Einbenennung eines volljährigen Kindes

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    • Einbenennung eines volljährigen Kindes

      Hallo,

      auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich habe auch ein bisschen in den Suchergebnissen zum Thema gestöbert, aber nichts richtiges gefunden.
      Ich schreibe hier auch nicht als Elternteil, sondern vielmehr als Kind (mittlerweile volljährig, 19).

      Die Situation ist folgende:
      nach der Geburt von mir und meinem Bruder haben sich meine Eltern damals vor 18 Jahren getrennt. Meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder angenommen und uns diesen Namen ebenfalls geben lassen. Sie bekam damals auch das alleinige Sorgerecht, zum Vater habe ich persönlich nur sporadischen Kontakt - mehr als biologischer Vater ist er für mich nicht.

      Seit ich ein kleines Kind bin, ist meine Mutter mit ihrem jetzigen Mann zusammen, den ich auch vollkommen als Vater akzeptiere.
      Sie haben jetzt, nach 18 Jahren "wilder Ehe :)", beschlossen zu heiraten - und dabei aber ihre Namen zu behalten. Ich würde gerne einen Doppelnamen annehmen, um den Namen meiner Mutter und den meines Vaters zu tragen.

      Meine Frage ist nun: geht das überhaupt, wenn ich schon volljährig bin und meine Eltern ihre Namen behalten möchten? Oder habe ich gar keinen Anspruch darauf, das entschieden zu bekommen, weil ja bei volljährigen Kindern bestimmt auch nicht mehr mit der Argumentation "zum Wohle des Kindes" gehandelt wird?
      Mein Vater würde auch anbieten, den Namen meiner Mutter an seinen anzuhängen, damit ich den Doppelnamen bekommen könnte - wenn das überhaupt Auswirkungen hat, ich kenne mich mit diesem Thema nun absolut nicht aus.

      Es wäre lieb, wenn sich jemand dazu äußern könnte bzw. eine Idee hat.

      Vielen Dank, Gruß,
      Hannah

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pfefferminzwind ()

    • RE: Einbenennung eines volljährigen Kindes

      Hallo pfefferminzwind,

      ich schüttele das BGB auch nicht gerade aus dem Ärmel, aber wenn mich nicht alles täuscht ist das Namensrecht unter BGB §§ 12, 1355, 1616, 1757, 1758 und 1765, wie auch dem EGBGB Art.10 entsprechend definiert.
    • RE: Einbenennung eines volljährigen Kindes

      Du könntest dich aber adoptieren lassen, dann bekommst du den Nachnamen deinen "Papas", aber ob du einen Doppelnamen bekommen kannst bezweifel ich!! Aber das Standesamt ist in punkto Namen der richtige Ansprechpartner.

      LG
    • RE: Einbenennung eines volljährigen Kindes

      Hallo,

      ich war heute beim Standesamt und rausgekommen ist das, was ja schon vermutet wurde:
      Zum einen geht es nicht, weil ich volljährig bin.
      Zum anderen geht es nicht, weil in meiner Geburtsurkunde natürlich ein anderer Vater steht.
      Und als drittes geht es nicht, weil meine Eltern ihre Namen behalten wollen. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre alles einfacher gewesen, wenn ich noch minderjährig gewesen wäre und meine Eltern sich für einen Namen entscheiden würden.

      Nun, wäre schön gewesen, ist aber nicht schlimm!
      Vielen Dank für Eure Hilfe,

      Gruß,
      Hannah.