elterliche Sorge von nichtehelicher Eltern D/Ö

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    • elterliche Sorge von nichtehelicher Eltern D/Ö

      Hallo!

      Wollte nur mal nachfragen ob es zu diesem Thema schon was neues gibt? (es ist Das Sorgerecht nichtehelicher Elternteile im Bundestag gemeint Anmerkung WB)

      Würde mich sehr interessieren, bin ein Österreicher, lebe in Österreich und fahre jedes 2 Wochenende nach D um meinen 3,5jährigen Sohn zu besuchen.
      Mußte für ein 14tägiges UR kämpfen, habe dies nur mit widerwillen der Mutter erhalten.
      Wollte auch das Sorgerecht zu 50%. Aber anscheinend keine Chance?

      Mir geht es nicht um Macht, sondern um die rechtliche Durchsetzbarkeit, daß der Vater nicht nur Zahler ist, sondern sich auch (obwohl mit KM getrennt) in verschiedenen Situationen miteinbezogen wird....Wie zum Beispiel, info bei Krankheit Kind, Kindergartenwechsel, etc. etc.......Selbstverständlich wird wahrscheinlich das Elternteil welches mit dem Kind zusammenlebt insgesamt den besseren Überblick haben, aber sollte nicht zum sogenannten Wohle des Kindes auch die Meinung des KV mit berücksichtigt werden....Auch von gesetzes wegen??

      Außerdem habe ich den Vorschlag bei Gericht gemacht, daß ich gerne das Kind hätte (Kind hatte zu mir auch eine sehr gute Bindung), aber diese Frage wird absolut ignoriert!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: elterliche Sorge von nichtehelicher Eltern D/Ö

      hallo Hebi, es bringt nix einen persönlichen (Einzel)Fall an eine Mitteilung eher allgemeiner Art dranzuhängen.
      Ich habe es deshalb als eigenen thread abgetrennt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: elterliche Sorge von nichtehelicher Eltern D/Ö

      hallo Hebi, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      in Deutschland gibt es die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern nur wenn beide Eltern eine sog. Sorgeerklärung unterschreiben. Sonst bleibt es bei der alleinigen Sorge der Mutter.
      k.A. wie das in Österreich läuft, wenn Du Dich darin auskennst kannst Du das ja mal schreiben.

      ein Wechsel der elterlichen sorge, oder auch des ABR, geht nur mit triftigem Grund. Oder die Eltern beschließen das gemeinsam.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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