Anlage U

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    • mein Ex der mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist, fordert mich auf die Anl U zu unterschreiben. mir ist klar, dass er mir die Nachteile ersetzen muss. Meine Fragen sind:
      Wirken seine Steuerrückerstattungen sich erhöhend auf meinen Unterhalt aus?
      Wie mache ich es, dass meine Zustimmung nur für das Steuerjahr 2006 gilt?
      EllenM
      Ellen
    • RE: Anlage U

      Hallo Ellen,

      Grundlage für die Unterhaltsberechung sind die gezahlten Steuern, d.h. hat der EX aufgrund Deiner Unterschrift zum Realsplitting eine mindere Steuerlast, so wirkt sich das unterhaltserhöhend aus. Umgekehrt, verweigerst Du ihm die Unterschrift, so hat er mehr Steuern zu zahlen, und somit sinkt Dein zu erwartender Unterhalt. Darueber hinaus kann er den entstandenen Schaden von Dir einfordern.

      Die Anlage U ist ab dem eingetragenen Jahr gültig, und muss ggfs. in den Folgejahren widerrufen werden.

      Siehe auch hier

      Viele Gruesse,
      Th.
    • RE: Anlage U

      Hallo Thilo,
      erst mal besten Dank.
      Was ich gerne noch genau wissen möchte:
      Wenn mein Ex jetzt in 2007 durch das Realsplitting für das Jahr 2006 eine Steuerrückerstattung bekommt bzw. seine Steuerlast mindert, muss er mich quasi rückwirkend davon partizipieren lassen? Meine Vorstellung wäre, dass wir uns die nach Abzug meiner Steuermehrbelastung und meiner Nachteile verbleibende Summe im Verhältnis 3/7 ich und 4/7 er teilen.
      Meine zweite Frage ist: Wenn ich jetzt meine Zustimmung für das Jahr 2006 erteile, hat das Jahr 2007 ja schon begonnen und die Bestimmung laute ...sie kann nur vor Beginn des Kalenderjahres für das sie erstmals nicht mehr gelten soll... widerrufen werden. Bedeutet das nicht, dass ich da für 2007 nicht mehr raus kommen würde?
      mfG
      EllenM
      Ellen
    • RE: Anlage U

      Hallo EllenM

      Original von ellenm
      Wenn mein Ex jetzt in 2007 durch das Realsplitting für das Jahr 2006 eine Steuerrückerstattung bekommt bzw. seine Steuerlast mindert, muss er mich quasi rückwirkend davon partizipieren lassen? Meine Vorstellung wäre, dass wir uns die nach Abzug meiner Steuermehrbelastung und meiner Nachteile verbleibende Summe im Verhältnis 3/7 ich und 4/7 er teilen.


      Sehe ich das richtig: ihr seid geschieden und er zahlt Unterhalt an Dich?

      Nein. Die Rückerstattungen sind in dem Jahr in die Unterhaltsberechungen einzubeziehen, in dem sie geflossen sind (siehe in den Leitlinien nach) - also für die Zukunft.

      Original von ellenm
      Meine zweite Frage ist: Wenn ich jetzt meine Zustimmung für das Jahr 2006 erteile, hat das Jahr 2007 ja schon begonnen und die Bestimmung laute ...sie kann nur vor Beginn des Kalenderjahres für das sie erstmals nicht mehr gelten soll... widerrufen werden. Bedeutet das nicht, dass ich da für 2007 nicht mehr raus kommen würde?


      Jein. M.W. kannst Du innerhalb der Widerspruchsfrist des Bescheides Einspruch dagegen einlegen. Dieser kann aufschiebender Wirkung oder einsprechender Wirkung sein. Bedenke aber, dass bei der Verweigerung der Unterschrift zur Anlage U, Du schadensersatzpflichtig wirst.

      Viele Gruesse,
      Th.
    • RE: Anlage U

      Hallo Thilo,
      du siehst es richtig, ich bin seit Mai 2006 gechieden.
      Wenn ich dich jetzt richtig verstehe wird eine Steuerrückerstattung meines EX sich für die Zukunft erhöhend auf meinen Unterhalt auswirkend, praktisch im Folgejahr.
      Zu der Frage derWiderrufbarkeit der Zustimmung habe ich heute vom Finanzamt die Auskunft erhalten, dass eine in 2007 für 2006 erteilte Zustimmung frühestens für 2008 (vor Beginn dieses Jahres) widerrufen werden kann. Außerdem ist klar, dass für 2007 Vorauszahlungen fällig werden.
      mfG
      Ellen
      Ellen