Hallo,
ich werde jetzt auch den unangenehmen Weg gehen müssen, um die Zustimmung meiner Frau zur gemeinsamen Veranlagung der Steuererklärung auf dem zivilrechtlichen Weg einzuholen. Trennung Juni 2006, Steuerklassen III für mich und V für meine Frau.
TU ist nach Einkommen Steuerklasse III bezahlt worden. Beide nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Trotz mehrfacher Aufforderung an der Steuererklärung mitzuwirken, hat meine Frau zwischenzeitlich ihre eigene auf getrennte Veranlagung abgegeben …lohnt sich alleine gerechnet für sie…
Nun habe ich die Aufforderung vom Finanzamt, meine Steuererklärung bis zum xx.08.2007 abzugeben. Dieses Anschreiben kennen bestimmt die meisten, das ggf. mit einigen Angaben auf der Rückseite urschriftlich dem Finanzamt zurück zu senden ist.
Wer hat Erfahrung über das Verhalten der Finanzbehörden, wenn ich dort um Fristverlängerung mit folgendem Satz bitte: „meine Frau .... hat ihre Steuererklärung auf getrennte Veranlagung bereits abgegeben.
Ich bitte um Fristverlängerung zur Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung bis 30.11.2007, da ich auf dem zivilrechtlichen Weg die Zustimmung zur Zusammenveranlagung einholen werde."
Wird eine Fristverlängerung aus diesem Grund gewährt? Eine telefonische Anfrage beim Finanzamt blieb ohne konkretes Ergebnis.
Gruß an alle Leser
ich werde jetzt auch den unangenehmen Weg gehen müssen, um die Zustimmung meiner Frau zur gemeinsamen Veranlagung der Steuererklärung auf dem zivilrechtlichen Weg einzuholen. Trennung Juni 2006, Steuerklassen III für mich und V für meine Frau.
TU ist nach Einkommen Steuerklasse III bezahlt worden. Beide nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Trotz mehrfacher Aufforderung an der Steuererklärung mitzuwirken, hat meine Frau zwischenzeitlich ihre eigene auf getrennte Veranlagung abgegeben …lohnt sich alleine gerechnet für sie…
Nun habe ich die Aufforderung vom Finanzamt, meine Steuererklärung bis zum xx.08.2007 abzugeben. Dieses Anschreiben kennen bestimmt die meisten, das ggf. mit einigen Angaben auf der Rückseite urschriftlich dem Finanzamt zurück zu senden ist.
Wer hat Erfahrung über das Verhalten der Finanzbehörden, wenn ich dort um Fristverlängerung mit folgendem Satz bitte: „meine Frau .... hat ihre Steuererklärung auf getrennte Veranlagung bereits abgegeben.
Ich bitte um Fristverlängerung zur Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung bis 30.11.2007, da ich auf dem zivilrechtlichen Weg die Zustimmung zur Zusammenveranlagung einholen werde."
Wird eine Fristverlängerung aus diesem Grund gewährt? Eine telefonische Anfrage beim Finanzamt blieb ohne konkretes Ergebnis.
Gruß an alle Leser
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