Doppelter Wohnsitz der Kinder

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo Fories,

      haben eure Kinder 2 Meldeadressen?

      Also mein Mann hat Kinder uns ist Sorgeberechtigt er hat heute versucht seine Kinder auch bei uns anzumelden, das würde nur gehen wenn die KM ihre Einwilligung gibt.

      Sagt das Einwohnermeldeamt, gibt es schon ein Urteil das es auch ohne Einwilligung der KM geht?

      LG Lilly
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo Peter,

      danke für die schnelle Antwort!

      Hattest du keine Einwiligung der KM? Wie hast du das begründet?

      Wurde nichts gefragt beim anmelden? Weiß deine Ex bescheid, wie hat sie reagiert?

      LG Lilly

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lilly29 ()

    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Lilly,

      zur Begründung habe ich angegeben, dass meine Kinder regelmässig zu mir kommen und auch übernachten werden (sie sind laut Umgangsreglung jedes Wochenende sowie die Hälfte der Ferien bei mir), so dass ich es für notwendig, gar verpflichtet halte, sie bei mir anzumelden.
      Die jünge Sachbearbeiterin war etwas unsicher, ob es geht, hat mir aber versprochen, mit ihrem Vorgesetzten zu kommunizieren und mir schnell wie möglich bescheid zu geben.
      Zwei Tage später ist eine Bescheinigung über erfolgte Anmeldung in meinen Briefkasten gekommen.

      Ich habe Ex nicht informiert, sah auch keinen Grund dafür. Allerdings weiss ich nicht, ob die Behörde bei der KM nachgefragt oder nicht. Jedenfalls hat sie bislang nichts darüber gesprochen.

      Gruss.
      Peter
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo Peter,

      also uns sagten sie heute sie bräuchten die Zustimmung der KM ohne geht es nicht da beide Sorgeberechtigt sind.

      Und die Sachbearbeiterin fragte auch Chef der kein ok gab, sie brauchen ein Schreiben der Ex mit Ausweiskopie. Sonst keine Anmeldung.

      Gibt es denn schon ein Urteil oder so das es auch ohne geht?

      LG Lilly
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo, Lilly29!

      Du schreibst:
      uns sagten sie heute sie bräuchten die Zustimmung der KM ohne geht es nicht da beide Sorgeberechtigt sind. ... sie brauchen ein Schreiben der Ex mit Ausweiskopie. Sonst keine Anmeldung.
      Na, dann lasst Euch das mal schriftlich mit Angaben ueber die rechtliche Grundlage geben: forum.isuv.de/thread.php?threadid=42824#post310554.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo Lilly, da kommt mir immer zuerst die Frage: „was hat Vater (finanziell) davon ?“

      Ich bin auf dem Gebiet nicht auf dem „laufenden“, aber vor ein paar Jahren war das so, dass bei „GSR“ die Kinder bei jedem ET einen Wohnsitz haben konnten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo und danke für die bisherigen Beiträge!

      So jetzt mein Mann die KM gefragt die sagte nein.:(

      Und wie bekomme ich die Kinder nun angemeldet ?? Was soll ich denen beim Einwohnermeldeamt erzählen? Die wollen die Kinder ohne Zustimmung der KM nicht anmelden, da sie meinten das die KM dagegen Einspruch einlegen könnte und die Anmeldung damit nichtig sei.

      Habt ihr einen Tip was man denen vom Einwohnermeldeamt für §§§ um den Kopf hauen kann?

      Vielen Dank

      LG Lilly
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Hallo Lilly,
      ich kenne keine Paragraphen, ich weiß nur, dass mein Exfreund bereits vor Jahren unsere Tochter bei sich angemeldet hat ohne mich zu fragen und es ging, obwohl sie nicht mal den gleichen Namen haben und ich das alleinige Sorgerecht.
      LG
      papu.
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder


      Hallo Fories,

      habe mal gegeoogelt:





      § 11
      Wohnsitz des Kindes
      Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.
       


      Wir versuchen es nochmal mit diesem Paragraphen.

      LG Lilly
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Original von Wolfsfrau
      Hallo Lilly29,

      ganz neugierig gefragt:

      was habt Ihr denn von der Anmeldung des Wohnsitzes der Kinder bei Euch (vielleicht hab ich was grundsätzliches überlesen?)...?

      LG
      Wolfsfrau


      Hallo Wolfsfrau,

      ich könnte wenn es klappt für meine Stiefkinder noch nachträglich die Eigenheimzulage beantragen, das macht dann pro Kind und pro 800 € und sie Läuft bei mir noch 6 Jahre.

      LG Lilly
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      Für die steuerliche Berücksichtigung brauchst doch aber keinen Wohnsitz eingetragen z haben??? oder täusche ich miich jetzt?
      aber die kinder von meinem leensgefährten leben nicht bie uns und sind auch auf gar keinen fall bei uns gemeldet....wir haben dafür eine steuerliche lebendbescheinigung....
    • RE: Doppelter Wohnsitz der Kinder

      kenne es nur von meinem freund...dessen kinder leben und wohnen nicht bei uns und sind auch nciht bei uns gemeldet..auch nciht mit 2. wohnsitz...damit er aber die kinder auf seine lohnsteuerkarte bekommt und sie bei der steuer berücksichtigt werden hat er eine steuerliche lebendbescheinigung bei dem einwohnermeldeamt bekommen wo die kinder gemeldet sind....

      mehr kann ich dir dazu auch nciht sagen...vielleicht weiß ja einer der experten hier noch mehr darüber...

      lg
      22kurz