Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

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    • Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Zugewinnausgleich. Mein Ex- Mann, Scheidung ist eingereicht aber noch nicht vollzogen, ist nun aufgefordert zwecks Zugewinn, sein Anfangs und Endvermögen aufzulisten. Da er ein Einzelkind ist, wird er irgendwann, das Haus seiner Eltern erben. Was jedoch noch lange dauern kann.

      Wie wird dieses zukünftige Erbe, im Zugewinn, berechnet? Anfangsvermögen oder Endvermögen?

      Hat unser gemeinsamer Sohn,10 Jahre alt, Anrecht auf einen Teil des Erbes??

      Gruss Caro
    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo Caro,

      erst einmal herzlich willkommen im Forum.

      Zu Deiner Frage: Erben setzt Sterben voraus, und dann geht das Vermögen auch ins Anfangsvermögen des Erbers. Du kannst (und das zu Recht) unter keinen Umständen dran partizipieren. Und Euer Sohn wird seinen Vater beerben, wenn dann was zu vererben da ist, aber mit Sicherheit nicht die Grosseltern!

      Gruss
    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo evra,

      danke für deine schnelle Mitteilung. Mir geht es nicht ums partizipieren, sondern darum wie das Erbe sich im Zugewinn bemerkbar macht. Sorry wenn das anders rüber gekommen ist.

      Was das Erbe zu unserem Sohn angeht, so beabsichtigt mein Exmann, die zwei Kinder seiner Freundin später zu adoptieren und da ich meinen Exmann kenne, wird er das Haus verkaufen und das Geld großzügig verteilen, oder anders gesagt verjubeln. Das heisst im Sterbefall ( was ich Ihm nicht wünsche) sind dann nur noch Schulden da. Und ich möchte eigentlich nicht, das mein Sohn seinen Leben auf Schulden aufbaut (bzw. muss)
    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo,

      Gundsätzlich ist keiner dazu verpflichtet irgendwas zu vererben. Es liegt jedem selbst überlassen was er zu Lebzeiten mit seinen Geerbten und Vermögen macht, wenn der KV meint er müsse sein Irgendwann geerbte Vermögen/Haus wie du es nennst verjubeln will, ist es sein gutes Recht.

      Und sollte der KV mal zum Erblasser werden und Euer Sohn Erbe, besteht, bei Verdacht auf Schulden immernoch das Erbe ausgeschlagen werden, keiner muss erben. Mit einer Erbausschlagung wird ein Verzicht auf das Erbe beim Amtsgericht gemacht, somit werden auch die evtl. Schulden nicht angenommen.

      LG Schnattchen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schnattchen ()

    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Caro,

      nochmals ganz klar: Die Eltern Deines Mannes können mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Dein Ex ebenso. Und Schulden muss der Erbe Deines Ex nicht übernehmen,kann ja die Erbschaft ausschlagen.

      Und auch die Grosseltern können mit ihrem Häusle machen, was sie wollen. Z.B. verkaufen, aus den Scheinen kleine Boote basteln, und den Rhein runterfahren lassen. Ist ihr Geld und ihre Entscheidung,was sie tun! Kann doch wohl nicht Dein Ernst sein, dass Du die alten Herrschaften indirekt über den Zugewinn hinderst, über ihr Geld zu verfügen. Denn das wäre die Konsequenz.

      Verständnislose Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo, Caroklatt,

      willkommen im ISUV-Forum! Das Thema habe ich etwas griffiger gefasst. Du schreibst:
      Mein Ex- Mann ... Da er ein Einzelkind ist, wird er irgendwann, das Haus seiner Eltern erben.
      Das liegt zwar im Erwartungshorizont, kann aber genauso ...
      noch lange dauern
      ... wie auch ueberhaupt nicht eintreten (ein Elternteil ueberlebt den anderen und laesst es noch einmal so richtig krachen ;) ).

      Wie wird dieses zukünftige Erbe, im Zugewinn, berechnet?
      *Kuenftiges Erbe* gibt es ueberhaupt nicht. Und allein die Aussicht darauf, ist pekuniaer auch nicht abzuschaetzen (s. o. wer weiss, was der ueberlebende Elternteil noch alles mit der Huette anstellt).

      Im Zugewinnausgleich werden jedoch nur *harte* Werte beruecksichtigt, unbestrittene Ansprueche und bestehende Forderungen. Ein *Erbe in Aussicht* ist weder beanspruchbar noch einforderbar; ist lediglich eine virtuelle Groesse, die jederzeit wie eine Seifenblase zerplatzen kann.

      Doch selbst wenn man das virtuelle Erbe in die Zugewinnausgleichsrechnung packen wollte, muesste der Hauswert sowohl ins Anfangsvermoegen als auch ins Endvermoegen gestellt werden.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo und ein spezielles Grüß Gott an Evra,

      schade das du mich so angreifst, denn das zeigt mir, das du mich nicht verstehst. Ich habe weder Interesse an einer zukünftigen Erbschaft meines Ex- Mannes, noch an dem Geld seiner Eltern. Mir ging es um die Frage der Bewertung beim Zugewinnausgleich, denn schließlich will das Familiengericht, lt. Schreiben an meinen Exmann, darüber ein Auskunft haben. Erklär mir warum, denn ich habe diesen Antrag nicht gestellt.
      Ansonsten, danke ich Dir jedoch für Deine Info´s bzgl. Erbschaftsrecht.
      Das ich mir über die Zukunft meines Sohns Gedanken mache ist doch wohl normal oder? Was mein Sohn die letzten zehn Jahre durchgemacht hat, wünscht man keinem Kind und ich habe erst vor einem Jahr die Kraft gefunden, mich von meinem Mann zu trennen. ( es braucht keine körperlichen Übergriffe um ein Kind zu verletzen)

      Und dann noch einen Lieben Gruß an Spatzi. Auch ich habe zu erwartendes Erbe. Das hätte ich vielleicht vorher erwähnen sollen.
    • RE: Moegliche Erbschaft nach der Scheidung

      Hallo,

      das Gericht will mit Sicherheit nicht wissen, was Dein Mann möglicherweise irgendwann einmal erben wird (wenn denn die Eltern ihn als Erben einsetzen und das Geld nicht vorher anderweitig etwa für Pflege verbraucht ist).

      Und wenn Dein Kind soviel durchgemacht hat, und Du das zugelassen hast, dann frage ich mich, warum Du Dir erst jetzt Gedanken um dessen Zukunft machst, und warum Du Dir nicht all die Jahre Gedanken über dessen Gegenwart gemacht hast. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen. Für das Kind!

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()