Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

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    • Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

      Hallo,

      vielleicht weiss ja jemand zu dieser Frage eine Antwort:

      Ich zahle für meine drei Kinder (11, 7, 4) jeweils Unterhalt nach Stufe 10 DT. Nun fordert die Anwältin meiner getrennt lebenden Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt der Kinder noch die Beiträge für deren Unfallversicherung und deren Krankenhauszusatzversicherung (die Kinder sind GKV versichert). Die Begründung ist, dass die Kinder aufgrund der ehelichen Lebensverhältnisse darauf einen Anspruch haben.

      Wie ist hierzu die einschlägige Rechtsprechung ?

      Schönen Gruß
      Gerhard
    • RE: Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

      Hallo.
      Ich mußte die Zusatzversicherung für mein Kind kündigenda ich das Geld wegen Hartz4 nicht aufbringen kann. Der Richter meinte,kv muß das nicht zahlen,da das kind schon bei ex familienversichert ist und das ausreiche.
      Hoffe Dir geholfen zu haben. Allerdings hätten die 10 Euro den kv auch nicht am Hungertuch nagen lassen.
      Naja so ist es halt.
      glg bebum
    • RE: Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

      Hallo,

      ich bin kein Anwalt für Unterhaltsrecht aber: die Begründung der Anwältin halte ich für seltsam. Es hört sich eher so an, als bekäme da jemand den Hals nicht voll genug.

      Wie soll denn "aufgrund der ehelichen Lebensverhältnisse" ein Anspruch auf die Leistung einer Unfall- und KHZ-Versicherung entstehen?
      Haben Kinder, die bei einem in Trennung lebenden Elternteil wohnen, Anspruch auf die Leistung einer Unfal-/KHZ-Versicherung durch den anderen Elternteil? Steht das irgendwo im Gesetzt?

      Wohl kaum.

      Versicherung als Mehr- oder Sonderbedarf? Du zahlst sowieso schon nach Stufe 10, von daher wird auch das kaum als Argument ziehen.

      Bei mir ist es so: ich zahle ebenfalls eine Versicherung für die Kinder und das wird bei der Unterhaltsberechnung einkommensmindernd berücksichtigt (Nettoeinkommen wird um den Zahlbetrag reduziert).

      Ich sehe es so:
      Du zahlst Unterhalt. Was Deine in Trennnung lebende Frau damit macht, ist ihr Ding. Wenn sie die Versicherungen für notwendig erachtet, dann soll sie die zahlen, ansonsten kündigen.
      Dass eine Unfall-/KHZ-Versicherung nichts notwendiges ist, wird ganz plastisch in dem Beitrag von bebum klar.
      Wenn die Versicherung noch auf Deinen Namen läuft, würde ich der Anwältin schreiben, dass Du das Streitobjekt durch Kündigung ganz schnell aus der Welt schaffen wirst, sofern Du nicht binnen 5 Tagen eine Mitteilung erhältst, dass Deine noch-Frau ihre Forderung revidiert.

      Beim nächsten Unterhaltsprozess dann mit klären!

      Viel Erfolg,

      der Ingo Nöhr

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ingonöhr ()

    • RE: Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

      hallo Gerhard, waren denn diese Versicherungen „eheprägend“, also hattet die Ihr für die Kinder abgeschlossen ?

      wenn ja, warum zahlst Du die nicht weiter ?
      das würde dann, zusammen mit Deiner KV, vom Brutto abgezogen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Versicherungen für Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt ?

      Hallo Gelau,

      ich hätte selbst bei einer unterhaltsrelevanten Bereinigung Deines Einkommens um diese Kosten erhebliche Probleme, denn solche Ausgaben defintiv dem Bedarf des jeweiligen Kindes zuzurechnen sind, insbesondere wenn KU nach Stufe 10 geleistet wird.
      Für einen Mehr- bzw. gar Sonderbedarf ich überhaupt keinen Ansatz finde.

      "bebum"´s Einlassung zeugt deutlich davon, keine Ahnung über die ggf. entstehenden Kosten zu haben, je nach Tarif und Versicherer können dies locker >150€/mtl. ausmachen.

      Weiter erachte ich solche zusätzlichen Absicherungen, zumal GKV besteht, als kosmetische Unterhaltserhöhung ohne jedweder Notwendigkeit.

      Da kein unterhaltsrelevanter Anspruch auf solche Zusatzversicherungen besteht, sind diese zumindest aus dem, wenn wie hier KM für erforderlich hält, geleistetem Unterhalt zu bestreiten.

      Ich defintiv nicht als RA-scheltender User bekannt, sollte sich aber die

      Anwältin meiner getrennt lebenden Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt der Kinder noch die Beiträge für deren Unfallversicherung und deren Krankenhauszusatzversicherung

      eines besseren Besinnen und Ihre Mandantin vor den zu erwartenden Prozeßkosten eindringlich zu warnen.
      Für mich verliert diese Anwältin egal wie dies ausgeht nicht an Honorar, jedoch an Ansehen, dies spricht sich in ISUV-Kreisen mehr schnell als der RAin recht ist rum.