Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

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    • Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo,
      ich habe einige Fragen, weil ich fürchte aus Unwissenheit etwas zu übersehen.

      Wir beabsichtigen eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar und anschließender Scheidung (dann mit Anwalt) um Kosten zu sparen und die Atmosphäre durch Anwaltsschreiben nicht zu vergiften.
      Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehmen würde, wäre das für meinen Noch-Ehemann eine Kriegserklärung.

      Aber: Ich blicke nicht recht durch!

      1. Kinder: 12,16,17 Jahre, wohnen bei mir
      2. Haus: Gemeinsames Eigentum, schuldenfrei, ich wohne mit den Kindern drin
      3. Aufstockungsunterhalt/Erwerbstätigkeit: Während der Trennungsphase habe ich eine 2/3 Stelle angenommen, bin nebenbei selbstständig tätig wie früher (ca. 150 € im Monat), mein Noch-Ehemann verdient gut
      4. Hausrat, insbesondere Einbauküche

      Meine Fragen:
      1. Kindesunterhalt: Alles klar
      2. Mein Noch-Ehemann will einen Mietausgleich in Höhe von 550 €, ich schätze eine realistische Kaltmiete von 800 € für das Haus. Was tun?
      Welche Möglichkeiten hat er im Trennungsjahr? In welcher Höhe wird mir das mietfreie Wohnen auf mein Gehalt angerechnet? Kann er Mietausgleich verlangen, solange er seine Sachen (ein Zimmer belegt, Hausrat) noch nicht mitgenommen hat, d.h. für mein Empfinden ist er noch nicht richtig ausgezogen und ich kann das Haus noch nicht "richtig" nutzen?
      Welche Möglichkeiten habe ich, auch ohne Einigung mit den Kindern im Haus zu bleiben (nach max. 5 Jahren, wenn die ersten ausgezogen sind, brauche ich es eh nicht mehr)?
      3. Wie berechnet sich der Aufstockungsunterhalt? "Erwerbsobliegenheit" hätte ich nur zu einer 50%-Stelle (siehe Alter der Kinder)
      Habe ich einen Anspruch für "Altervorsorgeunterhalt"? Meine Altersvorsorge bislang war das Haus (meine füher höheren Honorare dienten der Tilgung) und mein Noch-Ehemann.
      4. Die Einbauküche hat vor drei Jahren ca. 12.000 € gekostet, sie passt nur in dieses Haus, lässt sich also schlecht verkaufen. Mein Noch-Ehemann möchte dafür einen wertmäßigen Ausgleich verlangen.
      Zum Hausrat: Er möchte nur wenig mitnehmen, für den Rest einen finanziellen Ausgleich, da seine Wohnung zu klein ist.
      Werkstatt: Ich bin Hobby-Heimwerkerin und habe alles Werkzeug allein benutzt. Fällt es als "Hobby" dann aus dem Hausrat?
      Klavier: Außer mir spielt keiner Klavier, angeschafft haben wir es für mich und die Kinder - Hausrat oder Vermögen?

      Ich freue mich über eure Antworten und bitte um gesicherte Weisheiten, Vermutungen habe ich ohne Ende ;)
      Vielen Dank!!!
      Susanne
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo erstmal !



      Zum Unterhalt: Ohne genaue Zahlen kann Dir hier keiner was sagen. Vorab mal soviel, beim Alter Deiner Kinder wirst Du Schwierigkeiten haben die 50% weiter zu platzieren.

      Altersvorsorge: Wird durch gesetzlichen Versorgungsausgleich geregelt...gesetzliche Ansprüche.

      Hausrat: Ausgleichszahlungen werden i.d.R. nicht vorgenommen.

      M.E. ist Dir alles zu überlassen, was Du für die Versorgung der Kinder benötigst.

      Miete: ortsüblichen Mietspiegel zu Rate ziehen.

      Mein Tipp:

      "Drösel" deine Anfrage nach Thematik auf und poste im entsprechenden Einzelforum.

      Mit : "Mein Mann verdient gut" etc. kann Dir allerdings auch dort nur bedingt weitergeholfen werden.

      Viel Erfolg, mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo,

      vielleicht ein kleine Ergänzung zu mezzo:

      Der Notar berät unparteiisch, was bedeutet, er weist die Betroffenen auf den Inhalt der Vereinbarung hin, erklärt den. Irgendwelche Vor- oder Nachteile für den Einzelnen darf er nicht herausarbeiten.

