Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin eine sog. Next
Mein LG hat einen 16-jährigen Sohn und ein Anerkenntnisurteil über einen mntl. KU i.H.v. 291,-€ bzw. jetzt 188,-€ (100% D.T.)
Er hat dieses Urteil zu einer Zeit "anerkannt", als er arbeitssuchend war.
Ihm wurde dazu geraten, um sich weitere Kosten zu ersparen (Gericht, RA usw...)
Inzwischen stellte sich aber heraus, dass es falsch war diesen Titel (in dem ein fiktives EK unterstellt wurde) anzuerkennen.
Er hatte sich zu der Zeit auch sehr viel beworben und dann auch eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma zum Mai 2006 bekommen.
Nebenbei läuft bei ihm seit August 2006 auch die Insolvenz, was aber mit dem KU ja nichts zu tun hat.
Er erziehlt aus seiner Tätigkeit nun ein EK von 1060,-€ (ohne Inso-Abzüge).
Nun hat er mit ca. 300 Bewerbungen versucht, eine besser bezahlte Tätigkeit zu bekommen oder eine Nebentätigkeit.
Eine Nebentätigkeit hat er nicht bekommen, weil er im Schichtbetrieb arbeitet und ztl. zu unflexibel ist.
Einen besser bezahlten Job hat er ebenfalls nicht bekommen.
Er kann den KU nun nicht mehr zahlen (bis jetzt habe ich ihn finanziell unterstützt, kann aber nun auch nicht mehr)...
Deshalb hat sein RA eine außergerichtliche Einigung angestrebt, den KU auf 110,-€ zu reduzieren, damit sein Selbstbehalt von 890,-€ bzw. inzwischen 900,-€ nicht nachhaltig gefährdet wird.
Das wurde seitens der KM leider nicht akzeptiert.
Nun ging die Sache vor Gericht.
Die Richterin aber sagte, dass mein LG mit seinem EK doch leicht den geforderten KU zahlen könne... (?)
Seine Bewerbungsordner sah sie sich gar nicht an, mit der Bemerkung, dass es eine Zumutung für sie sei, sich 300 Bewerbungen anzusehen, obwohl dieser Ordner bereits im Vorab-Schriftverkehr von dem RA angekündigt wurde.
Sie verlangt nun eine Aufstellung sämtlicher Bewerbungen - die hat er auch schon gefertigt.
Nur frage ich mich, wozu, wenn sie sowieso der Meinung ist, dass er mit seinen 1060,-€ den KU von 288,-€ bequem zahlen kann.
Ich weiß, dass ihm ein Haushaltsvorteil m.W. i.H.v. max. 25% angerechnet werden kann, da er mit mir zusammen lebt. Das wurde auch schon vom gegner. RA angeführt.
Aber selbst abzüglich der 25% vom Selbstbehalt komme ich nicht auf 288,-€.
Und das Schlimme ist, er KANN es einfach nicht bezahlen und hat sich bereits pivat Geld geliehen, um bislang den KU zusammen zu bekommen.
Das Urteil soll dann im Oktober schriftlich ergehen...
Mich würden Eure Meinungen dazu interessieren.
Wenn die Klage abgewiesen wird, sollte er in Berufung gehen?
Vielen Dank
Gruß Gina
ich bin eine sog. Next
Mein LG hat einen 16-jährigen Sohn und ein Anerkenntnisurteil über einen mntl. KU i.H.v. 291,-€ bzw. jetzt 188,-€ (100% D.T.)
Er hat dieses Urteil zu einer Zeit "anerkannt", als er arbeitssuchend war.
Ihm wurde dazu geraten, um sich weitere Kosten zu ersparen (Gericht, RA usw...)
Inzwischen stellte sich aber heraus, dass es falsch war diesen Titel (in dem ein fiktives EK unterstellt wurde) anzuerkennen.
Er hatte sich zu der Zeit auch sehr viel beworben und dann auch eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma zum Mai 2006 bekommen.
Nebenbei läuft bei ihm seit August 2006 auch die Insolvenz, was aber mit dem KU ja nichts zu tun hat.
Er erziehlt aus seiner Tätigkeit nun ein EK von 1060,-€ (ohne Inso-Abzüge).
Nun hat er mit ca. 300 Bewerbungen versucht, eine besser bezahlte Tätigkeit zu bekommen oder eine Nebentätigkeit.
Eine Nebentätigkeit hat er nicht bekommen, weil er im Schichtbetrieb arbeitet und ztl. zu unflexibel ist.
Einen besser bezahlten Job hat er ebenfalls nicht bekommen.
Er kann den KU nun nicht mehr zahlen (bis jetzt habe ich ihn finanziell unterstützt, kann aber nun auch nicht mehr)...
Deshalb hat sein RA eine außergerichtliche Einigung angestrebt, den KU auf 110,-€ zu reduzieren, damit sein Selbstbehalt von 890,-€ bzw. inzwischen 900,-€ nicht nachhaltig gefährdet wird.
Das wurde seitens der KM leider nicht akzeptiert.
Nun ging die Sache vor Gericht.
Die Richterin aber sagte, dass mein LG mit seinem EK doch leicht den geforderten KU zahlen könne... (?)
Seine Bewerbungsordner sah sie sich gar nicht an, mit der Bemerkung, dass es eine Zumutung für sie sei, sich 300 Bewerbungen anzusehen, obwohl dieser Ordner bereits im Vorab-Schriftverkehr von dem RA angekündigt wurde.
Sie verlangt nun eine Aufstellung sämtlicher Bewerbungen - die hat er auch schon gefertigt.
Nur frage ich mich, wozu, wenn sie sowieso der Meinung ist, dass er mit seinen 1060,-€ den KU von 288,-€ bequem zahlen kann.
Ich weiß, dass ihm ein Haushaltsvorteil m.W. i.H.v. max. 25% angerechnet werden kann, da er mit mir zusammen lebt. Das wurde auch schon vom gegner. RA angeführt.
Aber selbst abzüglich der 25% vom Selbstbehalt komme ich nicht auf 288,-€.
Und das Schlimme ist, er KANN es einfach nicht bezahlen und hat sich bereits pivat Geld geliehen, um bislang den KU zusammen zu bekommen.
Das Urteil soll dann im Oktober schriftlich ergehen...
Mich würden Eure Meinungen dazu interessieren.
Wenn die Klage abgewiesen wird, sollte er in Berufung gehen?
Vielen Dank
Gruß Gina
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