Kontaktherstellen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kontaktherstellen

      Hallo liebes Forum,
      ich schreibe hier um mich zu informieren und somit meinem Bruder helfen zu können.
      Er ist vor ein paar Monaten Vater geworden. Das Kind stammt aus einer 2Monatigen Wochendbeziehung. Die Beziehung ist während der ersten Schwangerschaftswochen auseinander gegangen. In den ersten Lebenswochen durfte und hat mein Bruder die Kleine und ihre Mutter regelmäßig besucht und hat für die Kleine Geld überwiesen, die Besuche sind schnell von der Mutter dann abgesagt worden und im Moment besteht kein Kontakt mehr. Bis heute verweigert die Mutter die Vaterschaftspapiere und den Kontakt zwischen Kind und Vater. Alle Briefe, Anrufe ect bleiben ohne Antwort oder Reaktion.
      Was kann oder soll ich meinem Bruder raten?
      Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
      Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo,

      herzlich willkommen hier!

      Du schreibst Deinem Bruder werden die Vaterschaftspapiere verweigert? Er ist wohl zum FamG gegangen und hat die Vaterschaft anerkannt auf Antrag der KM oder wie ist das gelaufen? Wenn er selbst beim FamG war, dann hat er selbstverständlich eine Kopie der Anerkennungsurkunde.

      Ist gesichert, dass er der KV ist oder besteht die Möglichkeit, dass das Kind einen anderen Vater hat? Möglicherweise verweigert die KM deswegen jeden Kontakt.

      Zahlt Dein Bruder regelmäßig UH an die KM?

      Auf alle Fälle wäre der Gang aufs JA ratsam. Dort den Fall schildern und um Unterstützung bitten. Was es sonst noch für rechtliche Möglichkeiten gibt, darüber werden Dir hier sicherlich noch andere Auskunft geben können.

      LG Alina
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo ,vielen Dank für die schnelle Antwort.
      nein ,mein Bruder hat noch keine Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung geleistet.
      Das zuständige JA ist der Meinung ,das die Mutter alleine dafür verantwortlich ist, die Papiere an ihn weiterzuleiten.Diese Papiere bekommt er aber nicht zugeschickt.
      Beim JA ist er als Vater angegeben.
      Nach Einstellung der Zahlungen kam auch keine Forderungen von der Unterhaltsvorschußkasse, da die Mutter keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hat.
      Noch wärend der Schwangerschaft ist die Mutter mit ihrem EX-Freund zusammengezogen.Dort haben auch die Besuche stattgefunden.
      Mein Bruder möchte auf jeden Fall jetzt einen Vaterschaftstest machen lassen.Aber dazu benötigt er die Zustimmung der Mutter.

      Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo,

      Du schreibst:

      Beim JA ist er als Vater angegeben.

      Wer hat das veranlasst, er selbst?

      Also bei mir ist es so gelaufen: Nach der Geburt meines Sohnes war ich am Standesamt und da wurde erst einmal Vater unbekannt in der Geburtsurkunde eingetragen, obwohl ich den KV angeben konnte. Um das alleinige SR zu bekommen und die Pflegschaft aufheben zu lassen, die das JA automatisch bekommt, wenn man ein uneheliches Kind hat, habe ich den KV gebeten, die Vaterschaft anzuerkennen. Er ist dann zum Bezirksamt gegangen, hat die entspechenden Angaben gemacht. Dia Dame vom Bezirksamt war dann beim hiesigen JA und hat eine Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung mitgebracht. Von dort bekam ich dann die relevanten Unterlagen zugeschickt. Ich konnte dann beim Vormundschaftsgericht die Aufhebung der Pflegschaft beantragen. Danach wurde auf der Geburtsurkunde ein Nachtrag eingefügt mit dem Namen des KV (aber erst auf meine Anforderung hin).

      LG Alina

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Alina ()

    • RE: Kontaktherstellen

      Hi Schwester,

      evtl. sollte Dein Bruder mit der Vaterschaftsfeststellung noch warten. Nach dem BVG-Urteil (Stellungahme zu BVG 1 BvR 425-05 vom 13.2.2007) wird sich im kommenden Jahr sicherlich etwas tun, so dass es für zweifelnde Väter einfacher wird, ihre Befürchtungen zu überprüfen. Dem Gesetzgeber ist darin auferlegt bis zum 31.März 2008 ein geeignete Regelung (was immer das auch heissen mag) zur Feststellung der Vaterschaft zu treffen.

      Im Hinblick darauf, würde ich auch derzeit keine Vaterschaft anerkennen, insbesondere, wenn die KM SO SCHNELL!mit ihrem EX-Freund zusammen gezogen ist.

