegenheit das ausschließliche Recht auf Reparaturen aller Art, auf die Macht über die Fernbedienung und auf die Lebensplanung der Frauen hätten (schließlich sind die meisten Männer den Frauen körperlich überlegen). Sowas hatten wir doch schon... willst du das wirklich?
Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz zu ändern ist, und zwar auf eine gleichberechtigte Lösung hin und nicht dieses einseitige Machtgefälle.
Also:
Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, in solchen Fällen, wie Du sie beschreibst, kann ein Elternteil das FamG einschalten, welches dann entscheidet. Dazu müssen dann halt beide Eltern anwesend sein, und wenn eines fehlt, tja....
LG
Wolfsfrau
Hallo evra
Klaro, kein Problem, wenn es den Männern anatomisch möglich wäre schwanger zu werden, das Kind zu gebähren und im Zweifel auch noch zu stillen. Dann bin ich für gleiches Recht für beide.
Da sie das aber nicht können, müssen Frauen unter Umständen die Schwangerschaft, die Geburt und die Stillzeit alleine durchstehen und nicht nur das, wie wir alle wissen.
So ein Quatsch.
Das hieße ja, dass jede Frau automatisch mit einer Schwangerschaft gut für ihr Kind sorgen würde und zum alleinigen Sorgerecht berechtigt, alleine, weil sie in der biologischen Lage dazu ist.
Das würde dann im Umkehrschluss ja auch heißen, dass Männer aufgrund ihrer biologischen Überlegenheit das ausschließliche Recht auf Reparaturen aller Art, auf die Macht über die Fernbedienung und auf die Lebensplanung der Frauen hätten (schließlich sind die meisten Männer den Frauen körperlich überlegen). Sowas hatten wir doch schon... willst du das wirklich?
Genau hier liegt in meinen Augen der Knackpunkt und ich möchte nicht wissen wieviele Kinder es dann gibt, die einen namenlosen Vater haben.
Man kann es drehen und wenden wie man möchte, wenn der Mutter der Name des Vaters entfallen ist, hat Papa halt die Pappnase.
Das mag hart klingen aber diese Art der Diskriminierung ist von Natur aus so gegeben.
LG
tosi
Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz zu ändern ist, und zwar auf eine gleichberechtigte Lösung hin und nicht dieses einseitige Machtgefälle.
Also:
Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, in solchen Fällen, wie Du sie beschreibst, kann ein Elternteil das FamG einschalten, welches dann entscheidet. Dazu müssen dann halt beide Eltern anwesend sein, und wenn eines fehlt, tja....
LG
Wolfsfrau