      Mein Tip: Geh mit dem Entwurf zu einem FAchanwalt für Famielienrecht oder aber nimm eine der nicht allzu teuren Internet-Beratungen durch Anwälte war. Wir haben ganz prima ISUV Anwälte, die mit sowas ihr Geld verdienen :D! Dann kannst Du Dir ein Bild machen. Muss Dein Mann ja gar nicht wissen!

      Es steht für Dich einfach zu viel auf dem Spiel.

      Viel Glück
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Super Vorschlag evra!

      Klappt aber denke ich nur, wenn mit wirklich fertigem Entwurf "vorgesprochen" wird.

      Damit würden beide Parteien Ihren Willen zur Vernunfteinigung unterstreichen.

      Das ganze über Internet abzuwickeln, finde ich allerdings bedenklich. Rückfragen sind da mit Sicherheit um einiges komplizierter; ist nur ne Vermutung....

      mezzo
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      mezzo,

      hast recht. Nur, es gibt nicht nur die Rechtsforen, wo man für 20,- € ne Auskunft bekommt. Sondern auch Anwälte, die bundesweite Rechtsberatung über Online im Programm haben. Dann eben nicht nur die 30 Wörter, sondern mehr. Wollte nur darauf hinweisen, wenn sie denn im Augenblick sich scheut, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen.

      Aber, vor Ort jemanden fragen, sich mündlich und schriftlich alles erklären lassen, ist natürlich die von mir favorisierte Lösung. Nur, ich sehe immer wieder: Viele ziehen Internet vor. Und, wenn ein schriftlicher Entwurf da ist, geht das letztlich auch. Mit Telefon zusätzlich.

      LG
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo Susanne, erst mal Willkommen in den ISUV Foren. Und gleich zu Beginn, um sowas gleich klarzustellen: mir haben Dein Titel und der letzte Satz leider nicht gefallen.
      Bitte um Antworten
      ohne diesen Hinweis hätte ich das doch glatt für ein Statememt gehalten.
      Solche Aufforderungen, die eigentlich nur geeignet sind um die User "anzutreiben, haben gerade im Titel nix verloren.
      Wen von den Usern ein Thema interessiert, eteas beizutragen weis, wird das bei einem klaren, eindeutigen Titel auch lesen + ggf. antworten.

      bitte um gesicherte Weisheiten,
      wenn Du dich mal in die Foren einliest wirst Du erkennen dass wir MOD's schon drauf achten dass keine "falschen" Antworten hier unkommentiert stehen bleiben. Du triffst hier auf hohe Kompetens.

      Aber nun zu Deinen Fragen.
      1. schön.
      2. selbstverständlich kann er sowas verlangen, quasi für "seine Hälfte" einen Mietvertrag mit Dir schliesen. Welche Zahlen reell sind kann hier niemand wissen.
      3. grob geschätzt: "gut verdienen" minus KU minus Dein Netto, davon 3/7.
      4. so eine Küche gehört fest zum Haus, damit zum Zugewinn. Erhöht den Hauswert.

      Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehmen würde, wäre das für meinen Noch-Ehemann eine Kriegserklärung.
      das finde ich bedenklich.
      Eine solche Vereinbarung sollte fair sein. Und ich gebe da immer Beiden den Rat "vor Unterschrift von "(s)einem" RA checken lassen", ggf. nachverhandeln.

      Habe ich einen Anspruch für "Altervorsorgeunterhalt"?
      Du arbeitest doch, zahlst dann doch in RV ein.

      Meine Altersvorsorge bislang war das Haus.
      das (1/2) hat Du ja weiterhin.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die vielen Antworten - sie helfen mir schon weiter!
      Fragen, die ich immer noch habe:

      Erwerbsobliegenheit/Altersvorsorge
      Bei drei Kindern, deren Jüngstes 12 jahre alt ist - welche Erwerbsobliegenheit habe ich denn eurer Meinung nach?
      Und falls ich nicht zu 100% arbeiten muss/kann, dann zahle ich doch auch unter 100% in die GRV ein, habe also eine geringere Rente wegen einer verminderten Berufstätigkeit durch die Kindererziehung. Gibt es da nix? So'n Zuschuss? Ich habe nämlich eine private Rentenversicherung mit monatlichen Beiträgen, die ich mir dann leider nicht mehr leisten kann und ich würde sie gerne nicht stillegen müssen.

      Anrechenbarkeit des Mietvorteils auf mein Einkommen:
      In welcher Höhe muss ich mir die ersparte Miete auf mein Einkommen anrechnen lassen? Ganz oder nur zur Hälfte?

