Hallo,
ich habe einige Fragen, weil ich fürchte aus Unwissenheit etwas zu übersehen.
Wir beabsichtigen eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar und anschließender Scheidung (dann mit Anwalt) um Kosten zu sparen und die Atmosphäre durch Anwaltsschreiben nicht zu vergiften.
Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehmen würde, wäre das für meinen Noch-Ehemann eine Kriegserklärung.
Aber: Ich blicke nicht recht durch!
1. Kinder: 12,16,17 Jahre, wohnen bei mir
2. Haus: Gemeinsames Eigentum, schuldenfrei, ich wohne mit den Kindern drin
3. Aufstockungsunterhalt/Erwerbstätigkeit: Während der Trennungsphase habe ich eine 2/3 Stelle angenommen, bin nebenbei selbstständig tätig wie früher (ca. 150 € im Monat), mein Noch-Ehemann verdient gut
4. Hausrat, insbesondere Einbauküche
Meine Fragen:
1. Kindesunterhalt: Alles klar
2. Mein Noch-Ehemann will einen Mietausgleich in Höhe von 550 €, ich schätze eine realistische Kaltmiete von 800 € für das Haus. Was tun?
Welche Möglichkeiten hat er im Trennungsjahr? In welcher Höhe wird mir das mietfreie Wohnen auf mein Gehalt angerechnet? Kann er Mietausgleich verlangen, solange er seine Sachen (ein Zimmer belegt, Hausrat) noch nicht mitgenommen hat, d.h. für mein Empfinden ist er noch nicht richtig ausgezogen und ich kann das Haus noch nicht "richtig" nutzen?
Welche Möglichkeiten habe ich, auch ohne Einigung mit den Kindern im Haus zu bleiben (nach max. 5 Jahren, wenn die ersten ausgezogen sind, brauche ich es eh nicht mehr)?
3. Wie berechnet sich der Aufstockungsunterhalt? "Erwerbsobliegenheit" hätte ich nur zu einer 50%-Stelle (siehe Alter der Kinder)
Habe ich einen Anspruch für "Altervorsorgeunterhalt"? Meine Altersvorsorge bislang war das Haus (meine füher höheren Honorare dienten der Tilgung) und mein Noch-Ehemann.
4. Die Einbauküche hat vor drei Jahren ca. 12.000 € gekostet, sie passt nur in dieses Haus, lässt sich also schlecht verkaufen. Mein Noch-Ehemann möchte dafür einen wertmäßigen Ausgleich verlangen.
Zum Hausrat: Er möchte nur wenig mitnehmen, für den Rest einen finanziellen Ausgleich, da seine Wohnung zu klein ist.
Werkstatt: Ich bin Hobby-Heimwerkerin und habe alles Werkzeug allein benutzt. Fällt es als "Hobby" dann aus dem Hausrat?
Klavier: Außer mir spielt keiner Klavier, angeschafft haben wir es für mich und die Kinder - Hausrat oder Vermögen?
Ich freue mich über eure Antworten und bitte um gesicherte Weisheiten, Vermutungen habe ich ohne Ende
Vielen Dank!!!
Susanne
ich habe einige Fragen, weil ich fürchte aus Unwissenheit etwas zu übersehen.
Wir beabsichtigen eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar und anschließender Scheidung (dann mit Anwalt) um Kosten zu sparen und die Atmosphäre durch Anwaltsschreiben nicht zu vergiften.
Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehmen würde, wäre das für meinen Noch-Ehemann eine Kriegserklärung.
Aber: Ich blicke nicht recht durch!
1. Kinder: 12,16,17 Jahre, wohnen bei mir
2. Haus: Gemeinsames Eigentum, schuldenfrei, ich wohne mit den Kindern drin
3. Aufstockungsunterhalt/Erwerbstätigkeit: Während der Trennungsphase habe ich eine 2/3 Stelle angenommen, bin nebenbei selbstständig tätig wie früher (ca. 150 € im Monat), mein Noch-Ehemann verdient gut
4. Hausrat, insbesondere Einbauküche
Meine Fragen:
1. Kindesunterhalt: Alles klar
2. Mein Noch-Ehemann will einen Mietausgleich in Höhe von 550 €, ich schätze eine realistische Kaltmiete von 800 € für das Haus. Was tun?
Welche Möglichkeiten hat er im Trennungsjahr? In welcher Höhe wird mir das mietfreie Wohnen auf mein Gehalt angerechnet? Kann er Mietausgleich verlangen, solange er seine Sachen (ein Zimmer belegt, Hausrat) noch nicht mitgenommen hat, d.h. für mein Empfinden ist er noch nicht richtig ausgezogen und ich kann das Haus noch nicht "richtig" nutzen?
Welche Möglichkeiten habe ich, auch ohne Einigung mit den Kindern im Haus zu bleiben (nach max. 5 Jahren, wenn die ersten ausgezogen sind, brauche ich es eh nicht mehr)?
3. Wie berechnet sich der Aufstockungsunterhalt? "Erwerbsobliegenheit" hätte ich nur zu einer 50%-Stelle (siehe Alter der Kinder)
Habe ich einen Anspruch für "Altervorsorgeunterhalt"? Meine Altersvorsorge bislang war das Haus (meine füher höheren Honorare dienten der Tilgung) und mein Noch-Ehemann.
4. Die Einbauküche hat vor drei Jahren ca. 12.000 € gekostet, sie passt nur in dieses Haus, lässt sich also schlecht verkaufen. Mein Noch-Ehemann möchte dafür einen wertmäßigen Ausgleich verlangen.
Zum Hausrat: Er möchte nur wenig mitnehmen, für den Rest einen finanziellen Ausgleich, da seine Wohnung zu klein ist.
Werkstatt: Ich bin Hobby-Heimwerkerin und habe alles Werkzeug allein benutzt. Fällt es als "Hobby" dann aus dem Hausrat?
Klavier: Außer mir spielt keiner Klavier, angeschafft haben wir es für mich und die Kinder - Hausrat oder Vermögen?
Ich freue mich über eure Antworten und bitte um gesicherte Weisheiten, Vermutungen habe ich ohne Ende
Vielen Dank!!!
Susanne