Kind wird 18. was ist mit Pfändung

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    • Kind wird 18. was ist mit Pfändung

      Hallo,

      die Tochter meines Mannes wird im Dezember 18. ,er hat eine Unterhaltspfändung auf dem Lohn.Er müßte laut Titel 286,00€ zahlen,da er geringen Lohn hat,zahlt er per Pfändung nur 78,00....also die Schuld wächst leider stetig.Er bekommt auch nur 820€ ausgezahlt.
      Nun meine Frage das Kind hat die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen und hat aber zur Zeit noch keine Lehrstelle,hockt zu hause.Was können wir tun wenn sie 18. ist.Nicht schlecht wäre natürlich ohne Anwalt.Können wir die Pfändung irgendwie loswerden?Steigen nicht ab dem 18. Lebensjahr die Pfändungsfreigrenzen?Und muß die Tochter nicht alles neu beantragen?
      Eigentlich dachten wir so....wir schreiben die Stelle am Amtsgericht an,die damals die Pfändung angenommen hat bzw. weitergeleitet hat und teilen mit das das KInd 18. geworden ist und die allgemeine SChulausbildung abgeschlossen hat und bitten darum die Pfändung einzustellen bzw. die Pfändungsfreigrenze zu ändern.Würde das gehen???
      Ich danke schonmal im vorraus !!

      MfG HappyPower
    • RE: Kind wird 18. was ist mit Pfändung

      Hallo HappyPower,

      ich kann mich dem berechtigten Hinweis meines Kollegen anschließen.
      Solch eine Buchstaben-Polonaise erschwert jedem bemühten User das Lesen und er verliert spätestens nach der zweiten Zeile die Lust am Weiterlesen, was letzlich dazu führt, dass kaum bzw. überhaupt keine Antworten erfolgen.

      Um Euch aber vor einer Dummheit/falscher Vorstellung zu schützen, antworte ich mal ausnahmsweise, mit der ausdrücklichen Bitte uns und unseren Usern es zukünftig etwas leichter zu gestalten, nicht von der Thematik, sondern von der Darstellung hier.

      Zur Sache:
      Mit Volljährigkeit geht der Titel auf das Kind über.
      Da ein Titel über 286€ besteht und "nur" 78€/mtl. gepfändet werden konnten/können,
      dürfte ein nicht unerheblichen Unterhaltsrückstand aufgelaufen sein, den nun das volljährige Kind
      zu Recht wird weiter pfänden lassen können bis das der Rückstand ausgeglichen ist.
      Für den laufenden Unterhalt (nicht den Rückstand) müsste eine Abänderung angestrebt werden,
      wenn der Titel unbefristet ist.
      Ein weiterer laufender Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn sich das Kind in einer entsprechenden Ausbildung befindet.
      M.W. hängen Pfändungsfreigrenzen nicht vom Alter des Gläubigers ab, somit Euer Begehr der Änderung der
      Pfändungsfreigrenze ins Leere laufen dürfte, zur Pfändungseinstellung ich ja bereits oben geschrieben habe.
    • Wie geht es weiter!

      Wieso steht jetzt der Beitrag von damals hier??(...komisch und wieso lande der eigentliche Beitrag jetzt auch hier??Na egal




      Hallo,

      wir haben da ein Problemchen und hoffen auf paar hilfreiche Antworten.
      Was bedeutet es ein Versäumnisurteil zu haben in dem steht...der Beklagte wird verurteilt.......ab 1.9.03 100% des Regelbetrages .....der dritten Alterstufe zu zahlen.......

      Das Kind ist nun im Dezember 19. geworden und wir zahlen weiter aus obien Urteil per Pfändung 78,00 (sehr geringer LOhn,wurde beim Festsetzen damals nicht anerkann)

      Wollen jetzt endlich Pfändung loswerden,weil Kind wohnt in eigener Wohnung und bekommt Lehrgeld ca. 450€ +Kindergeld!

      Fragen:-Ist das Versäumnisurteil nicht längst erloschen?
      -Ist es so das die Schuld bzw. der angelaufene Unterhaltsrückstand erlischt wenn Kind nicht Klage einreicht (hatte mal was gehört von spätestens 1/2 Jahr nach 18.Geburtstag)

      Ich hoffe wir haben e halbwegs übersichtlich geschrieben und kurz und knapp,denn eigentlich wäre es ein Roman gworden ?(

      Nur zur Anmerkung,wäre viel Lohn da,würden wir sie freiwillig weiterunterstützen,aber mit 1190 Netto incl. 280€ Spesen ist das nicht mehr drin.

      LG Happy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HappyPower ()