Was käme als 2.Frau auf mich zu?

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    • Was käme als 2.Frau auf mich zu?

      Hallo an Alle,
      Habe schon viel gelesen zum Thema 2. Familie und deren Nachteile.

      Man schreibt immer, dass eine 2. Frau "Taschengeld" an den arbeitslosen, unterhalspflichtigen Lebensgefährten zahlen muss. Kann mir jemand sagen, wie hoch dieses wäre?
      Bei einem Verdienst von mir von Netto 1200€? Und bei 1600€?
      Müsste er auch Taschengeld von mir bekommen, obwohl er arbeitet? Ist es von meinem Verdienst abhängig?
      Hätte ich als neue Ehefrau auch einen Selbstbehalt für mich und auch später bei gemeinsamen 2 Kindern?
      Sein Selbstbehalt sinkt dann doch auch, weil ich ihn ja unterstützen muss. Welche Unterschiede gibt es da, wenn er arbeitet und neu verheiratet ist, welche bei arbeitslosigkeit?
      Einmal habe ich gelesen, dass der Selbstbehalt des Mannes nach Neuheirat um 550€ steigt, jemand anders schrieb, dass er auf 550 € sinkt?! Was stimmt nun?
      Muss ich auch "Taschengeld" an ihn zahlen, wenn ich einen Kredit abzahlen muss?

      Oje, ich hoffe ich habe mich verständlich vormuliert.

      Gruss Lucy
    • RE: Was käme als 2.Frau auf mich zu?

      Hallo Lucy,

      ich kann dich gut verstehen mit welchen Zweifeln und auch Ängsten du im Moment zu kämpfen hast. Ich bin auch eine Zweitfrau und habe (Gott sei Dank) diese Phase bereits hinter mir.

      Nun zu deinen Fragen:

      Man schreibt immer, dass eine 2. Frau "Taschengeld" an den arbeitslosen, unterhalspflichtigen Lebensgefährten zahlen muss.


      Es wird so ausgelegt (unabhängig davon ob zweite oder erste Frau), dass ein Ehepartner natürlich seinen arbeitslosen Partner unterstützt.
      D.h. man geht davon aus, dass dein Partner, wenn er zuhause arbeitslos ist natürlich auch die Zeit hat den Haushalt zu führen und du dies dann eben nicht tun musst. Für diese Haushaltsführung muss du dann bezahlen, d.h. du bezahlst deinem Partner im Prinzip ein Gehalt, damit er den Haushalt führt = Taschengeld.

      Wieviel das ist, wird dann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes festgelegt, denn da musst dann auch du eine Einkommensverhältnisse darlegen.

      Muss ich auch "Taschengeld" an ihn zahlen, wenn ich einen Kredit abzahlen muss?


      Kredite werden soweit ich weiß nicht berrücksichtigt (ist dann sozusagen dein Pech) - dazu kann aber sicherlich ein Administrator mehr sagen. Da bin ich mir nicht sicher.

      Hätte ich als neue Ehefrau auch einen Selbstbehalt für mich und auch später bei gemeinsamen 2 Kindern?


      Ist denn dein Partner unterhaltspflichtig gegenüber einer Ex-Frau und/oder Kindern?
      Dann ist es nämlich zum jetztigen Zeitpunkt noch so, dass die Kinder und die Ex-Frau vorrangig berrücksichtigt werden. Da du berufstätig bist und für deinen Unterhalt selbst aufkommst, wirst du in so einer Berechnung nicht berrücksichtigt.
      Das noch "alte" Unterhaltsrecht stellt die Ex-Familie auf einen höheren Rang als dich.

      Spätere gemeinsame Kinder werden natürlich berücksichtigt, du aber ehr nicht wenn du arbeitest. Durch das Elterngeld hättest du ja dann auch wieder ein Einkommen, dass deinen Unterhalt sichert.

      Müsste er auch Taschengeld von mir bekommen, obwohl er arbeitet? Ist es von meinem Verdienst abhängig?


