Nichtanerkennung Ehegattenunterhalt

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    • Nichtanerkennung Ehegattenunterhalt

      Hallo zusammen,

      eine Frage zum Steuerrecht.
      Bis incl. 2005 hatte ich eine von meiner geschiedenen Ex unterschriebene Anlage U, konnte damit den Ehegattenunterhalt absetzen und habe ihr auch brav die Differenz erstattet.
      Da abzusehen war, dass sie im Laufe des Jahres 2006 heiraten und damit meine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenueber entfallen wuerde, haben wir ab 2006 keine Anlage U mehr verwendet.

      Den bis zu ihrer Heirat im September 2006 an sie gezahlten Unterhalt wollte ich im Rahmen meiner ESt-Erklaerung 2006 als Sonderausgaben geltend machen, was aber vom Finanzamt mit dem Hinweis abgelehnt bzw. gestrichen wurde, dass ich dem FA gegenueber den Nachweis der Beduerftigkeit meiner Ex fuehren muesse.
      Das war mir neu und da sie bereits mit ihrem jetzigen Mann zusammenlebte und auch einen Job hatte, faellt mir der Nachweis der Beduerftigkeit natuerlich sehr schwer.

      Meine Frage ist nun, ob die Ablehnung / Streichung seitens des FA ueberhaupt rechtens war. Kann mir dazu jemand mehr Details geben?

      Vielen Dank im Voraus,

      Patriot
    • RE: Nichtanerkennung Ehegattenunterhalt

      Original von Patriot
      Den bis zu ihrer Heirat im September 2006 an sie gezahlten Unterhalt wollte ich im Rahmen meiner ESt-Erklaerung 2006 als Sonderausgaben geltend machen, was aber vom Finanzamt mit dem Hinweis abgelehnt bzw. gestrichen wurde, dass ich dem FA gegenueber den Nachweis der Beduerftigkeit meiner Ex fuehren muesse.

      Hallo Patriot,

      das sieht mir aber nicht nach Sonderausgaben, sondern eher danach aus, dass der EU gem. § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurde. Das ist tatsächlich problematisch.

      Warum wurde denn gar nicht erst versucht, das begrenzte Realsplitting im Jahr der Wiederverheiratung in Anspruch zu nehmen? Die Zustimmung aus der Anlage U 2005 gilt doch bis auf Widerruf! Und auch bei einem Widerruf wäre es kein Problem gewesen, die Zustimmung für 2006 zu erhalten (siehe ISUV-Merkblatt Nr. 55).

      Wieviel EU wurde denn in 2006 noch gezahlt?

      Original von DonChaos
      da das ja auch eine Frage des Titels/Urteils ist und nicht nur der Bedürftigkeit habe ich dem FA mein Urteil vom OLG geschickt, die Passage für Exe markiert und gut war.

      Ne DonChaos, das spielt hier keine Rolle.