Heirat trotz Kinder aus Vorehe ???

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    • Heirat trotz Kinder aus Vorehe ???

      Hallo, vielleicht könnt Ihr mir helfen :) ... Mein Freund und ich sind seit 8 Jahren zusammen und würden gerne heiraten. Er war aber schon mal verheiratet und hat zwei Kinder aus dieser Ehe. Jetzt meine Frage, angenommen mein Freund wird arbeitslos (Gott bewahre 8o,
      wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus ? Müßte ich dafür aufkommen ?
      Was kommt in finanzieller Hinsicht auf mich zu ? Mir ist zu getrennten Konten geraten, macht das Sinn ?
      Vielen Dank im voraus :)
      jda77
    • RE: Heirat trotz Kinder aus Vorehe ???

      hallo jda,

      zu 1) dein Freund, dann ehemann, ist und bleibt der Vater seiner Kinder und ist ku-pflichtig bis zum erstqualifizierendem Berufsabschluss (wenn du hier mal die suchfunktion betätigen möchtest, dann erfaährst Du im vorab, was das mit flüggen kindern bedeuten kann :D:D:D)

      zu 2) siehe 1)

      zu 3) Nein

      zu 4) Susanne???:D:D

      zu 5) das macht immer Sinn

      LG
    • RE: Heirat trotz Kinder aus Vorehe ???

      Guten Morgen!

      Bei Arbeitslosigkeit würde ja zunächst mal ALG I gezahlt. Arbeitslosigkeit wird als 'vorübergehend' a gesehen und würde zunächst mal am KU nichts ändern. Bei längerer Arbeitslosigkeit, evtl. Wegfall ALG I müsste sicher über Abänderung nachgedacht werden.

      Im Anschluss an ALG I könnte ALG II beantragt werden. Da würde ein Ehepaar eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn einer Einkommen hat, ist vermutlich kein Anspruch da. Insofern besteht schon eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehemann. Natürlich.

      KU kann bei ALG II-Bezug evtl. auch noch gezahlt werden (wenn z.B. der Zuschlag auf Grund des vorherigen ALG I gezahlt wird). Sicher nicht mehr in der bisherigen Höhe.

      Gruß
      Susanne