Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

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    • Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

      Ein herzliches "Grüß Gott" an die Anwesenden im Lande.

      Ich möchte euch noch einmal um eure fachliche Hilfe bitten. Ein RA fortert von mir für eine Klassenfahrt meiner 17- jährigen Tochter
      330,- Euro. (Reise 240 € / Skiverleih 25 € / Skikurs 65 €)
      Ist das Rechtens dass ich diesen Betrag zahlen muss? Zuständig ist das OLG Düsseldorf

      Zu meiner Situation:
      Zahle allein Barunterhlat nach der 9. Einkommenststufe (461 € - 154 KG = 384 €)

      Mutter ist nicht berufstätig.

      Handelt es sich um Sonderbedarf? Habe einmal gehört in den hohen Einkommensgruppen müssen derartige Dinge aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden?

      Für eure Mühen bedanke ich mich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von major-ob ()

    • RE: Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

      Hallo major-ob,

      in einer Klassenfahrt kann ich keinen Sonderbedarf erkennen, ist ja kein plötzlich eintretenden Ereignis, also allenfalls einen Mehrbedarf, und für diesen hätte aus dieser Höhe des KU´s angespart werden können.
    • RE: Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

      Hallo Schäng, zunächst einmal vielen Dank für deine Zeilen.
      Ein dickes Dankeschön.

      Sind Dir Tendenzen bekannt wie das OLG Düsseldorf dahingehend urteilt/ geurteilt hat?

      Ist die Meinung dahingehend, dass das Geld für eine Klassenfahrt generell aus den Unterhaltsleitungen angespart werden muss?

      Oder macht das Gericht das abhängig von den Gehaltsstufen?

      Habe von anderen Oberlandesgerichten schon entsprechende Meinungen gelesen- nur leider nicht vom OLG Düsseldorf.

      Wünsche noch ein schönes Wochenende und danke Dir für deine Hilfe

      Gruß major-ob
    • RE: Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

      Hallo major-ob,

      ich kenne nicht alle Senate des OLG D´dorf, aber es lässt Tendenzen erkennen, dass sich für eine Klassenfahrt, hier ggf. gar Abschlussfahrt, ja eine zeitliche Vorbereitung/Planung/Kenntnis von mehreren Monaten unterstellt werden kann. Bei einem KU der Stufe 9, wie hier, wäre ein Ansparen von z.B. 30€/mtl. durchaus möglich gewesen, mithin kostendeckend aus dem KU die Klassenfahrt finanziert werden kann.
    • RE: Klassenfahrt / OLG Düsseldorf ?

      Hallo Johanna44,
      habe leider erst jetzt gesehen, dass du mir geschrieben hast- entschuldige bitte.
      Ich bin zu einer Rechtsanwältin gegangen. Diese erklärte dem gegnerischen RA das es sich um Sonderbedarf handelt. Da ich jedoch mehr als den Regelbetrag an Unterhalt bezahle (9. Einkommenstufe) und die Klassenfahrt schon seit langer Zeit bekannt war, wäre bei vorrausschauender Planung eine Finanzierung der Schulfreizeit aus dem Laufenden Unterhalt möglich gewesen.
      Der Gegenerische RA schlug daraufhin die Teilung der Kosten vor. Letztendlich erklärte ich mich dazu bereit, freiwilltig 100 € beizusteuern was von der gegnerischen Partei auch akzeptiert wurde.

      Ich hoffe ich habe deine Frage beantwortet.

      Libe Grüße - major-ob-

      PS: Danke an die Administratoren und den Forumteilnehmern, die mich zu diesem Schritt aufgemuntert haben.