      Viele Gruesse und viel Geduld,
      Thilo
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo,
      ja die Zweifel der Vaterschaft sind ihm in der Zwischenzeit auch gekommen.
      Es war auch eine eigenartige Situation bei den Besuchen in der Wohnung der Mutter.Mutter und Baby in der Mitte und mein Bruder auf der einen Seite und der Freund der Mutter auf der anderen.
      Eine andere Alternative das Kind zu sehen hat ihm die Mutter aber nicht gestattet, zB mal spazierengehen .

      Laut Auskunft der Mutter sollten die Vaterschaftspapiere vom Amt aus zugeschickt werden.Bei Nachfragen wurde er vertröstet und mit der Überarbeitung der Ämter abgefertigt.Natürlich ,so unerfahren in solchen Sachen, hat er das auch geglaubt.Erst vom JA hat er erfahren ,das das so nicht stimmt.
      Unterhalt hat er sofort überwiesen,da er nicht wollte das die Kleine warten mußte, bis die Vaterschaft offiziell ist.Den Betrag hat ihm die Mutter genannt.
      Zur Zeit zahlt er nicht mehr ,um so wenigstens über die Unterhaltsvorschußkasse irgend ein Kontakt zu bekommen.

      Gruß Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo,

      sollte Dein Bruder nicht der KV sein, sondern der Freund der KM, wird diese keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, d.h. das JA wird mit ihm erst einmal nicht mehr in Kontakt treten. Hat er die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt, sollte er, wie Thilo rät, mit einem Test warten, bis die gesetzliche Regelung dazu durch ist.

      LG Alina

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alina ()

    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo ,
      eine Frage habe ich noch :
      ab wann zählt die Zweijahresfrist ?
      Ab der offiziellen Vaterschaftsanerkennung oder wie hier ab Geburt ,da mein Bruder ja sofort Unterhalt gezahlt hat.

      Vielen Dank für die schnellen Antworten ,sie sind sehr aufschlußreich und hilfreich.

      Gruß die Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hi Schwester,

      tjal, das mit der 2-Jahres-Frist ist so eine Sache. Prinzipiell erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der vermeindliche Vater die Zweifel gekommen sind. Aus diesem Grunde sollte er mit der Offenlegung seiner Zweifel warten.

      Andererseits, wenn zu viele Jahre vergehen ist die 2-Jahres-Frist auch um. Aber: Wartet die paar Monate, bis sich die Gesetzgebung konkret zum Feststellungsverfahren geäussert hat: da das Kind erst ein paar Monate alt ist, wird die 2-Jahresfrist bis dahin nicht verstreichen.

      Liebe Gruesse,
      Thilo
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo Thilo,
      leider hat mein Bruder schon schriftlich die Vaterschaft angezweifelt.Er wollte von der KM die Einverständniserklärung.
      Aber auch auf diesen Brief kam keine Antwort.

      Es ist einfach zum " Mäusemelken ".Alle Bemühungen um die Klärung der Vaterschaft , einen geregelten Umgang mit dem Kind scheitern an der Mutter. Auch das JA ist machtlos. Angeblich sind auch von dort schon Anweisungen an die KM geschickt worden ,damit sie endlich die Vaterschaft für ihr Kind klärt. Das JA weiß von den Bemühungen meines Bruders, denn die meisten Briefe gehen als Kopie ans JA.

      Lieben Gruß
      Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hi Schwester,

      nun gut - dem ist halt so. Dadurch, dass das Kind erst ein paar Monate alt ist, und die neue Regelung der Vaterschaftsfeststellung auch erst in ein paar Monaten kommen wird, denke ich nicht, dass die 2-jahresfrist schon vorbei ist.

      Haltet Euch mit weiteren, voreiilgen Aktionen einwenig zurück, bis die Rechtslage im kommenden März klar ist. Informiert Euch, holt Infos bei Profis ein. U.a. bietet der ISUV e.V. ein Merkblatt No. 10 zur Vaterschaftsfeststellung an.

      Liebe Gruesse,
      Thilo
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo Thilo
      Vielen Dank für den Tipp mit dem Merkblatt.Werde ich mir besorgen.Bin für jeden Rat sehr dankbar.
      Das heißt im Falle meines Bruders aber auch:
      Obwohl er noch keinerlei Unterschriften auf irgendwelche Papiere gesetzt hat ,läuft die 2-Jahresfrist.Habe ich dich da richtig verstanden.
      Schönen Sonntag
      Gruß Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo,
      leider war die Altersangabe etwas ungenau .Die Kleine wird Ende Dezember zwei Jahre und mein Bruder hat der KM vor einem Jahr seine Zweifel an der Vaterschaft schriftlich mitgeteilt.
      Auch das JA ist über seine Zeifel informiert und hat der Mutter einen Vaterschaftstest angeraten.
      Ein Schreiben des Anwaltes meines Bruders mit Fristsetzung zur Klärung der Vaterschaft wurde wie alle Briefe von der KM nicht beantwortet.

