Hallo Alina,
ich bin für ein automatisches GSR und nutze mal genau Dein Beispiel
und ändere es etwas ab:
Stell Dir mal vor, Du hast einen ONS und wirst schwanger. Der KV hat trotzdem sehr großes Interesse am Kind.
Nach Deiner Vorstellung gäbe es also hier kein GSR.
Wie soll das in der Praxis ablaufen? Der KV will unbedingt Kontakt zum Kind, bezahlt Unterhalt, darf sich aber nicht um sein eigenes Kind kümmen, wenn die KM es nicht will ?
Darf sich nicht um und für das Kind sorgen ? Darf an wichtigen Entscheidungen im Leben nicht teilnehmen und den Weg des Kindes mitentscheiden ?
Warum darf solch ein KV das nicht aber die KM darf es nach dem Gesetz ? Wieso werden der KM hier mehr Rechte zugeteilt ?
Wie sieht es denn andererseits aus ? Stell Dir mal vor, nach solch einem ONS hat die KM kein Interesse am Kind. Ja, auch das gibt es. Der KV würde sich vielleicht gerne kümmern und für das Kind sorgen, darf es aber erstmal nicht, weil er kein Sorgerecht hat, sondern muss dies evtl. erst einklagen.
Es gibt sicherlich einige Fälle, bei denen dies nicht so einfach zu lösen ist aber aus meiner Sicht wäre es deutlich sinnvoller, das das GSR automatisch gilt und dann bei triftigen Gründen und bei einer Kindeswohlgefährung einem Elternteil das SR zu entziehen.
Gruß, Jack
ich bin für ein automatisches GSR und nutze mal genau Dein Beispiel
und ändere es etwas ab:
Stell Dir mal vor, Du hast einen ONS und wirst schwanger. Der KV hat trotzdem sehr großes Interesse am Kind.
Nach Deiner Vorstellung gäbe es also hier kein GSR.
Wie soll das in der Praxis ablaufen? Der KV will unbedingt Kontakt zum Kind, bezahlt Unterhalt, darf sich aber nicht um sein eigenes Kind kümmen, wenn die KM es nicht will ?
Darf sich nicht um und für das Kind sorgen ? Darf an wichtigen Entscheidungen im Leben nicht teilnehmen und den Weg des Kindes mitentscheiden ?
Warum darf solch ein KV das nicht aber die KM darf es nach dem Gesetz ? Wieso werden der KM hier mehr Rechte zugeteilt ?
Wie sieht es denn andererseits aus ? Stell Dir mal vor, nach solch einem ONS hat die KM kein Interesse am Kind. Ja, auch das gibt es. Der KV würde sich vielleicht gerne kümmern und für das Kind sorgen, darf es aber erstmal nicht, weil er kein Sorgerecht hat, sondern muss dies evtl. erst einklagen.
Es gibt sicherlich einige Fälle, bei denen dies nicht so einfach zu lösen ist aber aus meiner Sicht wäre es deutlich sinnvoller, das das GSR automatisch gilt und dann bei triftigen Gründen und bei einer Kindeswohlgefährung einem Elternteil das SR zu entziehen.
Gruß, Jack
Superpapa´s geben niemals auf ....