Hallo,
die Tochter meines Mannes wird im Dezember 18. ,er hat eine Unterhaltspfändung auf dem Lohn.Er müßte laut Titel 286,00€ zahlen,da er geringen Lohn hat,zahlt er per Pfändung nur 78,00....also die Schuld wächst leider stetig.Er bekommt auch nur 820€ ausgezahlt.
Nun meine Frage das Kind hat die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen und hat aber zur Zeit noch keine Lehrstelle,hockt zu hause.Was können wir tun wenn sie 18. ist.Nicht schlecht wäre natürlich ohne Anwalt.Können wir die Pfändung irgendwie loswerden?Steigen nicht ab dem 18. Lebensjahr die Pfändungsfreigrenzen?Und muß die Tochter nicht alles neu beantragen?
Eigentlich dachten wir so....wir schreiben die Stelle am Amtsgericht an,die damals die Pfändung angenommen hat bzw. weitergeleitet hat und teilen mit das das KInd 18. geworden ist und die allgemeine SChulausbildung abgeschlossen hat und bitten darum die Pfändung einzustellen bzw. die Pfändungsfreigrenze zu ändern.Würde das gehen???
Ich danke schonmal im vorraus !!
MfG HappyPower
die Tochter meines Mannes wird im Dezember 18. ,er hat eine Unterhaltspfändung auf dem Lohn.Er müßte laut Titel 286,00€ zahlen,da er geringen Lohn hat,zahlt er per Pfändung nur 78,00....also die Schuld wächst leider stetig.Er bekommt auch nur 820€ ausgezahlt.
Nun meine Frage das Kind hat die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen und hat aber zur Zeit noch keine Lehrstelle,hockt zu hause.Was können wir tun wenn sie 18. ist.Nicht schlecht wäre natürlich ohne Anwalt.Können wir die Pfändung irgendwie loswerden?Steigen nicht ab dem 18. Lebensjahr die Pfändungsfreigrenzen?Und muß die Tochter nicht alles neu beantragen?
Eigentlich dachten wir so....wir schreiben die Stelle am Amtsgericht an,die damals die Pfändung angenommen hat bzw. weitergeleitet hat und teilen mit das das KInd 18. geworden ist und die allgemeine SChulausbildung abgeschlossen hat und bitten darum die Pfändung einzustellen bzw. die Pfändungsfreigrenze zu ändern.Würde das gehen???
Ich danke schonmal im vorraus !!
MfG HappyPower