      Wegen der Anmerkungen zu "gutes Einkommen" - mich interessiert vor allem das Berechnungsschema für den Aufstockungsunterhalt.
      Zur Info: Mein Noch-Ehemann verdient ca. 4.500 netto (Jahresgehalt umgerechnet, Steuerklasse IV, Beamter, Krankenkasse abgerechnet, ich verdiene ca. 1.600 € netto) Mal finde ich die hälftige Aufteilung,dann die 3/7-Lösung... Und der Kindesunterhalt wird sicher auf das Einkommen meines N-E. angerechnet?
      Dann schaut es nach seiner Rechnung so aus: Die Kinder und ich haben ca. 3.200 €, er 2.900 € - na toll!
      Wobei: Wenn ich das Haus allein nicht halten kann, dann wird es eben verkauft und wir ziehen um - schade, vor allem für die Jungs, aber für mich kein Drama.

      Über eure Antworten freue ich mich wirklich, gerade weil ich meine Fragen nach wie vor hier poste, statt sie aufzuteilen. Wenn ich vertrauter hier bin, mache ich es differenzierter, okay?

      @Wolfgang: Wollte keinem zu nahe treten, die Formulierung "Bitte um.." war nur dazu gedacht, es als freundliche Bitte auszudrücken - wenn ich schon soviel auf einmal frage.

      In neugieriger Erwartung,
      Susanner
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hi susanne!

      Da greife ich nur eines auf.....

      DIE KINDER UND ICH 3200 €....... und die ohne Streit; greif zu, das Haus ist ja abbezahlt.

      grüße mezzo

      Sorry, war n bischen polemisch, die Fachleute haben jetzt die Zahlen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hihi,
      ja auch auf hohem Niveau lässt sich klagen.
      Das dumme ist nur, man gewöhnt sich an relativen Wohlstand. Und die Ausgaben sind dann auch entsprechend, Hausnebenkosten ca. 400 € im Monat, nur ein Beispiel.
      Und bei der verabredeten Arbeitsteilung - ich mache die Kinder, den Haushalt, die Steuer, den Garten, die Reparaturen, die Finanzen und arbeite nebenbei, mein N.-E. verdient das Haupteinkommen - sind leider meine Karrierechancen im Alter von Ende vierzig begrenzt.

      Entschuldigt die kleine Abschweifung!

      Susanne
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallöle susanne!

      "Klassischer" kann man/frau sich hier wirklich nicht ins Aus "schießen".
      Die hiesige Fachkompetenz rekrutiert sich aus ehrenamtlichen Idealisten, die erfahrungsgemäß wenig Verständnis für "Jammern auf hohem Niveau" haben.
      Deinen Wunsch mit 40 noch Karriere zu machen um Lebensstandard zu halten, ich durchaus bewundere; viele andere leben von deinen Hausnebenkosten; na ja fast zumindest :evil:

      Trotzdem viel Glück, auf hohem Niveau

      mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      @ Mezzo:
      Meinst du, das ist mir nicht bewusst??? Das andere üble existentielle Sorgen haben? (Kenne ich noch von gaaanz früher)
      Davon abgesehen: Meine Lebensperspektive hat sich dessenungeachtet sehr überraschend verändert. Das dies in einem Umfeld relativer materieller Sicherheit geschehen ist, macht selbstverständlich vieles sehr leicht - der persönliche Umbruch ist trotzdem zu verdauen.
      Gibt es im Forum hier eine Zwei-Klassen-Gesellschaft? Hilfestellung nur in anerkannten Notlagen, nicht bei Luxusproblemchen saturierter Noch-Ehefrauen? Heul-Mitleid-heisch-schnief: Eine gute Partnerschaft würde ich jederzeit eintauschen gegen mein Haus, mein Auto, mein Schiff (hab ich garnicht).
      @ Wolfgang; Okay, ich bin endgültig im falschen Forum...
      Gute Nacht, liebe Grüße,
      Susanne
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo susanne.s,

      inwieweit Du beurteilen kannst im falschen Forum zu sein, entzieht sich meiner weiteren Kenntnis Deines Anspruchdenkens.
      Im Weiteren missbillige ich Deine unterstellende Fragestellung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft hier im Forum!

      Das "Dumme" am FamR für Dich ist, dass kein Gewohnheitsrecht an relativem Wohlstand nach Trennung/Scheidung eintritt.
      Du selber schreibst

      habe ich eine 2/3 Stelle angenommen, bin nebenbei selbstständig tätig wie früher (ca. 150 € im Monat), mein Noch-Ehemann verdient gut

      ich verdiene ca. 1.600 € netto

      Mein Noch-Ehemann verdient ca. 4.500 netto (Jahresgehalt umgerechnet, Steuerklasse IV, Beamter, Krankenkasse abgerechnet

      Weiter schreibst Du

      ich schätze eine realistische Kaltmiete von 800 € für das Haus.

