Hallo liebe Fories,
erst einmal muss ich für eure Arbeit mal ein grosses Lob aussprechen! Ihr habt mir bzw. vielen anderen schon sehr viel geholfen!!!!
So nun aber mal zu dem was ich eigendlich wissen will.
Eheprägend ist ja ein sehr dehnbarer Begriff! In meinem Fall sieht es so aus das mein Ex ein Haus vor der Ehe gekauft hat. Kaufvertrag datiert auf den 31.6.1999! Es läuft komplett auf seinen Namen. Unsere Kinder oder ich haben 0,0 damit zu tun.
Am 06.12.1999 haben wir dann geheiratet,also erst nach dem Hauskauf.Jetzt ist es so das er das Haus ständig als "eheprägendes Hausanwesen" geltend macht!
Wieso darf er das für die KU-Berechnung?
Die Kinder waren schon lange auf der Welt und wir noch nicht einmal verheiratet.
Wie lange gilt dieses Haus als "eheprägend"?
Ich meine es ist doch so das ich als Ex-Frau absolut nichts von diesem Haus habe.
Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!
LG wusel
erst einmal muss ich für eure Arbeit mal ein grosses Lob aussprechen! Ihr habt mir bzw. vielen anderen schon sehr viel geholfen!!!!
So nun aber mal zu dem was ich eigendlich wissen will.
Eheprägend ist ja ein sehr dehnbarer Begriff! In meinem Fall sieht es so aus das mein Ex ein Haus vor der Ehe gekauft hat. Kaufvertrag datiert auf den 31.6.1999! Es läuft komplett auf seinen Namen. Unsere Kinder oder ich haben 0,0 damit zu tun.
Am 06.12.1999 haben wir dann geheiratet,also erst nach dem Hauskauf.Jetzt ist es so das er das Haus ständig als "eheprägendes Hausanwesen" geltend macht!
Wieso darf er das für die KU-Berechnung?
Die Kinder waren schon lange auf der Welt und wir noch nicht einmal verheiratet.
Wie lange gilt dieses Haus als "eheprägend"?
Ich meine es ist doch so das ich als Ex-Frau absolut nichts von diesem Haus habe.
Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!
LG wusel