Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

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    • Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo,

      mal angenommen ein Kind würde den Zweitwohnsitz bei seinem Vater haben, kann es dann sein das man mehr Müllgebühren zahlen muss wei eine weitere Person im Haushalt gemeldet ist?

      LG zwerg

      [Thema umfassender formuliert, Andreas*]
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Guten Morgen Zwerg,

      wie war das denn damals bei Dir und Deinen 6 anderen Zwergen im Märchenwald, als Schneewitchen vorübergehend bei Euch lebte? Sie lebte bei Euch, aber eigentlich schlief Sie ja und hat keinen Müll verursacht.

      Lieber Zwerg, also mal ganz ehrlich! Ich habe regelmäßigen Umgang aller 2 Wochen, obwohl mein Sohn 500 Kilometer entfernt wohnt.
      Den habe ich nicht weil meine Ex das so toll findet, sondern weil ich mich in meinen Bemühungen immer auf das wesentliche konzentriert habe...das Verhältnis und den Kontakt zu meinem Sohn.

      Wer keine Sorgen hat, der macht sich welche!

      Viele Grüße

      Tommi
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo, zwerg7!

      Du schreibst:
      mal angenommen ein Kind würde den Zweitwohnsitz bei seinem Vater haben, kann es dann sein das man mehr Müllgebühren zahlen muss wei eine weitere Person im Haushalt gemeldet ist?
      Die Erhebung von Abfallgebuehren ist eine kommunale Angelegenheit. Welche Prinzipien dabei grundgelegt sind, kannst Du nur vor Ort erfahren.

      In Bezug auf den Zweitwohnsitz waere eine Argumentation gegen die Erhebung einer weiteren *vollen* Abfallgebuehr, dass das Soviel-Personen-im-Haushalt-Zaehlung idR eine Hilfsrechnung ist, um von einer pauschalen Abfallmenge auszugehen. Mithilfe der bestehenden UG-Regelung sollte jedoch gelingen aufzuzeigen, dass die *zweite Person* zum Einen ein Kind/Jugendlicher ist, zum Anderen nicht so oft da ist.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo, Tommi!

      Du schreibst:
      Wer keine Sorgen hat, der macht sich welche!
      Beachte bitte, dass es tatsaechlich Trennungselternteile gibt, fuer die der sog. Selbstbehalt eine unerreichbare Groesse darstellung und die jeden Cent dreimal umdrehen muessen.

      Wenn Du in einer anderen (gluecklicheren) Lage bist, sei Dir das gegoennt. Ein Recht, die mitunter existentiellen (finanziellen) Probleme anderer zu verharmlosen oder laecherlich zu machen, erwaechst Dir daraus nicht!

      Gruss, Andreas
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo,

      es gibt schon seit Jahren keinen Zweitwohnsitz mehr, sondern nur einen weiteren Wohnsitz. Welche gebührentechnischen Folgen sich aus der Anmeldung an einem weitern Wohnsitz hinsichtlich des Mülls bzw. der Müllgebühren entstehen, ergibt sich aus den örtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.

      Andreas, es gibt sowas wie einen "Anschluss- und Benutzungszwang" für Müll, Wasser, Strom. Das Argument, ich mache ja keinen Müll, weil ....zählt da aus gutem Grund nicht. Wir Älteren erinnern uns an die Zeit, als es diesen Benutzungszwang noch nicht gab, und die Wälder voll waren von Hausmüll.

      Also, die Anmeldung hat zu Recht gebührenrechtliche Konsequenzen. Wenn man das nicht will, darf man halt nicht anmelden, und das Kind lediglich besuchsweise bei sich haben.

      Gruss
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo,

      dann schliesse ich mal noch an.....

      wenn ich jemanden bei mir mit anmelde, könnte es auch durchaus sein, dass dann mehr Nebenkosten anfallen. In vielen Mietwohnungen oder auch Eigentumswohnungen werden z.B. Wasserkosten nicht nach Uhr sondern nach Bewohneranzahl in der Wohnung gerechnet (früher oft nach qm, aber das funktionierte nicht, da dann auf 50 qm statt 2 Personen dann 10 wohnten und erheblich mehr Wasser anfiel, das dann die anderen im Hause mitbezahlten).......;

      im übrigen muss bei solchen "Anmeldungen" in der Regel der VErmierter auch informiert und gefragt werden......