      Folglich Du ein unterhaltsrelevantes eigenes Einkommen von ~2400€ hast.
      Dein Mann hat ein Einkommen wie angeführt von 4500€/mtl. unbereinigt.

      Bei diesem Einkommen ergibt sich ein Kindesunterhalt
      K1 (17) 576€
      K2 (16) 576€
      K3 (12) 576€
      gesamt: 1728€

      4500 - 1728 = 2772

      2772 bereinigt um den 1/10 Erwerbstätigenbonus ~ 2495

      Dein Einkommen (1600) bereinigt um den ebenfalls 1/10 Erwerbstätigenbonus ~ 1440 zzgl. des Wohnwertvorteiles von 800 = 2240

      (2772 - 2240) ./. 2 = 266 AU

      Ich gebe zu bedenken, dass die Einkommen nicht um die nach Ziffer 10ff der UHL korrekt bereinigt wurden, der Wohnwertvorteil mit 800 ungeprüft übernommen wurde.
      Weiter zu bedenken wäre die wohl kurzfristige Volljährigkeit von K1, mithin die Barunterhaltspflicht Deinerseits diesem ggü.

      Angesichts der geldwerten Vorteile und zu erhaltenen Leistungen verbunden mit Deinem eigenen Einkommen komme ich auf:
      1600 eigenes EK + 800 Wohnwertvorteil + 1728 Kindesunterhalt + 231 (3 x hälftiges Kindergeld) + 266 AU = 4625€

      Den angeführten "Firlefanz" mit Ausgleichszahlung und angeführten "Werweißnichtnochetwas" solltet ihr nur vor einem sehr geduldigen Richter vorbringen, denn auch dieser wird der überschlägigen Mathematik mächtig sein und ziemlich zügig dann seine Meinung hierzu kund tun.

      Bezugnehmend Deiner Altersvorsorge:
      Hier tritt der gesetzliche Versorgungsausgleich, im Übrigen unter Berücksichtigung von Erziehungszeiten, ein.

      Wenn die zu erwartende Unterhaltsrechtsreform Rechtskraft erlangt, wirst Du Dir den zur Gewohnheit gelangten relativen Wohlstand selbst erarbeiten dürfen.
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo Susanne,

      keiner ist froh, wenn sich durch Trennung/Scheidung die finanzielle Situation deutlich verschlechtert. Dein Nochehemann sicher auch nicht.

      Als ich mich damals trennte, wurden aus zwei recht guten Einkommen und gewohntem Aus-dem-Vollen-Schöpfen für beide plötzlich Normalniveau hergestellt. Jeder hat sich künftig etwas eingeschränkt und dann ging es auch, bei genauem Hinsehen kann man Hauskosten, die größtenteils Verbrauchskosten sind, durch Änderung der Verbrauchsgewohnheiten deutlich reduzieren.

      Habe meine Heizung einen Strich runtergedreht und ne dickere Jacke angezogen statt volle Pulle zu heizen, schon hatte ich 30 Euro gespart im Monat. Nur ein kleines Beispiel. Zeitschriftenabos für meine geliebten Hochglanzgartenzeitschriften gekündigt, brachte auch 20 Euro. usw. usw...

      Darüberhinaus würden viele Frauen jubilieren, wenn sie derart gut da ständen, wie es sich bei Euch nach der Trennung abzeichnet Mit meinem jetzigen Lebensgefährten versuche ich gerade an allen Ecken und Kanten einzusparen, damit auch seine Noch-Ehefrau und die Kinder nicht zu kurz kommen und er trotzdem von den 400 Euro, die ihm zum Leben bleiben werden (nicht für Hauskosten, die bezahle ich) noch was zu Beissen und zum Anziehen kaufen kann ohne sich von mir durchgefüttert zu fühlen. Und weisst Du was? Diese 400 Euro betrachten wir als relativen Reichtum, es ist nämlich mehr, als er im Moment "für sich" hatte.

      Was wäre Dir lieber? Unzufrieden im Wohlstand verharren oder mit neuer Lebensperspektive vielleicht einfach auch mal über Änderung grundlegender Verhaltensweisen nachdenken? Mir fiel die Beantwortung dieser Frage nie schwer und es ist ein neuer Mensch daraus hervorgegangen, der zuversichtlich in die Zukunft schaut.
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo Susanne, :(
      Gibt es im Forum hier eine Zwei-Klassen-Gesellschaft?
      nein ! Kann auch überhaupt nicht nachvollziehen wie Du darauf kommst. Hast schon von 2 MOD’s Antworten bekommen.
      Es herrscht auch in den ISUV - Foren, wie in der gesamten BRD, Meinungsfreiheit.