      Was kann mein Bruder noch unternehmen, um in der verbleibenden Frist zu einer Klärung zu kommen ?
      Gruß Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hi Schwester,

      dass ist ein enger/sportlicher Zeitrahmen. Wie schon gesagt, ich würde mal den März 2008 abwarten, was dann die waise Politik und die hohe Rechtsprechung dann so von sich gibt. ... Dein Bruder soll mal diese Überlegung mit seinem Anwalt besprechen, ob das auch Sinn macht. Der Zeitraum ist knapp gesteckt, sollte aber m.E. noch nicht in ausserhalb der Frist liegen, wenn die Schritte erst kommenden März / April eingeleitet werden.

      Wie sieht es denn mit dem Unterhalt für das Kind und die KM konkret aus? Ist er in Verzug gesetzt? Zahlt er irgend was?

      Eine ganz andere Frage, die sich mir stellt. Was möchte Dein Bruder?

      Viele Gruesse,
      Thilo
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo ,
      mein Bruder möchte natürlich nun nach so langer Zeit erst mal wissen ob die Kleine seine Tochter ist.
      Dann will er sich, wie kurz nach der Geburt, regelmäßig um sie kümmern.
      Da wir noch eine Nichte im gleichen Alter haben ,sieht er ja täglich was ihm verloren geht und bedauert das sehr.Nur mit Päckchen und Geschenken an die Kleine ist es ihm nicht getan.
      Unterhalt zahlt er nicht mehr,aber legt das Geld auf ein Extrakonto.
      Er war zwei Monate arbeitslos und hat der KM mitgeteilt ,das er nicht zahlen kann. Keine Reaktion und auch keine Aufforderung von der Unterhaltsvorschußkasse.
      Die KM hatte von ihm 199 Euro nach der Geburt verlangt und das wurde auch sofort monatlich gezahlt.
      Sehen durfte er die Kleine 4Monate alle 14 Tage, aber nur im Beisein der Mutter. Wickeln und Fläschengeben war nicht erlaubt , nur sehen !!
      Dann wurde der Kontakt von der Mutter ohne Grund abgebrochen und alle schriftlichen und telefonische Bemühungen nicht mehr beantwortet.
      Eine ausweglose Sache.

      Gruß Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Hi Schwester,
      das ist in der Tat eine verfahrene Situation. Schwierig ist es vor allem, wenn von der KM so überhaupt keine Reaktion kommt - weder wg. der Vaterschaftsfeststellung, wg. Umgang und wg. Unterhalt.

      Da wird wahrscheinlich nur der Rechtsweg zu beschreiten sein, um die Dame zur Auskunft zu bewegen.

      Dein Bruder sollte mal mit seinem RA abklären, wann ein günstiger Termin wg. der Vaterschaftsfeststellung wäre.

      Liebe Gruesse,
      Th.
    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo Thilo,

      Rechtsanwältin wird nach ihrem Urlaub angerufen, Merkblatt Nr.1o ist unterwegs!
      Schade das ich nicht Jura studiert habe ,aber das ist das erste Mal das irgend jemand aus unserer Familie in solch einer Situation ist. In medizinischen und sozialen Bereichen kennen wir uns besser aus.

      Gruß
      Schwester

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schwester ()

    • RE: Kontaktherstellen

      Hallo und schönen guten Abend ,
      habe das Merkblatt Nr.10 nun " durchgearbeitet " und darin steht ,das die 2 Jahres-Frist zu dem Zeitpunkt des Zweifels beginnt. Danach steht aber auch : nicht bevor die Anerkennung wirksam geworden ist.
      Wenn ich das richtig verstanden habe ,würde das bei meinem Bruder doch heißen, das bei ihm noch keine Frist angelaufen ist ,da er ja noch keine Vaterschaftsanerkennungsunterlagen erhalten hat,oder ?
      Vielleicht habe ich aber auch das dort Geschriebene falsch verstanden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Schwester
    • RE: Kontaktherstellen

      Guten Morgen ,

      gestern hat mein Bruder mit seiner Anwältin telefoniert . Sie hat ihm zu einer Klage auf "Herausgabe der Vaterschaftspapiere " geraten. Nun überlegt er, ob er diesen Schritt machen soll oder ob es nicht doch noch eine friedliche Lösung gibt.
      Wer übernimmt in solch einem Klagefall denn die Gerichtskosten ? Seine Anwaltsgebühren muß er ja sicher selbst finanzieren.
      Wenn er sich zu einer Klage entscheiden sollte, findet die Verhandlung vor Gericht statt oder wird so etwas auch nach Aktenlage entschieden ?

      Ich wünsche einen schönen Tag
      Schwester