Hallo,
während unserer Trennung in 2000 hatten wir eine notarielle Urkunde anfertigen lassen, hieß Trennungsfolgevereinbarung oder so. Dort stehen die Unterhaltsbeträge für Ex und 2 Kinder.
Mein Ex erhält schon seit langem keine Ehegattenunterhalt mehr, da sie selbst genug verdient, und einer meinen beiden Söhne ist fast 19.
Wir hatten schon sein langem eine schriftliche Einigung über die Unterhaltshöhe. Diese ist allerdings bezogen auf den "Großen" noch nicht angepasst.
Was muß ich eigentlich noch wegen des Titels befürchten? Wenn meine Ex mal arbeitslos oder krank wird, kann sie damit sofort Geld (und zwar für alle = Kinder und sie) verlangen? Geschieden sind wir übrigens seit 2 Jahren.
Wegen des Geldes gab es zwar immer Diskussionen, sie sind aber immer gütlich ausgegangen.
Danke für Tipps und Hinweise.
während unserer Trennung in 2000 hatten wir eine notarielle Urkunde anfertigen lassen, hieß Trennungsfolgevereinbarung oder so. Dort stehen die Unterhaltsbeträge für Ex und 2 Kinder.
Mein Ex erhält schon seit langem keine Ehegattenunterhalt mehr, da sie selbst genug verdient, und einer meinen beiden Söhne ist fast 19.
Wir hatten schon sein langem eine schriftliche Einigung über die Unterhaltshöhe. Diese ist allerdings bezogen auf den "Großen" noch nicht angepasst.
Was muß ich eigentlich noch wegen des Titels befürchten? Wenn meine Ex mal arbeitslos oder krank wird, kann sie damit sofort Geld (und zwar für alle = Kinder und sie) verlangen? Geschieden sind wir übrigens seit 2 Jahren.
Wegen des Geldes gab es zwar immer Diskussionen, sie sind aber immer gütlich ausgegangen.
Danke für Tipps und Hinweise.