Hallo zusammen,
nach fast einem halben Jahr Streitereien um eine Umgangsregelung (KM hat mir den Umgang mit meinem Sohn (bzw. meinem Sohn den Umgang mit mir...), der knapp 2 Jahre alt ist, vorenthalten) habe ich nun endlich einen Beschluss vom Familiengericht und hierzu habe ich eine Frage:
Dort steht "Die Mutter hat das Kind jeweils zu Beginn der Besuchszeit ausgehbereit dem Vater zu übergeben."
Was genau beinhaltet diese "ausgehbereit"? Muss mir die KM auch Essen/Trinken/Windeln/u.ä. mitgeben oder gar nichts? Wie sieht es aus mit einem Kindersitz? Ich besitze keinen und würde gerne den von der KM nehmen, was ist wenn sie sich da quer stellt?
Danke für eine kurze Info.
Viele Grüße
Sven
nach fast einem halben Jahr Streitereien um eine Umgangsregelung (KM hat mir den Umgang mit meinem Sohn (bzw. meinem Sohn den Umgang mit mir...), der knapp 2 Jahre alt ist, vorenthalten) habe ich nun endlich einen Beschluss vom Familiengericht und hierzu habe ich eine Frage:
Dort steht "Die Mutter hat das Kind jeweils zu Beginn der Besuchszeit ausgehbereit dem Vater zu übergeben."
Was genau beinhaltet diese "ausgehbereit"? Muss mir die KM auch Essen/Trinken/Windeln/u.ä. mitgeben oder gar nichts? Wie sieht es aus mit einem Kindersitz? Ich besitze keinen und würde gerne den von der KM nehmen, was ist wenn sie sich da quer stellt?
Danke für eine kurze Info.
Viele Grüße
Sven
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