Hallo,
vielleicht weiss ja jemand zu dieser Frage eine Antwort:
Ich zahle für meine drei Kinder (11, 7, 4) jeweils Unterhalt nach Stufe 10 DT. Nun fordert die Anwältin meiner getrennt lebenden Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt der Kinder noch die Beiträge für deren Unfallversicherung und deren Krankenhauszusatzversicherung (die Kinder sind GKV versichert). Die Begründung ist, dass die Kinder aufgrund der ehelichen Lebensverhältnisse darauf einen Anspruch haben.
Wie ist hierzu die einschlägige Rechtsprechung ?
Schönen Gruß
Gerhard
vielleicht weiss ja jemand zu dieser Frage eine Antwort:
Ich zahle für meine drei Kinder (11, 7, 4) jeweils Unterhalt nach Stufe 10 DT. Nun fordert die Anwältin meiner getrennt lebenden Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt der Kinder noch die Beiträge für deren Unfallversicherung und deren Krankenhauszusatzversicherung (die Kinder sind GKV versichert). Die Begründung ist, dass die Kinder aufgrund der ehelichen Lebensverhältnisse darauf einen Anspruch haben.
Wie ist hierzu die einschlägige Rechtsprechung ?
Schönen Gruß
Gerhard