      Natürlich nicht, denn da kann er ja für seinen Unterhalt selbst aufkommen.

      Ein arbeitsloser hat auf jeden Fall einen geringeren Selbstbehalt als ein berufstätiger. Ich meine berufstätige sind bei €890 und arbeitslose bei €750. Da bin ich mir aber auch nicht sicher und hoffe auf eine fachkundiger Antwort hier im Forum.

      Wenn er berufstätig ist wird sein Selbstbehalt errechnet, dann kommen Unterhaltsansprüche zum Abzug und was dann noch übrig bleibt ist seins bzw. euer Geld. Der Selbstbehalt spielt aber soweit ich weiß auch nur in Mangelfallberechnungen eine Rolle. Denn wenn es kein Mangelfall ist, bleibt ja sowieso genügend für ihn bzw. euch übrig.

      Dann hoffe ich, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Wir Zweitfrauen haben es bestimmt nicht so leicht wie viele immer denken, aber du darfst den Fehler nicht machen immer an seiner Vergangenheit zu zehren. Blicke nach vorn und freue dich auf eine gemeinsame neue Zukunft mit ihm.

      Viel Glück und liebe Grüße
      Leoli25
      Leoli25
    • RE: Was käme als 2.Frau auf mich zu?

      Hallo,

      Habe noch viel rumgestöbert.
      Also, verstehe ich folgendes richtig?

      Wenn ich als Lebensgefährtin mit einem unterhaltszahlenden Mann lebe, 1200€ Netto verdiene, dann werden ihm 25% von seinem Selbstbehalt abgezogen.
      Wenn ich 1000€ verdiene werden ihm 10% - 15% abgezogen.
      Und wenn ich sogar 2500€ verdienen würde, dann könnte sein Selbstbehalt auf 0€ sinken, wenn sich Unterhaltsschulden angesammelt hätten?

      Und das Taschengeld liegt bei 5% meines Einkommens, wenn er sonst nix vom Staat bekäme?

      Also hat er keinen Selbstbehalt mehr und bekommt noch 5% von mir, weil ich "leider" so viel verdiene.

      Oder habe ich da einen Denkfehler drin?
      Und wenn wir heiraten würden, dann würde sich so lange nix ändern, bis wir Kinder hätten?

      Gruss
      Lucy
    • RE: Was käme als 2.Frau auf mich zu?

      Hallo zusammen,

      was mich bei der Sache interessiert, muss man das Geld für die Haushaltsführung eigentlich nur zahlen wenn man verheiratet ist und was ist wenn der LG zwar arbeitslos ist aber den ganzen Tag auf Schulungen und sogar noch mein Auto nutzt um dorthin zu kommen?

      Und in was wird denn dann bitte alles bei dem Einkommen von mir mit angerechnet (Kredite u.ä.) Kann ja eigentlich nicht sein, dass ich kein geld mehr zum Leben habe, damit die Ex in "Saus und Braus" leben kann.

      @Lucy: ist das denn schon jetzt bei dir der Fall? Ihr seid doch (noch) nicht verheiratet oder?

      LG
    • RE: Was käme als 2.Frau auf mich zu?

      Hallo,

      also, so wie ich es verstehe, muss der Mann arbeiten um den Unterhalt zahlen zu können (ist ja auch verständlich und nix gegen einzuwenden)
      aber arbeitet er nicht, und besucht irgendwelche Schulungen oder führt den Haushalt, dann wird ihm der Selbstbehalt gekürtzt, weil er ja eine neue Lebensgefährtin hat, aber nur, wenn die beiden zusammen wohnen!
      Wenn man verheiratet wäre, dann ist es gleich, wenn nicht sogar schlimmer.
      Aber verdient die Lebensgefährtin 2500€ Netto, dann glaube ich, dass er nix mehr bekommt, aber auf eine genaue Antwort warte ich da auch noch.

      Gruss
      Lucy
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