      LG Ruth
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo, evra!

      Wie Du richtig bestaetigst ...
      Welche gebührentechnischen Folgen sich aus der Anmeldung an einem weitern Wohnsitz hinsichtlich des Mülls bzw. der Müllgebühren entstehen, ergibt sich aus den örtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
      ... genauso kommt es auf die kommunalen Verordnungen an, ob die angemeldeten Personen und/oder die tatsaechliche Menge relevant sind. Aus den Verordnungen meiner Kommune gilt zB letzteres ;)

      zwerg7 - und die anderen, die es interessiert, - sollten einfach in den oertlichen Bestimmungen nachlesen. Diese Frage koennen wir hier naemlich so nicht beantworten.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo Alllerseits,
      ich habe mir mal einen willkürlichen Ort rausgegriffen. Die Kosten für eine 50 Liter-Tonne betragen pro Jahr 91,00 Euro.

      Ich unterstele mal einen 2-Personenhaushalt, dann komme ich auf 0,25 Euro pro Tag. Also pro einzelner Person 0,125 Euro.

      Wenn denn das Kind den Zweitwohnsitz in diesem Haushalt begründet, dann wäre es in dieser Zeit nicht für jeden 0,125 Euro, sondern 0,083.

      Nehmen wir mal an, daß Kind wäre 100 Tage in diesem Zweitwohnsitz wären es etwa 8,00 Euro.

      Dies kan natürlich in anderen, größeren Orten ganz anders aussehen.


      Viele Grüße

      Tommi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tommi ()

    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo

      danke für eure Beiträge.

      Mal angenommen es wäre so das ein kInd welches alle 2 Wochen und in den Ferien da ist und den Zweitwohnsitz bei uns hätte.
      Muss man das der Abfallwirtschaft überhaupt melden?

      Muss man bei gemeinsamen SG die Einwilligung der KM haben um das Kind anzumelden?

      P.S KM konnte das bisher immer alleine ohne Zustimmung des KV

      LG zwerg
    • RE: Zweitwohnsitz

      Hallo, ruth!

      Du schreibst:
      worin soll den der Nutzen des Zeitwohnsitzes bestehen?
      Wollen wir jetzt eigentlich nach der Antwort auf die Frage der Threadstarterin suchen - Erhoehung der Muellgebuehr durch Anmeldung eines Nebenwohnsitzes - oder allgemein ueber den wohl nur *gefuehlten* Vorteil einer ebensolchen Anmeldung?

      Die erste Frage ist bereits mit dem Hinweis auf die Einsichtnahme in die oertlichen Bestimmungen abschliessend behandelt. Fuer die zweite Frage schlage ich eher einen neuen Thread - evtl. im Unterforum *Trennungssituation* - vor.

      Gruss, Andreas
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo,

      1. ein weiterer Wohnsitz/ Zweitwohnsitz kann auch ohne Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten angemeldet werden.

      2. man erhält weder steuerliche noch sonstige Vorteile dadurch - nur den "Nachteil", dass man eine "Anmeldegebühr" zu entrichten hat.

      3. durch Punkt zwei sollte sich also die Frage nach den Müllgebühren erledigt haben.


      Gruß

      Fritze
    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hallo, Fritze!

      Du schreibst:
      dass man eine "Anmeldegebühr" zu entrichten hat.
      Von was fuer einer *Anmeldegebuehr* sprichst Du? Hast Du ein Link dazu?

      durch Punkt zwei sollte sich also die Frage nach den Müllgebühren erledigt haben.
      Nein, ist sie nicht; kann nur durch Einblicknahme in die oertlichen Bestimmungen geloest werden. (Es ist schon interessant, wieviele klare Antworten zu einer hier nicht loesbaren Frage hier eintrudeln ;) )

      Gruss, Andreas
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    • RE: Muellgebuehren fuer Trennungskind am Zweitwohnsitz

      Hi Andreas,

      mit "Anmeldegebühr" meine ich die Gebühr, die beim Einwohnermeldeamt fällig wird, wenn du eine An-, Ab- oder Ummeldung tätigst.

      Und mit "erledigt" beziehe ich mich auf das (für mich sich erlesene) Grundansinnen von Zwerg. (nicht mehr und nicht weniger)

      Ansonsten hast du mit deinem "Einwand" natürlich recht.

      Gruß

      Fritze