Ein herzliches "Grüß Gott" an die Anwesenden im Lande.
Ich möchte euch noch einmal um eure fachliche Hilfe bitten. Ein RA fortert von mir für eine Klassenfahrt meiner 17- jährigen Tochter
330,- Euro. (Reise 240 € / Skiverleih 25 € / Skikurs 65 €)
Ist das Rechtens dass ich diesen Betrag zahlen muss? Zuständig ist das OLG Düsseldorf
Zu meiner Situation:
Zahle allein Barunterhlat nach der 9. Einkommenststufe (461 € - 154 KG = 384 €)
Mutter ist nicht berufstätig.
Handelt es sich um Sonderbedarf? Habe einmal gehört in den hohen Einkommensgruppen müssen derartige Dinge aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden?
Für eure Mühen bedanke ich mich.
Ich möchte euch noch einmal um eure fachliche Hilfe bitten. Ein RA fortert von mir für eine Klassenfahrt meiner 17- jährigen Tochter
330,- Euro. (Reise 240 € / Skiverleih 25 € / Skikurs 65 €)
Ist das Rechtens dass ich diesen Betrag zahlen muss? Zuständig ist das OLG Düsseldorf
Zu meiner Situation:
Zahle allein Barunterhlat nach der 9. Einkommenststufe (461 € - 154 KG = 384 €)
Mutter ist nicht berufstätig.
Handelt es sich um Sonderbedarf? Habe einmal gehört in den hohen Einkommensgruppen müssen derartige Dinge aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden?
Für eure Mühen bedanke ich mich.
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