Selbstbehalt, Mangelfall

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    • Selbstbehalt, Mangelfall

      Hallo liebe Forengemeinde,

      ich bin eine sog. Next :(

      Mein LG hat einen 16-jährigen Sohn und ein Anerkenntnisurteil über einen mntl. KU i.H.v. 291,-€ bzw. jetzt 188,-€ (100% D.T.)

      Er hat dieses Urteil zu einer Zeit "anerkannt", als er arbeitssuchend war.
      Ihm wurde dazu geraten, um sich weitere Kosten zu ersparen (Gericht, RA usw...)
      Inzwischen stellte sich aber heraus, dass es falsch war diesen Titel (in dem ein fiktives EK unterstellt wurde) anzuerkennen.

      Er hatte sich zu der Zeit auch sehr viel beworben und dann auch eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma zum Mai 2006 bekommen.

      Nebenbei läuft bei ihm seit August 2006 auch die Insolvenz, was aber mit dem KU ja nichts zu tun hat.

      Er erziehlt aus seiner Tätigkeit nun ein EK von 1060,-€ (ohne Inso-Abzüge).

      Nun hat er mit ca. 300 Bewerbungen versucht, eine besser bezahlte Tätigkeit zu bekommen oder eine Nebentätigkeit.
      Eine Nebentätigkeit hat er nicht bekommen, weil er im Schichtbetrieb arbeitet und ztl. zu unflexibel ist.
      Einen besser bezahlten Job hat er ebenfalls nicht bekommen.

      Er kann den KU nun nicht mehr zahlen (bis jetzt habe ich ihn finanziell unterstützt, kann aber nun auch nicht mehr)...

      Deshalb hat sein RA eine außergerichtliche Einigung angestrebt, den KU auf 110,-€ zu reduzieren, damit sein Selbstbehalt von 890,-€ bzw. inzwischen 900,-€ nicht nachhaltig gefährdet wird.

      Das wurde seitens der KM leider nicht akzeptiert.

      Nun ging die Sache vor Gericht.

      Die Richterin aber sagte, dass mein LG mit seinem EK doch leicht den geforderten KU zahlen könne... (?)

      Seine Bewerbungsordner sah sie sich gar nicht an, mit der Bemerkung, dass es eine Zumutung für sie sei, sich 300 Bewerbungen anzusehen, obwohl dieser Ordner bereits im Vorab-Schriftverkehr von dem RA angekündigt wurde.

      Sie verlangt nun eine Aufstellung sämtlicher Bewerbungen - die hat er auch schon gefertigt.

      Nur frage ich mich, wozu, wenn sie sowieso der Meinung ist, dass er mit seinen 1060,-€ den KU von 288,-€ bequem zahlen kann.

      Ich weiß, dass ihm ein Haushaltsvorteil m.W. i.H.v. max. 25% angerechnet werden kann, da er mit mir zusammen lebt. Das wurde auch schon vom gegner. RA angeführt.

      Aber selbst abzüglich der 25% vom Selbstbehalt komme ich nicht auf 288,-€.

      Und das Schlimme ist, er KANN es einfach nicht bezahlen und hat sich bereits pivat Geld geliehen, um bislang den KU zusammen zu bekommen.

      Das Urteil soll dann im Oktober schriftlich ergehen...

      Mich würden Eure Meinungen dazu interessieren.

      Wenn die Klage abgewiesen wird, sollte er in Berufung gehen?

      Vielen Dank

      Gruß Gina

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von tobixyz ()

    • RE: Selbstbehalt, Mangelfall

      Hallo Tobixyz,

      ich verstehe nicht, wie der RA auf eine Reduzierung des KU auf 110 € kommt. Selbst wenn der SB deines LG nicht reduziert wird, wären 160 € (1060 -900 SB) zu zahlen.

      Durch das Zusammenleben mit dir wird sicher der SB reduziert, zumindest um die Mietersparnis, das sind sicher mehr als die 128 €, die als Differenz zu den 288 € fehlen. Ich befürchte, es wird sich nicht lohnen in Berufung zu gehen.

      Gruß April
    • RE: Selbstbehalt, Mangelfall

      Hallo April und danke für deine Antwort.

      Sorry, das war mein Fehler!
      Hätte ich genauer schreiben müssen:

      Der RA ist zunächst von einem EK von 1000,.€ ausgegangen. Da sind aber schon die Inso-Abzüge mit drin.

      Ausgehend von einem SB von seinerzeit 890,- hat er per Mangelfallberechnung dann die 110,- KU ausgerechnet.

      Das Gehalt meines LG beträgt aber ohne Inso-Abzug ca. 1060,-€ (eher weniger - habe es jetzt nur überschlagen... kann aber nochmal genau ausrechnen, denn es schwankt monatlich...)

      Wie soll er denn weiterhin 288,- € monatlich zahlen, wenn er es gar nicht kann?

      Ich habe jetzt auch schon alle meine Reserven dafür aufgebraucht!

      Das kann doch nicht wahr sein!
      Wo bleibt denn da sein Selbstbehalt und wo die Gerechtigkeit?

      Grüße von Gina

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tobixyz ()

    • RE: Selbstbehalt, Mangelfall

      Hallo Gina,

      bei einem Einkommen von 1060 € und einem Unterhaltsberechtigten dürfte er für die Inso noch gar nichts bezahlen, Freibetrag liegt bei etwa 1290 €. Kann es sein, das vergessen wurde den Freibetrag zu erhöhen auf Grund des Sohnes?
      Unbedingt nachholen.

      Gruß April
    • RE: Selbstbehalt, Mangelfall

      Original von April
      Kann es sein, das vergessen wurde den Freibetrag zu erhöhen auf Grund des Sohnes?
      Unbedingt nachholen.

      Liebe April, vielen Dank für den Hinweis!
      Das wußten wir gar nicht, dass der SB bei Inso bei ca. 1290,-€ liegt. Wir haben uns auf den Anwalt verlassen.
      Also es wird jeden Monat ein Betrag an die Inso überwiesen - das weiß ich genau!
      Aber wie meinst du das "kann es sein, dass vergessen wurde den Freibetrag zu erhöhen?
      Meinst du von dem Inso-Anwalt, der alles verwaltet? Der weiß, dass mein LG einen unterhaltspflichtigen Sohn hat.

      Sollten wir ihn nochmals darauf hinweisen?

      Vielen Dank von Gina

      Hallo Schäng,
      wir haben nur die eine e-Mail-Adresse. Warum kann ich denn nicht auf dem Profil meines LG schreiben?
    • RE: Selbstbehalt, Mangelfall

      Oh Mann...
      Es scheint tatsächlich so zu sein, dass der unterhaltspflichtige Sohn außen vor gelassen wurde.
      Der Betrag, den die Inso abzieht liegt auch immer zwischen 14,- und 17,-€ - das käme ja hin, wenn KEIN unterhaltspfl. Kind da wäre.

      Da wären wir niemals drüber gestopert. Tausend Dank, April!

      Schäng, ich habe versucht, mich registrieren zu lassen aber es wird die e-Mail-Adresse nicht akzeptiert.

      Grüße von Gina