Hallo, obwohl ich in diesem Forum neu bin, möchte ich über kurze Vorbemerkungen zum Thema kommen, und hoffe auf sachkundige Infos.
Vorbemerkungen:
Mein seit Januar 18 jähriger Sohn ist unterhaltsberechtigt- und ich habe schon mehrere Jahre ( bisher 15 ) stets ordnungsgemäß an das Jugendamt gezahlt.
Mit der Benachrichtigung, das das Jugendamt nun nicht mehr zuständig sei, wurde ich gebeten weiter zu zahlen und die Unterlagen möglichst bald einzureichen.(Wohin wurde aber nicht gesagt, sodass ich auf einen Brief meines jetzt volljährigen Sohn wartete.) Ende Juli schrieb mich mein Sohn an und setzte mir auch prompt eine Frist . Gleichfalls informierte er mich, dass ich natürlich seinem Anwalt die Nachweise zu reichen könne.
Ich erklärte mich zur Zusendung natürlich einverstanden, verwies aber darauf, dass ich noch nicht alle Unterlagen der letzten 3 Jahre sofort beibringen kann.
Jetzt zum Problem:
Als Antwort bekam ich nicht Post meines Sohnes, sondern eines Anwaltes, der mich wieder in "bewährter Drohgebärde" ich Verzug und mit Klage unter Druck setzen möchte. Noch nicht genug,sandte dieser Rechtsanwalt gleich seine Kostennote in Höhe von ca.400 € mit Zahlungstermin an mich.
Wie verhält sich die Sache mit dem Rechtsanwalt?- Ich dachte bisher, das das Jugendamt die Berechnung auch nach Volljährigkeit (und somit ohne Kostennote) vornimmt.
Muss ich den Anwalt meines Sohnes bezahlen?
Vielen Dank für aufklärende Infos.
willi97
Vorbemerkungen:
Mein seit Januar 18 jähriger Sohn ist unterhaltsberechtigt- und ich habe schon mehrere Jahre ( bisher 15 ) stets ordnungsgemäß an das Jugendamt gezahlt.
Mit der Benachrichtigung, das das Jugendamt nun nicht mehr zuständig sei, wurde ich gebeten weiter zu zahlen und die Unterlagen möglichst bald einzureichen.(Wohin wurde aber nicht gesagt, sodass ich auf einen Brief meines jetzt volljährigen Sohn wartete.) Ende Juli schrieb mich mein Sohn an und setzte mir auch prompt eine Frist . Gleichfalls informierte er mich, dass ich natürlich seinem Anwalt die Nachweise zu reichen könne.
Ich erklärte mich zur Zusendung natürlich einverstanden, verwies aber darauf, dass ich noch nicht alle Unterlagen der letzten 3 Jahre sofort beibringen kann.
Jetzt zum Problem:
Als Antwort bekam ich nicht Post meines Sohnes, sondern eines Anwaltes, der mich wieder in "bewährter Drohgebärde" ich Verzug und mit Klage unter Druck setzen möchte. Noch nicht genug,sandte dieser Rechtsanwalt gleich seine Kostennote in Höhe von ca.400 € mit Zahlungstermin an mich.
Wie verhält sich die Sache mit dem Rechtsanwalt?- Ich dachte bisher, das das Jugendamt die Berechnung auch nach Volljährigkeit (und somit ohne Kostennote) vornimmt.
Muss ich den Anwalt meines Sohnes bezahlen?
Vielen Dank für aufklärende Infos.
willi97