"Eheprägend" aber wie lange?

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    • "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo liebe Fories,

      erst einmal muss ich für eure Arbeit mal ein grosses Lob aussprechen! Ihr habt mir bzw. vielen anderen schon sehr viel geholfen!!!! ;)


      So nun aber mal zu dem was ich eigendlich wissen will.

      Eheprägend ist ja ein sehr dehnbarer Begriff! In meinem Fall sieht es so aus das mein Ex ein Haus vor der Ehe gekauft hat. Kaufvertrag datiert auf den 31.6.1999! Es läuft komplett auf seinen Namen. Unsere Kinder oder ich haben 0,0 damit zu tun.
      Am 06.12.1999 haben wir dann geheiratet,also erst nach dem Hauskauf.Jetzt ist es so das er das Haus ständig als "eheprägendes Hausanwesen" geltend macht!

      Wieso darf er das für die KU-Berechnung?

      Die Kinder waren schon lange auf der Welt und wir noch nicht einmal verheiratet.

      Wie lange gilt dieses Haus als "eheprägend"?

      Ich meine es ist doch so das ich als Ex-Frau absolut nichts von diesem Haus habe.

      Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!

      LG wusel
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo Schäng,

      das Haus ist vermietet! Also weder mein Ex-Mann noch ich mit den Kindern wohnen darin.

      Muss allerdings auch noch dazu sagen das die monatlichen belastungen 801,71 €uro betragen und die Mieteinnahmen nur 500 €uro sind!


      Aber mir geht es eher um das warum "eheprägend"? Es ist doch sein Haus und wie gesagt ich werde nie was von dem Haus haben! Er ist auch wieder verheiratet wie ich ja auch schon in anderen Beiträgen erwähnt habe.Also kommt ja wohl erstmal seine Frau dran bevor die Kinder was davon haben.

      Und vor allem wie lange ist es "eheprägend"?

      Ich meine so wie es im Moment aussieht kann sich dann jeder der KU zahlen muss ein Haus kaufen um den KU zu mindern und sich dadurch an minderjährigen zu bereichern.
      Ist das Fair, duch einsparungen am KU sich Kapital zu schaffen fürs alter?

      LG wusel
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo wusel,

      sorry, meiner Nachfrage, aber dies wäre für mich noch die einzig verbleibende Möglichkeit den Begriff "eheprägend" annährend korrekt einzusetzen.
      Da Du mit den Kinder darin nicht wohnst, sehe ich keinen Grund eines solch bezeichneten Ansatzes.
      Die Schulden (Zins und Tilgung) sind vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzuziehen; die Abzahlung sollte im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen, die Mieteinnahmen sind nach Abzug der tatsächlichen Vermieteraufwendungen jedoch wieder Einkommen.
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo Schäng,

      hmm..... also könnte man auch sagen das Haus ist mit 500 € untervermietet,denn es ist letztes Jahr neu Renoviert worden und hat 160 qm Wohnfläsche.

      Kann man denn dann nicht verlangen das er die Miete dem Mietspiegel anpassen muss? Der liegt im Moment bei dem Ort wo das Haus ist zwischen 5 und 6 € a qm.

      LG wusel
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo wusel,

      also untervermietet und vermietet ist schon ein Unterschied.

      Wie Du hier bisher geschrieben, ist es vermietet.

      Die Würdigung einer zu "niedrigen" Miete vermag ich nicht vornehmen zu können, aber es erscheint mir schon sehr niedrig.
      Da wären die Gesamtumstände des Objektes schon heran zu ziehen ggf. ein Gutachter zu bemühen, das Schlusswort hat dann aber immer noch das FamG.
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo Schäng,

      sorry hab mich falsch ausgedrückt. Mit untervermietet meine ich das es unter dem Mietspiegel vermietet ist. Also die Miete zu niedrig ist.

      Wer müssten denn im Falle das man eine Prüfung beantragt den Gutachter bezahlen?

      LG wusel
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Wer müssten denn im Falle das man eine Prüfung beantragt den Gutachter bezahlen?

      Wenn diese Sache strittig vor Gericht ausgetragen wird, fließen m.E. die Gutachterkosten in die Gesamtkosten ein und werden dann nach Verhältnis des Obsiegens aufgeteilt.

      :rolleyes: fragend auf Evra schiele :D
    • RE: "Eheprägend" aber wie lange?

      Hallo Schäng,

      das heisst also wenn wir uns jetzt bei der KU neuberechnung ausser Gerichtlich nicht einigen können, kann es sein das, das FamG das Haus schätzen lässt und die Miete ggf erhöht werden muss.
      .

      Muss dann evt auch ein neuer angemessener Ratenplan erstellt werden? Oder kann es sogar sein das,das FamG den verkauf des Hauses anordnet?

      Mein Ex-Mann hat ja zwei Häuser. Eines bezahlt und von ihm und seiner Familie bewohnt und das vermietet das noch Hochverschuldet ist!


      LG wusel
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