      Okay, ich bin endgültig im falschen Forum...
      :( das kann nicht sein, denn es hat kein MOD den in ein anderes ISUV-Forum verschoben.

      Bei drei Kindern, deren Jüngstes 12 jahre alt ist - welche Erwerbsobliegenheit habe ich denn eurer Meinung nach?
      das entscheidet doch jede/r erst mal für sich selbst. Ich beneide auch meine Kolleginnen die heute schon weg sind, die beneiden mich dann am “letzten” ums Vollzeitgehalt. Aber bei denen ist es halt die Vereinbarung mit Ehemann, und ich habe so gewisse Ansprüche was ich mir auch weiterhin leisten können will.
      Ich vermute Du willst auf “überobligatorisch” raus und nicht Dein gesamtes Netto für die EU bzw. AU - Berechnung einsetzen. Isss nich bei 12-jährigem Kind. Aber Dir wird wohl kein fiktives Vollzeitgehalt anzurechnen sein.

      Dann könnte aber für die RV die Differenz zu Vollzeitarbeit drin” sein, das könntest Du wohl als Altersvorsorgeunterhalt fordern. Und dann in die “Private” einzahlen. Zusätzlich was für die “Private” würde ich nicht sehen.


      Ach ja, eine Scheidung bedingt immer einen - zumindest finanziellen - Rückschritt. Der Gesetzgeber verspricht zwar mit dem Wortlaut eine Art von Bestandsgarantie der ehelichen Lebensverhältnisse, hat aber “vergessen” eine Bestandsgarantie für die Einkommen nach Scheidung zu geben, ganz im Gegenteil verlangt selbst durch die steuerliche Rückstufung auf Ledigenstatus mehr von den Geschiedenen als von den Verheirateten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo zusammen,
      noch einmal: Vielen Dank für eure Antworten!
      Bin sehr froh, dass ich das Kindergeld übersehen habe - das gibt es ja auch noch.
      Grundsätzlich zum Haus: Es ist zu groß und zu teuer - ich fände es halt schön, wenn die Großen bis zum Abi und evtl. Zivildienst (max. 5 Jahre) hier bleiben könnten. Wenn sie erst einmal weg sind, dann langt mir locker eine kleine Wohnung. Bin mir nicht sicher, welchen Aufwand mir das wert sein wird, vor allem wenn mir die volle Miete als Wohnvorteil angerechnet wird.
      Wie lösen das andere zufriedenstellend: Möglichst wenig Veränderung für die Kinder nach einer Trennung??
      Schönen Gruß,
      Susanne
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Upps, hab noch was vergessen.
      @ Schäng: Ich fand nicht, dass ich für meinen Lebensunterhalt bislang nicht gearbeitet habe - auch mit drei kleinen Kinder war ich nie "nur" zuhaus - möchte ich doch zu meiner Ehre gesagt haben.
      @ Allegria: Vielen Dank für deinen Hinweis - das Wichtigste ist wirklich eine neue Lebensperspektive statt einer zunehmend belasteten Situation vorher. Besser ist es allemal...
      Gruß,
      Susanne
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo susanne s.,

      in 5 Jahren wird das jüngste Kind 17 Jahre alt sein, die bevorstehende Unterhaltsrechtsreform gängige Praxis sein, wonach Du Dein zukünftiges Leben, Wohnraumverkleinerung aber auch für Deinen Lebensbedarf selbstverantwortlich sorgen wirst dürfen, ohne auf einen nachehelichen Unterhalt ggf. abzielen zu können, der Wohnwertvorteil da wohl überhaupt keine Rolle spielen wird.
    • RE: Bitte um Antworten zu Unterhalt/Hausrat/Mietausgleich

      Hallo susanne s.,

      ich gehe nochmals auf meine nachfolgende Aussage ein:

      ...für Deinen Lebensbedarf selbstverantwortlich sorgen wirst dürfen, ohne auf einen nachehelichen Unterhalt ggf. abzielen zu können, ...

      Irgendwie scheint unser BGH eifrig in unserem Forum zu recherchieren um Volkes Meinung gerne in seine Urteile einzubinden.
      Ganz aktuell vom BGH eine Pressemitteilung zu den Urteilen
      - 26.9.2007 XII ZR 11/05
      - 26.9.2007 XII ZR 15/05