Hallo,
ich möchte mich erkundigen ob man Fahrtkosten und Versicherungen bei Auszubildenden (16 Jahre alt)für die Unterhaltsberechung geltend machen kann.
Nettoeinkommen: 486 €
- Selbstbehalt: 90 €
- Fahrtkosten: 35 km x 0,30 € x 20 Tage = 210 €
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 29 €
--------------------------------------------------------
= 157 € bereinigtes Nettoeinkommen
Bisheriger Zahlbetrag für das Kind 312 €
Zukünftiger Zahlbetrag: 312€ - 78,50 € = 233,50 €
Ist diese Aufstellung korrekt?
Kann man wirklich die Fahrtkosten für ein Kleinkraftrad so in Rechnung stellen?
Kann man Versicherungen geltend machen?
Für Informationen und Korrekturen wäre ich dankbar.
Gruß
Kim
ich möchte mich erkundigen ob man Fahrtkosten und Versicherungen bei Auszubildenden (16 Jahre alt)für die Unterhaltsberechung geltend machen kann.
Nettoeinkommen: 486 €
- Selbstbehalt: 90 €
- Fahrtkosten: 35 km x 0,30 € x 20 Tage = 210 €
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 29 €
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= 157 € bereinigtes Nettoeinkommen
Bisheriger Zahlbetrag für das Kind 312 €
Zukünftiger Zahlbetrag: 312€ - 78,50 € = 233,50 €
Ist diese Aufstellung korrekt?
Kann man wirklich die Fahrtkosten für ein Kleinkraftrad so in Rechnung stellen?
Kann man Versicherungen geltend machen?
Für Informationen und Korrekturen wäre ich dankbar.
Gruß
Kim