"Altlasten" Titel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • "Altlasten" Titel

      Hallo,

      während unserer Trennung in 2000 hatten wir eine notarielle Urkunde anfertigen lassen, hieß Trennungsfolgevereinbarung oder so. Dort stehen die Unterhaltsbeträge für Ex und 2 Kinder.

      Mein Ex erhält schon seit langem keine Ehegattenunterhalt mehr, da sie selbst genug verdient, und einer meinen beiden Söhne ist fast 19.

      Wir hatten schon sein langem eine schriftliche Einigung über die Unterhaltshöhe. Diese ist allerdings bezogen auf den "Großen" noch nicht angepasst.

      Was muß ich eigentlich noch wegen des Titels befürchten? Wenn meine Ex mal arbeitslos oder krank wird, kann sie damit sofort Geld (und zwar für alle = Kinder und sie) verlangen? Geschieden sind wir übrigens seit 2 Jahren.

      Wegen des Geldes gab es zwar immer Diskussionen, sie sind aber immer gütlich ausgegangen.

      Danke für Tipps und Hinweise.
    • RE: "Altlasten" Titel

      Hallo wg, hier wäre m.E. erst mal zu prüfen ob diese Vereinbarung als "Titel" formiuliert wurde, und ob die überhaupt als "nachehelicher Unterhalt" weiter gilt.

      Das kann nur RA oder Notar der den genauen Wortlaut kennt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: "Altlasten" Titel

      Hallo wg1965,
      zwischen Getrenntlebensunterhalt und nachehelichem Unterhalt besteht besteht nach unstreitiger Ansicht keine Identität. Du musst deshalb klären, ob in der von Dir erwähnten "Trennungsfolgenvereinbarung" inhaltlich in etwa steht, dass die Unterhaltsregelung auch "Für den Fall der rechtskräftigen Scheidung" gelten soll. Häufig ist auch von dem sogenannten "nachehelichen" Unterhalt die Rede.

      Wenn derartige Formulierungen auftauchen, solltest Du Deine Ex auffordern, insoweit "auf die Rechte aus dem Titel" zu verzichten. Ein Titel liegt aber in diesem Sinne nur vor, wenn er vollstreckbar ist.

      Mfg
      Prinzip
    • RE: "Altlasten" Titel

      Es steht in Punkt 4. nachehelicher Unterhalt: Ich, der Ehemann, verpflichte mich...zu zahlen.
      Ansonsten:Die Vereinbarung gilt für jeden Fall der Scheidung, gleichgültig, wann der Scheidungsantrag gestellt wird.

      Und: Punkt 10: Vollstreckungsunterwerfung: kann jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde ohne Nachweis der fälligkeit erteilt werden.